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Reisekrankenversicherung Vorerkrankung

Besonders der Personenkreis der chronisch Kranken hat es schwer, eine Reisekrankenversicherung zu finden, die auch bei Vorerkrankungen Leistungen erbringt, wenn aufgrund dessen ein Arztbesuch notwendig werden sollte. Jedoch gibt es auch für sie Alternativen.

Wie vorgehen?

  • vor dem Abschluss mit der Krankenkasse den möglichen, aber zeitlich begrenzten Versicherungsschutz abklären 
  • Versicherungsbedingungen einzelner Anbieter auf Ausschlüsse prüfen 
  • bei Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß antworten 
  • keine Gesundheitsfragen ist nicht gleichbedeutend damit, dass in jedem Fall Leistungen erbracht werden
  • Reisekrankenversicherung danach auswählen, ob Leistungen für vorvertragliche Erkrankungen im Umfang inbegriffen sind 
  • die Beiträge liegen häufig höher, die Sicherheit ist aber in jedem Fall gegeben.

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Um die günstigste Reisekrankenversicherung für Chronisch Kranke herauszufinden, die dabei ein vernünftiges Leistungspaket zur Verfügung stellt, ist der interne Tarifrechner zu nutzen. Aufgrund der Angaben zum individuellen Gesundheitszustand werden alle, in Frage kommenden Anbieter aufgelistet und können bequem verglichen werden. Der Tarifrechner steht nach dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ zur kostenlosen Verfügung.

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Auch, wer chronisch krank ist, möchte auf seinen Urlaub im Ausland nicht unbedingt verzichten. Grundsätzlich sollte selbst dieser Personenkreis eine Reisekrankenversicherung abschließen, denn der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherungen ist nicht ausreichend. Zwar werden bei Reisen innerhalb Europas bereits Leistungen übernommen, da sie laut dem Kooperationsvertrag dazu gesetzlich verpflichtet sind, aber dennoch verbleibt immer ein Eigenanteil und diverse Leistungen werden nicht übernommen. Für Reisen außerhalb Europas ist grundsätzlich keine Leistungsübernahme vorgesehen. Jedoch stellt es sich häufig schwierig dar, mit einer Vorerkrankung eine Reisekrankenversicherung abschließen zu können.

Reisekrankenversicherung für chronisch Kranke

Vor dem Abschluss sollten unbedingt die Versicherungsbedingungen der Reisekrankenversicherung genauestens in Augenschein genommen werden. Denn hier sind die Ausschlüsse, bei denen keine „Leistungen“ im Krankheitsfall erfolgen wird, zu finden. So bieten die meisten Gesellschaften keine Chronisch Kranke Reisekrankenversicherung an, weil die Gefahr, dass dieser Personenkreis am Urlaubsort erkrankt, viel zu hoch ist. Grundsätzlich wird diese Art des Versicherungsschutzes nur für akut auftretende Erkrankungen gewährleistet, die mit der eigentlichen Krankheit rein gar nichts zu tun haben. Um sicherzugehen, dass der Reisende nicht zu dem Personenkreis der chronisch Erkrankten gehört, werden häufig in der Reisekrankenversicherung Gesundheitsfragen gestellt. Diese sind selbstverständlich wahrheitsgemäß zu beantworten, da es andernfalls zu Problemen in der Leistungsübernahme kommen kann, wenn sich herausstellt, dass der Arzt oder das Krankenhaus wegen den bereits vorhandenen Beschwerden aufgesucht wurde. Dann wird der Reisende die anfallenden Kosten aus der eigenen Tasche entrichten müssen.

Chronisch Kranke und die Krankenkasse

Zu empfehlen ist es, vor dem Abschluss die genauen Leistungen, die durch die gesetzliche Krankenkasse in solch einem Fall beansprucht werden können, abzuklären. Denn bei bestimmten, chronischen Erkrankungen sind die gesetzlichen Krankenkassen bereit, zumindest einen Teil der anfallenden Kosten zu übernehmen. Dies ist beispielsweise bei Dialysepatienten der Fall. Allerdings sind diese Leistungen im Normalfall zeitlich begrenzt und ersetzen wiederum für plötzlich auftretende Erkrankungen am Urlaubsort nicht den Versicherungsschutz. Wenn jedoch keinerlei Möglichkeiten bestehen, dass beim Verschlimmern der Erkrankung eine gewissen Kostenübernahme stattfinden kann, dann ist es unbedingt sinnvoll, eine Krankenversicherung zu suchen, welche die „vorvertraglichen Leiden“ nicht ausschließt. Dabei ist zu bedenken, dass eine Reisekrankenversicherung mit Vorerkrankung in den Beiträgen höher ausfallen wird. Dies ist jedoch immer noch besser, als letztendlich im Ernstfall auf einen Versicherungsschutz verzichten zu müssen und die anfallenden Kosten aus der eigenen Tasche zu entrichten.

Reisekrankenversicherung ohne Gesundheitsfragen

Vielfach werben die Anbieter damit, eine Reisekrankenversicherung ohne Gesundheitsfragen anzubieten. Hier ist es auch absolut unerlässlich, genauestens die Versicherungsbedingungen der Reisekrankenversicherung zu prüfen. Denn es ist nicht immer gewährleistet, dass Versicherungsleistungen erbracht werden, wenn eine Erkrankung vorliegt. Auch dann kann es noch passieren, wenn sich herausstellt, dass der Arztbesuch aufgrund der bereits bestehenden Erkrankung nötig wurde, dass die Versicherungsgesellschaft die Kostenübernahme verweigert. Da allerdings die Zahl der Chronisch Kranken immer weiter ansteigend ist, reagieren auch immer mehr Anbieter auf diese erhöhten Anforderungen.

Versicherungsvergleich

Um herauszufinden, welche Reisekrankenversicherung für chronisch Kranke geeignet ist, kann der interne Tarifrechner genutzt werden. Mithilfe von einigen, persönlichen Angaben werden nur die Versicherer aufgeführt, die sich an diese speziellen Bedürfnisse richten. Ebenso können ganz bequem die Tarife in ein Verhältnis zueinander gesetzt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich