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Reisekrankenversicherung

Was ist eine Reisekrankenversicherung?

Sollten Sie während Ihrer Auslandsreise erkranken oder einen Unfall haben, schützt Sie die Reisekrankenversicherung vor den anfallenden Behandlungskosten. Da die gesetzliche Krankenversicherung Arztkosten im Ausland gar nicht oder nur teilweise übernimmt, ist ein Abschluss dringend zu empfehlen.

Welchen Leistungsumfang bietet eine Reisekrankenversicherung?

Der Leistungsumfang einer Reisekrankenversicherung variiert je nach Anbieter und Tarif. Folgende Leistungen gehören im Regelfall dazu:

  • 100% Kostenerstattung für ärztliche Behandlungen und Medikamente
  • Schmerzstillende zahnärztliche Behandlung, einfache Zahnfüllungen oder Reparaturen vom vorhandenen Zahnersatz
  • Transport zum nächstliegenden Krankenhaus durch den Rettungsdienst
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Ambulante ärztliche Behandlung
  • Krankenrücktransport ins Heimatland
  • Erstattung von Such-/ Rettungs- ,oder Bergungskosten
  • Erstattung von Überführungskosten in den Heimatort beim Tod der versicherten Person

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Die Kosten für eine Reisekrankenversicherung variieren je nach Anbieter. Auch der Leistungsumfang kann von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Vergleich lohnt! Über den Button “Zum Versicherungsvergleich” gelangen Sie direkt zu unserem Vergleichsrechner. So finden Sie schnell und unkompliziert die passende Reisekrankenversicherung.

 

Erholung – das ist es, was einen Urlaub ausmacht. Doch schnell ist es passiert und man wird krank. Der Spaß an der Reise ist dabei schnell getrübt, denn nicht nur die Krankheit, sondern auch die damit verbundenen Kosten sind überaus unangenehm. Zur Planung einer Urlaubsreise gehört deshalb auch der Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Egal, ob es sich dabei nur um ein paar Tage oder auch einen längeren Urlaub handelt: Diese Versicherung sollte beim Reiseantritt möglichst nicht fehlen. Nachfolgend informieren wird über alle wichtigen Fakten im Zusammenhang mit einer Auslandsreisekrankenversicherung, die bei der Entscheidung zu einem Vertragsabschluss hilfreich sind.

Reisekrankenversicherung für Reisen – ja oder nein?

Die Frage kann auf jeden Fall mit einem „ja“ beantwortet werden. Viele werden sich jetzt sicherlich fragen, wofür eine solche Versicherung eigentlich notwendig ist. Die Antwort: Gerade im Ausland ist man durch die gesetzliche Krankenversicherung nur teilweise versichert. In den so genannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), mit denen ein Sozialversicherungs-Abkommen besteht, werden Erkrankungen von der eigenen gesetzlichen Krankenversicherung in dem Rahmen gezahlt, wie es in Deutschland der Fall wäre. Sämtliche Kosten, die darüber hinaus gehen, müssen vom Urlauber aus eigener Tasche gezahlt werden. Natürlich müssen Urlauber in allen anderen nicht europäischen Staaten die Behandlung komplett selbst übernehmen. Nur wer über eine private Reisekrankenversicherung verfügt, bleibt auf den Kosten, die in einigen Ländern immens hoch sind, nicht sitzen. Gerade in beliebten Reiseländern wie Ägypten oder auch Tunesien ist man ohne diese Versicherung im Krankheitsfall überhaupt nicht krankenversichert. Nicht nur in gesundheitlicher, sondern auch in finanzieller Hinsicht stellt das ein hohes Risiko dar. Vor allem Normalverdiener kommen hier mit einer Krankenversicherung für eine Reise nicht in Bedrängnis und können ihren Urlaub unbesorgt genießen.

Geringe Kosten – hohe Sicherheit

Reisekrankenversicherungen werden inzwischen von vielen Versicherungsunternehmen für einen recht günstigen Beitrag angeboten. Umso mehr wird klar, wie sinnvoll diese Versicherung ist. Die Kosten der Versicherung sind im Vergleich zu den Behandlungskosten im Ausland verschwindend gering. Jedem Urlauber sollten die wenigen Euro für eine solche Versicherung wert sein.

Welche Leistungen zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung, was zahlt sie nicht?

Je nach Anbieter und Tarif werden von einer Reisekrankenversicherung unterschiedliche Kosten übernommen. Unter anderem zählen hierunter stationäre oder ambulante Heilbehandlungen, Verband- und Arzneimittel, wahlweise zur Kostenerstattung Krankenhaustagegeld, bei lebensbedrohlichen Erkrankungen der notwendige Rettungsflug sowie Kosten für einen Rücktransport nach Hause. Die meisten Versicherer zahlen auch die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen. Zu den typischen Leistungen, die von der Versicherung meist nicht übernommen werden, gehören unter anderem Behandlungen in Verbindung mit einer Vorerkrankung, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, sämtliche Untersuchungen und Behandlungen im Zusammen mit Schwangerschaft und Entbindung, Behandlungen für vorsätzlich herbeigeführte Erkrankungen (z. B. durch Drogen) oder auch Hilfsmittelanschaffungen (z. B. Brillen). Die Listen der Ein- und Ausschlüsse sind von Versicherer zu Versicherer sehr verschieden, weshalb man genau abwägen sollte, welchen Schutz man benötigt. Ein Versicherungsvergleich, der online durchgeführt sehr gute Ergebnisse liefern kann, ist deshalb sinnvoll. Auch eine Beratung bei einem Fachmann für diese Versicherung lohnt sich.

Bedingungen für den Vertragsabschluss

Die Krankenversicherung für eine Auslandsreise muss immer vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Kurzentschlossene können dies bei den meisten Anbietern inzwischen auch noch wenige Minuten vor Reiseantritt online erledigen. Wichtig zu wissen ist, dass eine solche Versicherung für die Dauer von maximal 42 Tagen pro Jahr angeboten wird. Je länger man verreist, umso mehr sollte man auf einen ausreichenden Schutz achten. Gerade im Fall von Familienversicherungen sollte auf Altersgrenzen für Kinder geachtet werden. Überschreitet ein Kind eine solche Altersgrenze ist es unter Umständen nicht mehr mitversichert – nur wenn ein so genanntes Weiterversicherungsrecht besteht, werden die Leistungen trotzdem übernommen.

Allgemeine Informationen

Der vorangegangene Ratgeber sowie auch viele andere Themen auf unserer Internetseite erleichtern Ihnen einen mühelosen Schnelleinstieg in das jeweilige Themengebiet. Zum Thema Reiseabbruch Versicherung haben Sie bereits viele Informationen rund um die Reiseversicherung bei Krankheit bzw. Auslandreisekrankenversicherung erfahren. Sie kennen jetzt die allgemeine Definition für eine Reise Krankenversicherung und wissen, wann und warum diese besonders nötig wird. Auch Fragen wie „Was zahlt die Krankenreiseversicherung?“ oder „Was bedeutet es, wenn ich eine Auslands Reisekrankenversicherung nicht abgeschlossen habe?“ wurden erörtert. Im Bereich Reiseversicherungen Krankenversicherung haben wir Sie umfassend über den Versicherungsschutz einer Reise Kranken Versicherung informiert.

Viele Kunden unterstützen unseren Service bereits, so dass wir mittlerweile eine Art Wikipedia für die verschiedensten Themengebiete geworden sind. In unserem kleinen Wiki für Versicherungen finden Sie alle Informationen und Hilfestellungen rund um die Reisekranken Versicherung sowie einen Tarifrechner, mit dem sich die aktuellsten Angebote und günstigsten Preise finden lassen. Somit ist gewährleistet, dass Sie im Bereich „Reiskrankenversicherung“ einen Anbieter wählen können, der Ihnen den Versicherungsschutz bietet, den Sie tatsächlich benötigen. Wählen Sie für Ihre Auslandsreise die Krankenversicherung, die Ihnen zusagt.
Im aktuellen Jahr möchten wir Ihnen auch zukünftig einen guten Service anbieten, was nur durch die Unterstützung und Weiterempfehlung unserer Kunden möglich wird.

Besondere Tipps:

  1. Eine schöne Idee um die tollen Momente Ihre Urlaubs festzuhalten ist es, eine Online Reisetagebuch zu erstellen (z.B. mit Wix).
  2. Gerade bei längeren Auslandaufenthalte lohnt es sich, eine spezielle Reisekreditkarte zu beantragen. Je nach Anbieter kann man in nahezu jedem Land kostenlos Geld abheben.

 

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Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich