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Reisekrankenversicherung 6 Monate bis 1 Jahr

Für einen längeren Auslandsaufenthalt empfiehlt sich der Abschluss einer sogenannten Langzeit-Reisekrankenversicherung. Die Dauer des langfristigen Versicherungsschutzes variiert je nach Anbieter und kann beispielsweise folgende Zeiträume umfassen:

  • mindestens 90 Tage
  • in der Regel bis zu 365 Tagen
  • in manchen Fällen bis zu 5 Jahren oder mehr

Leistungen

  • Übernahme der Kosten für ambulante oder stationäre medizinische Behandlungsmaßnahmen und Medikamente
  • Übernahme der Kosten für notwendige Krankentransporte oder den Rücktransport in die Heimat

Tarifabhängige Zusatzleistungen

  • Hilfmittel wie beispielsweise Sehhilfen
  • Zahnersatz und kieferchirurgische Eingriffe
  • anhaltender Versicherungsschutz während eines Heimaturlaubs

Versicherungsausschluss

  • bei vor der Reise bestehenden chronischen Erkrankungen
  • bei vor der Reise bekannten Erkrankungen

Beitragsberechnung

Die Beitragsberechnung für die individuell angepasste Versicherung ergibt sich aus

  • der Dauer des Auslandsaufenthaltes
  • der Wahl des Reiselandes
  • dem gewählten Tarif mit oder ohne Zusatz- und Vorsorgeleistungen
  • dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers
  • der Art der Reis

Versicherungsvergleich / Onlineabschluss

Seinen persönlichen Tarif kann man mit dem internen online Tarifrechner, zu dem man über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangt, ermitteln. Die gewünschten Leistungen kann man auch in Bezug zu anderen Versicherungen dieser Art setzen. Die Versicherung kann bequem online abgeschlossen werden.

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Verreist man ins Ausland, ist man dort im Schadensfall nur teilweise durch die gesetzlichen Krankenkassen versichert. Inwieweit die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland greift, hängt von mehreren Faktoren wie beispielsweise von der Art der Erkrankung und der dafür notwendigen Behandlung ab. Darüber hinaus kommt es auch auf das Reiseland an, denn nicht alle Länder haben ein Sozialversicherungs-Abkommen mit Deutschland vereinbart. Hält man sich in einem der Länder auf, die Teil des Abkommens sind, kommt die gesetzliche Krankenkasse zwar für die wichtigsten medizinischen Behandlungsmaßnahmen auf, aber sie zahlt nur die Beträge, die für diese Behandlung in Deutschland anfallen würden. In den meisten Ländern sind die Kosten für die medizinische Versorgung jedoch wesentlich höher als bei uns, so dass der gesetzlich Versicherte im schlimmsten Fall auf hohen Differenzkosten sitzen bleiben kann. Vor allem, wenn man für einen längeren Zeitraum verreist, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung unerlässlich. Bei längeren Auslandsaufenthalten, die beispielsweise für ein mehrmonatiges Praktikum im Ausland notwendig werden können, sollte man je nach Dauer des Praktikums eine Reisekrankenversicherung 6 Monate, eine Reisekrankenversicherung 7 Monate oder eine Reisekrankenversicherung 8 Monate abschließen. Verbringt man ein ganzes Studienjahr in einem anderen Land, empfiehlt sich eine Reisekrankenversicherung 365 Tage. Je nach Reiseland, Aufenthaltsdauer und Art der Reise unterscheiden sich die Tarife und Leistungen der Versicherer manchmal erheblich, so dass sich ein „online Versicherungsvergleich“ lohnt. Der „Versicherungsvergleich“ lässt sich bequem mit dem „Tarifrechner“ der Betreiber dieser Internetseite durchführen. Der „online Tarifrechner“ ist immer auf dem neusten Stand, da er regelmäßig mit aktuellen Daten versorgt wird. Wenn Sie einen online Versicherungsvergleich durchführen möchten, klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Reisekrankenversicherung für längere Aufenthalte

Für kürzere Urlaubsreisen reicht es in der Regel, eine einfache Reisekrankenversicherung abzuschließen. Benötigt man für einen längeren Auslandsaufenthalt aber eine Reisekrankenversicherung langfristig, sollte man einen Tarif wählen, der die entsprechenden Vorsorgeleistungen beinhaltet. Unternimmt man mehrere Reisen pro Jahr, lohnt sich ein Reisekrankenversicherung Jahresvertrag, der alle Reisen abdeckt, sofern diese je nach vertraglicher Regelung nicht länger als sechs Wochen oder zweieinhalb Monate dauern. Die meisten Versicherer bieten im Gegensatz zu der Jahres-Reise-Krankenversicherung für mehrere Kurzreisen auch günstige Langzeit-Reisekrankenversicherungen für Einzelreisen bis zur Dauer von einem Jahr an. Je nach Anbieter sind solche Versicherungen manchmal aber auch für fünf Jahre oder auch nur für 90 Tage möglich. Hier können die Angebote der Versicherer erheblich variieren. USA-Aufenthalte sind von den üblichen Tarifen für Reisekrankenversicherungen meist ausgeschlossen, so dass eine Reisekrankenversicherung 180 Tage Aufenthalt in den USA je nach Anbieter im Gegensatz zu Reisekrankenversicherung 180 Tage Aufenthalt in einem anderen Land schnell mal das Drei- bis Fünffache kosten kann. Der langfristige Reisekrankenversicherung fürs Ausland Vergleich kann auch in diesem Fall helfen, den günstigsten Anbieter beispielsweise für die häufig genutzten Reisekrankenversicherungen bis 1 Jahr zu finden. 

