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Ist eine Reisekrankenversicherung notwendig?

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Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung ist für die meisten Auslandsreisenden eine sinnvolle und wichtige Absicherung, wenn plötzliche Erkrankungen oder Unfälle medizinische Hilfe im Ausland notwendig machen.

Auslandsschutz der GKV

  • nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen
  • ausschließlich Übernahme von kassenärztlichen Leistungen nach dem deutschen Gebührensatz

Auslandsschutz der PKV

  • automatischer Auslandsversicherungsschutz in den Ländern der europäischen Union
  • unterschiedliche maximale Reisedauer

Reisekrankenversicherung medizinisch sinnvoll

  • greift bei unerwartet eintretenden Erkrankungen und Unfällen
  • gewährleistet die Kostenübernahme im vollen Umfang
  • der Kranken – Rücktransport ist abgesichert
  • Einschränkung: Behandlungen chronischer Erkrankungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten

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Auf Reisen können plötzliche Erkrankungen und Unfälle jederzeit den Urlaubsgenuss trüben. Damit nicht, zusätzlich zur gesundheitlichen Beeinträchtigung, unerwartete finanzielle Belastungen die Urlaubsfreude trüben, ist ein optimaler Krankenversicherungsschutz auch im Urlaub geradezu unerlässlich. Doch ist eine zusätzliche Reisekrankenversicherung notwendig oder reicht der Versicherungsschutz der Krankenkasse bei Erkrankungen oder Unfällen im Ausland aus? 

Reisekrankenversicherung Ja oder Nein?

Immer und überall kann es zu plötzlichen Erkrankungen oder Unfällen kommen, sodass eine medizinische Behandlung unerlässlich wird. Für Reisen ins Ausland ist grundsätzlich ein Auslandskrankenversicherungsschutz notwendig. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz muss der Patient damit rechnen, die zum Teil erheblichen Kosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Ob tatsächlich eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden muss, hängt in erster Linie davon ab, ob die allgemeine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse besteht. Während für privat Versicherte nicht immer die Notwendigkeit einer Reisekrankenversicherung zusätzlich zum normalen Versicherungsschutz besteht, sollten Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen.

GKV und Auslandsschutz

Nicht wenige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind der Meinung, auch während einer Reise ins Ausland durch den Auslandskrankenschein der GKV ausreichend versichert zu sein. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich nur Kosten für kassenärztlich abgerechnete medizinische Leistungen. Auch im Ausland erbrachte Leistungen werden dabei nach den Gebührensätzen der deutschen Gebührenverordnung übernommen. Liegen die ausländischen Gebührensätze höher als die deutschen Sätze, muss der Patient den Differenzbetrag ohne zusätzliche Reisekrankenversicherung selber tragen. Die meisten medizinischen Leistungen im Ausland werden jedoch privat abgerechnet, sodass Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse ohne zusätzliche Reisekrankenversicherung diese Kosten selber tragen müssen. Darüber hinaus übernimmt die GKV nur Leistungen in den Ländern, welche mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben.

PKV und Auslandsschutz

Die Tarife der privaten Krankenversicherungen enthalten automatisch auch einen Auslandsschutz. Dieser beschränkt sich jedoch meist auf die europäischen Länder. Dabei kann die maximale Reisedauer von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. Vor einer geplanten Auslandsreise sollten privat Versicherte auf jeden Fall den Geltungsbereich und die maximale Reisedauer beim Auslandsschutz ihrer PKV prüfen und gegebenenfalls eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen.

Ist eine Reisekrankenversicherung medizinisch sinnvoll?

Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung übernimmt nicht immer und in jedem Fall die Kosten für medizinische Leistungen im Ausland. Plötzliche und unerwartete Erkrankungen oder Unfälle im Ausland als Behandlungsgrund sind die Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme für medizinische Leistungen durch eine Reisekrankenversicherung. Behandlungen chronischer Erkrankungen werden in der Regel nicht von der Reisekrankenversicherung übernommen. Dennoch ist eine Reisekrankenversicherung auch für chronisch Kranke sinnvoll, denn eine chronische Erkrankung schließt weitere Erkrankungen oder Unfälle während einer Auslandsreise nicht aus.

Reisekrankenversicherung und Rücktransport

Eines der wichtigsten Leistungsmerkmale der Reisekrankenversicherung ist die Kostenübernahme für den Krankenrücktransport. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass nur ein medizinisch sinnvoller Rücktransport mit einer Reisekrankenversicherung abgesichert ist. Wer aus persönlichen Gründen einen Krankenhausaufenthalt im Ausland vorzeitig abbricht und einen Rücktransport wünscht, muss die Kosten dafür zahlen. Dennoch ist eine Reisekrankenversicherung für jeden Rücktransport sinnvoll, der aus medizinischen Gründen ratsam ist.

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Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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