Der von Familien auf Auslandsreisen benötigte spezielle Versicherungsschutz wird durch besondere Reisekrankenversicherungen gewährleistet.
Besonderheiten von Familienreisen
- Betreuung stationär behandelter Minderjähriger
- Betreuung Minderjähriger bei erkrankten Betreuungspersonen
ERV-Familienreiseversicherung
- weltweite Auslandsreisen bis 45-tägiger Reisedauer
- Einbeziehung von Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung
- Versicherungsprämie
- Einzelreisen ab 15 €
- Jahresverträge ab 109 €
- Heilbehandlungskosten (bis zur 36. Schwangerschaftswoche) Frühgeborener
- stationäre Behandlung von Kindern (bis 12 Jahre)
- Unterbringungskosten für Begleitperson
- schwere Erkrankung der Begleitperson
- Übernahme von Organisation und Mehrkosten für Rückreise noch nicht 16-jähriger Kinder
- medizinisch „sinnvoller“ Rücktransport
- Kostenübernahmegarantie bis 15.000 €
Allianz
- Tarif R 31
- Voraussetzung: bereits anderweitiger Allianz-Vertrag vorhanden
- weltweite Auslandsreisen bis 42 Tage Reisedauer
- Jahresprämie: 14 € (ab 70 Jahre: 40 €)
- beliebig viele Familienmitglieder
- Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- keine speziellen Leistungen zur Kinderbetreuung
- Kostenübernahmegarantie bis 10.000 €
- Rücktransport, falls „notwendig“ (einzige Möglichkeit zur Lebensrettung)
Würzburger Versicherung
- Tarif TravelSecure AR 03/2012
- Jahresprämie
- 24 € (bis 65 Jahre), 68 € (bis 74 Jahre) bzw. 95 € (ab 75 Jahren)
- bis zu zwei Erwachsene und vier Kinder (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)
- stationäre Behandlung von Kindern (bis 12 Jahre)
- Unterbringungskosten für Begleitperson
- Betreuungsaufwand bei betreuungslos gewordenem Kind
- Rücktransporte
- falls medizinisch „sinnvoll“ oder
- voraussichtliche weitere stationäre Aufenthaltsdauer von über 14 Tagen oder
- ausländische Heilbehandlungskosten übersteigen Rücktransportkosten
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Auf Familienreisen sind spezielle Risiken zu beachten, denen eine Familienreiseversicherung gerecht werden sollte. Da die Leistungen und Prämien der verschiedenen Versicherungsangebote stark voneinander abweichen, sollte mit einem Tarifrechner die günstigste Reisekrankenversicherung für die Familie im Vergleich ausgewählt werden. Unseren Tarifrechner erreichen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.
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Der von Familien auf Auslandsreisen benötigte spezielle Versicherungsschutz wird durch besondere Familien Reisekrankenversicherungen gewährleistet.
Besonderheiten von Familienreisen
Besondere Risiken während einer Familienreise können sich zum Beispiel bei Krankenhausaufenthalten Minderjähriger oder bei Unfällen oder Krankheiten betreuender Erziehungsberechtigter realisieren. Lücken im Versicherungsschutz bestehen insbesondere für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Aber auch für Privatversicherte kann eine für die ganze Familie geltende Reisekrankenversicherung sinnvoll sein, um in Erkrankungsfällen keinen Selbstbehalt tragen zu müssen und die Jahresrückerstattung der privaten Krankenversicherung nicht zu gefährden.
ERV-Familienreiseversicherung
Die Reisekrankenversicherung Familie der ERV deckt bei unbegrenzter Versicherungssumme bis zu 45-tägige Reisen ab und beinhaltet nicht nur eine Reisekranken- sondern u. a. auch eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung. Einzelne Familienreisen sind bei dieser Familien-Reiseschutzversicherung für eine Prämie ab 15 € versicherbar. Ein Jahresvertrag kostet mindestens 109 €. Die Reisekrankenversicherung Baby trägt die notwendigen Heilhandlungskosten von bis zur 36. Schwangerschaftswoche Frühgeborenen. Bei stationärer Behandlung von bis zu zwölfjährigen Kindern ersetzt die ERV Reise Krankenversicherung für Familien die Unterbringungskosten für eine Begleitperson im Krankenhaus. Bei einem schweren Unfall oder einer schwere Erkrankung einer kinderbetreuenden versicherten Person werden von der Reisekrankenversicherung Kind die Organisation und Mehrkosten der Rückreise für noch nicht 16-jährige Kinder übernommen. Rücktransporte nach Deutschland werden bereits erstattet, wenn sie medizinisch „sinnvoll“ sind. Kostenübernahmegarantien von bis zu 15.000 € gegenüber einem ausländischen Krankenhaus erleichtern eine zeitnahe Behandlungsaufnahme. In der Reisekrankenversicherung Kleinkind kann eine Selbstbeteiligung von 100 € bei jedem Schadenfall vereinbart werden. Die ERV-Familienreiseversicherung muss spätestens 14 Tage nach Reisebuchung abgeschlossen werden. Bei kurzfristigeren Buchungen darf der Versicherungsabschluss nicht mehr als drei Werktage später erfolgen.
Allianz
Beliebig viele weltweite Auslandsreisen sichert der Tarif R 31 des Allianz Familien-Krankenschutzes für eine Jahresprämie von 14 € für bis zu 42 Tagen unabhängig von der Anzahl der mitreisenden unter 70-jährigen Familienmitglieder ab, soweit die Versicherten bereits anderweitig Allianz-Kunde sind und sich der ständige Wohnsitz in Deutschland befindet. Hat eine versicherte Person das 70. Lebensjahr vollendet, so ist im nächsten Versicherungsjahr ein Beitrag von 40 € zu zahlen. Kinder sind bis einschließlich desjenigen Kalenderjahres versichert, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Besondere Leistungen für den Erkrankungs- oder Betreuungsfall Minderjähriger sieht der Tarif R 31 nicht vor. Kostenübernahmegarantien gegenüber ausländischen Krankenhäusern erfolgen bis zu 10.000 €. Ein Kostenersatz erfolgt nur bei „notwendigen“ Rücktransporten nach Deutschland. Als „notwendig“ gilt gewöhnlich ein Rücktransport, wenn er das einzige Mittel zur Lebenserhaltung des Versicherten darstellt.
Würzburger Versicherung
In die Familienreiseversicherung TravelSecure der Würzburger Versicherung (Tarif AR 03/2012) können bis zu zwei volljährige Erwachsene und bis zu vier unterhaltsberechtigte Kinder (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) einbezogen werden. Die Versicherungsprämie beträgt 24 € (bis einschließlich 65 Jahre), 68 € (bis 74 Jahre) bzw. 95 € (ab 75 Jahren). Die Krankenhausunterbringungskosten einer Begleitperson eines bis 12 Jahre alten, stationär behandelten Kindes sind mitversichert. Ebenso schließt die Versicherung die Betreuungsaufwendungen für ein betreuungslos gewordenes minderjähriges Kind ein. Die Kostenübernahme für einen Rücktransport erfolgt, wenn er medizinisch „sinnvoll“ ist, die stationäre Aufenthaltsdauer voraussichtlich weitere 14 Tage übersteigen oder die ausländischen Heilbehandlungskosten die Rücktransportkosten übertreffen werden.