Leistungen

Nicht nur die Beiträge, sondern auch die Leistungen bei Langzeit-Reisekrankenversicherungen sind bei den zahlreichen Anbietern sehr unterschiedlich. Dies gilt für alle Langzeit-Aufenthalte im Ausland, egal, ob man eine Reisekrankenversicherung halbes Jahr, eine Reisekrankenversicherung 12 Monate oder eine Reisekrankenversicherung 24 Monate benötigt. Man sollte auf jeden Fall überprüfen, welche maximale Versicherungsdauer ein Versicherer für den geplanten Auslandaufenthalt anbietet und wie das entsprechende Leistungspaket des jeweiligen Tarifes aussieht. In der Regel beinhalten die Reisekrankenversicherungen bis 365 Tage zahlreiche Leistungen, die für den Versicherungsnehmer im Schadensfall besonders hilfreich sind. So übernehmen die Versicherungen je nach Tarif in vielen Fällen nicht nur die kompletten Kosten, die für notwendige ambulante oder stationäre Behandlungen und Medikamente anfallen, sondern auch zusätzliche Hilfsmittel wie beispielsweise Sehhilfen oder Zahnersatz. Denn gerade bei längeren Auslandsaufenthalten können solche Hilfsmittel beispielsweise auf Grund von Unfällen notwendig werden. Ebenfalls kommt die Reisekrankenversicherung 1 Jahr in der Regel für die Transportkosten zum Krankenhaus oder für den Rücktransport in die Heimat auf. In manchen Fällen werden sogar die Leistungen für eine Rehabilitation, die nach einer schweren Erkrankung erforderlich werden kann, übernommen. Ist bei einem längeren Auslandsaufenthalt zwischendurch ein Heimaturlaub im eigenen Land geplant, muss mit dem jeweiligen Versicherer vor Antritt der Reise abgeklärt werden, ob die Weiterversicherung für die Dauer des Heimatbesuchs im Leistungspaket inbegriffen ist. Vor dem Abschluss einer Reise Krankenversicherung bis zu einem Jahr empfiehlt sich also ein „online Versicherungsvergleich“ mit dem „Tarifrechner“, damit das Preis-Leistungsverhältnis in der abgeschlossenen Reisekrankenversicherung bis 1 Jahr am Ende stimmt.

Versicherungsbeiträge

Die Beiträge für die Reisekrankenversicherung bis zu 1 Jahr richten sich nicht nur nach der Reisedauer und dem ausgewählten Leistungspaket, sondern auch nach dem Reiseziel und dem Alter des Versicherungsnehmers. Ebenso kann der Grund einer längeren Reise eine Rolle spielen, das heißt, es wird zwischen einem längeren Urlaubsaufenthalt, einer geschäftlichen Reise oder einer Studienreise unterschieden. Diese Angaben müssen in der Regel auch bei einem online Versicherungsvergleich in das entsprechende Formular eingetragen werden, damit ein adäquates Angebot erstellt werden kann. Darüber hinaus kann man beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung 1 Jahr Aufenthalt zwischen verschiedenen Selbstbehalten wählen oder es sind je nach Tarif verschiedene Mindestprämien, Kündigungsfristen oder Altersgrenzen zu beachten.

Versicherungsausschluss

Unabhängig davon, ob für 6 Monate Reisekrankenversicherung oder für 1 Jahr Reisekrankenversicherung, gilt der vereinbarte Schutz in der Regel nur für neu auftretende Erkrankungen. Plant man einen Auslandsaufenthalt mit dem Ziel, sich dort hinsichtlich einer bestehenden Krankheit behandeln zu lassen, kommt die Jahres Reisekrankenversicherung dafür nicht auf. Auch wenn man vor der Abreise an einer bekannten chronischen Krankheit leidet und sich auf Grund dieser Erkrankung im Ausland medizinisch behandeln lassen muss, lehnen die meisten Versicherer eine Kostenübernahme ab. Zahnersatz, kieferchirurgische Eingriffe oder Vorsorgeuntersuchungen sind meist nicht automatisch abgedeckt, sondern gelten als tarifabhängige Zusatzleistungen. Die für ein Jahr Reise Krankenversicherung sollte jedoch mit diesen Zusatzleistungen abgeschlossen werden, da gerade bei längeren Auslandsaufenthalten vieles passieren kann. Für 365 Tage Reisekrankenversicherung sollte also nicht an den wenigen Euro, die dieser zusätzliche Versicherungsschutz mehr kostet, gespart werden.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich