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Reisekrankenversicherung vs. gesetzliche Krankenversicherung

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Unterschiede

  • die gesetzlichen Krankenversicherungen sind sowohl im Leistungsumfang als auch geographisch bei Erkrankungen im Ausland begrenzt
  • die Auslandskrankenversicherung greift weltweit und übernimmt in der Regel alle anfallenden medizinischen Behandlungskosten

Ausnahmen Auslandskrankenversicherung

Lediglich einige Länder wie die USA und Kanada sind nicht immer automatisch mitversichert. Hier empfiehlt es sich:

  • das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen genau zu studieren
  • beim jeweiligen Versicherer vorab nachzufragen

Beiträge

Die individuellen Versicherungsbeiträge ergeben sich aus

  • dem gewählten Reiseland
  • der Dauer der Reise
  • den individuell gewählten Versicherungsleistungen

Versicherungsvergleich / Onlineabschluss

Mit dem internen Vergleichsrechner lässt sich der individuell gewählte Tarif ermitteln. Die gewünschten Leistungen können auch in Bezug zu anderen Versicherungen gleicher Art gesetzt werden. Die Versicherung kann direkt online abgeschlossen werden. Zum Tarifrechner gelangen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Sobald die Entscheidung gefallen ist, den langersehnten Urlaub im Ausland zu verbringen, stellt sich auch die Frage nach dem „optimalen Versicherungsschutz“. Denn immer wieder kommt es vor, dass Urlauber während ihres Auslandsaufenthaltes oder sogar schon vor Antritt der Reise erkranken. In solchen Fällen können kostspielige medizinische Versorgungsmaßnahmen oder eben die Stornierung der Reise erforderlich werden. Wird man vor der Reise schon krank, bleibt man ohne Abschluss einer „Reiserücktrittsversicherung“ auf den Stornogebühren sitzen. Bei Krankheit im Urlaubsland greifen zwar auch die herkömmlichen Krankenversicherungen, was zahlreiche Reisende dazu verleitet, auf den Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung zu verzichten. Doch die herkömmlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nur ganz begrenzt, so dass für den Betroffenen im Schadensfall noch hohe Restkosten anfallen können. Man sollte sich also über die Leistungen einer Auslandsreiseversicherung und die Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherungen gut informieren und wird so zu dem Schluss kommen, dass der Abschluss einer Reisekrankenversicherung Pflicht sein sollte. 

Reisekrankenversicherungen vs. gesetzliche Krankenversicherungen

Der Unterschied zwischen Krankenversicherung und Auslandskrankenversicherung beginnt schon damit, dass die herkömmliche Krankenversicherung nur die Kosten bei plötzlichen Erkrankungen im Ausland übernimmt, die für die erforderliche medizinische Behandlung in Deutschland anfallen würden. Die meisten medizinischen Versorgungsmaßnahmen sind allerdings im Ausland wesentlich teurer als bei uns, so dass der Betroffene trotz geltendem Versicherungsschutz im schlimmsten Fall auf einer nicht unerheblichen Summe sitzen bleiben könnte. Die „zusätzlich abgeschlossene Reisekrankenversicherung“ übernimmt hingegen in der Regel alle anfallenden Kosten und kommt auch für den Rücktransport in die Heimat auf. Darüber hinaus übernehmen die herkömmlichen Krankenversicherungen meist nur die Kosten einer ärztlichen Behandlung in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Doch selbst in einem solchen Land akzeptieren Krankenhäuser und sonstige medizinischen Einrichtungen den herkömmlichen Auslandskrankenschein in manchen Fällen nicht. Der Betroffene zahlt in diesen Fällen den fälligen Betrag vor und kann nur hoffen, dass er diesen zumindest annähernd von seiner gesetzlichen Krankenkasse zurückerstattet bekommt. Die Reisekrankenversicherung hingegen ist bis auf wenige Ausnahmen weltweit gültig. Lediglich in einigen Ländern wie die USA oder Kanada greift die Auslandskrankenversicherung nicht automatisch, was jedoch vorab grundsätzlich mit dem jeweiligen Versicherer abgeklärt werden sollte.

Reiserücktrittsversicherung vs. Reisekrankenversicherung

Zahlreiche Urlauber schließen oftmals vor Antritt ihrer Reise nur eine Reiserücktrittsversicherung ab und verzichten auf eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung, weil sie sich hinsichtlich Erkrankungen im Urlaub allein auf die Unterstützung durch die herkömmliche Krankenkasse verlassen. Doch es empfiehlt sich auf jeden Fall der „Abschluss beider Versicherungen“, da diese sich gegenseitig ergänzen. Der Reiserücktrittsversicherung Reisekrankenversicherung Unterschied liegt darin, dass die Rücktrittsversicherung nur dann greift, wenn der Schadensfall vor dem Abreisedatum eintritt und sie übernimmt auch nur die Stornokosten für die nicht angetretene Reise. Die Reisekrankenversicherung übernimmt hingegen medizinische Behandlungskosten, die während des Urlaubs anfallen, kommt aber nicht für Stornogebühren bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch auf. Der Unterschied zwischen der Reiserücktrittsversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung, die bei einer wegen Krankheit nicht angetretenen Reise die normalen Behandlungskosten zu Hause übernimmt, liegt ebenfalls in der „Abdeckung ganz unterschiedlicher Schadensfälle“. Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherungen sind also genau wie auch die Reiserücktrittsversicherungen und gesetzlichen Krankenversicherungen nicht beliebig austauschbar, da sie nicht die gleichen Schadensfälle abdecken. 

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Die Reisekrankenversicherungen bieten im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen wesentlich mehr Leistungen an. Beide Versicherungen kommen zwar bei Erkrankungen im Ausland für die medizinischen Behandlungskosten auf, der gesetzliche Krankenversicherungsschutz gewährleistet jedoch meist nur eine begrenzte Kostenübernahme und gilt nur für bestimmte Länder. Die Auslandskrankenversicherung gilt bis auf wenige Ausnahmen weltweit und übernimmt im Schadensfall meist alle anfallenden Kosten.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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