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Reisekrankenversicherung SDK

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Leistungen

  • stationäre und ambulante Behandlungen
  • Kostenübernahme für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel
  • Zahnbehandlungen, wenn sie der Schmerzlinderung dienen
  • Rücktransport nach Deutschland, wenn notwendig
  • u. a.

Leistungsausschlüsse

  • Krankheiten, deren Eintritt absehbar war
  • Krankheiten aufgrund geistiger und seelischer Störung
  • Behandlungen, für welche die Reise angetreten wurde
  • Behandlungen in Verbindung mit Schwangerschaft und Entbindung, wenn sie nicht notwendig sind
  • Entzugsbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Die Kosten für die Versicherung müssen individuell berechnet werden. Mithilfe des Tarifrechners können Sie die Preise exakt kalkulieren und zudem mit den Angeboten anderen Versicherungsanbieter vergleichen. Zum Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“. Der Versicherungsabschluss ist ebenfalls direkt online möglich.

 


 

Kommt es im Ausland zu einer Erkrankung oder einem Unfall, kann es für den Urlauber schnell teuer werden. Deshalb empfiehlt es sich, eine private Reisekrankenversicherung für das Ausland abzuschließen, denn gerade bei Reisen ins nichteuropäische Ausland ist eine Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Die Reisekrankenversicherung der SDK bietet in diesem Fall gute Leistungen für Urlauber.

Reise Krankenversicherung der SDK auch für Vollversicherte sinnvoll

Versicherte, die bei der SDK bereits eine private Vollversicherung abgeschlossen haben, über die sie im Ausland bereits versichert sind, können vom Abschluss einer SDK Reisekrankenversicherung durchaus profitieren. In der privaten Krankenvollversicherung werden von der SDK Beitragsrückerstattungen vorgenommen, wenn ein Jahr lang keine Leistungen beansprucht wurden. Wer hier eine Reisekrankenversicherung abschließt und diese, anstatt der Vollversicherung, im Urlaub nutzt, kann sich auf die Rückerstattung von Beiträgen freuen.

Leistungen von Reisekrankenversicherungen der SDK

Tritt bei einer Urlaubsreise ein Krankheitsfall oder ein Unfall ein, erstattet die SDK Reise Krankenversicherung Leistungen entsprechend den geltenden Versicherungsbedingungen zur Kranken- und Unfallversicherung. Zu den wesentlichen Leistungen der SDK Reisekrankenversicherung gehören die ambulante und auch stationäre Behandlung, die Kostenübernahme für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel, eine Zahnbehandlung zur Schmerzlinderung und Zahnersatzreparaturen, Transportkostenübernahme zum Notarzt oder notwendige Kosten für einen ärztlich vertretbaren Krankenrücktransport nach Deutschland. Außerdem übernimmt die Reisekrankenversicherung bei Unfall Bergungskosten bis zu einer Summe von 5.000 EUR. Kommt es im Urlaub zum schlimmsten Szenario, – einem Todesfall – sind über die Reisekrankenversicherung der SDK auch eine Bestattung im Ausland oder die Rückführung nach Deutschland bis zu einem Betrag von 12.000 EUR sowie eine Todesfallleistung bis 5.000 EUR abgesichert. Die Leistungen gelten für eine Reisedauer von längstens 45 Tagen. Die Reise Krankenversicherung der SDK kann auch ohne Unfallschutz beantragt werden.

SDK Reisekrankenversicherung für Singles und Familien

Die Reisekrankenversicherungen der SDK gibt es als Single- und Familienpolicen. Für Singles bis 60 Jahre gilt nach Stand 2012 ein Beitrag von 9,50 EUR (Dauerpolice: ab dem 2. Jahr 8,50 EUR), für Singles ab 61 Jahren kostet die Versicherung 19 EUR (Dauerpolice: 17 EUR). Für Familien wird in der Reisekrankenversicherung ein Beitrag von 24 EUR fällig, bei Abschluss einer Dauerpolice sinkt dieser ab dem 2. Versicherungsjahr auf 21,50 EUR. Natürlich werden die aktuellen Beiträge auch angepasst, so dass eine Anfrage beim Anbieter sinnvoll ist. Entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) gelten Versicherungsnehmer, deren Ehegatte oder Lebenspartner sowie Kinder bis 18 Jahre als Familie, wobei eine Familie dabei in häuslicher Gemeinschaft wohnen muss.

Beginn, Leistungsdauer und Einschränkungen in den Leistungen

Generell beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt im Versicherungsvertrag, welcher in der Regel mit dem Antritt der Reise zusammenfällt. Der Vertrag wird mit einer Dauer für das laufende Kalenderjahr abgeschlossen, Reisen über den Jahreswechsel hinaus sind bis zum Ablauf der jeweiligen Reise abgesichert. Gemäß den Versicherungsbedingungen besteht seitens der Versicherung keine Pflicht zur Leistung, wenn es sich um Behandlungen handelt, für welche diese Reise überhaupt angetreten wurde. Auch Behandlungen aufgrund einer Schwangerschaft oder Entbindung sind nicht abgesichert, soweit sie nicht zwingen notwendig sind. Ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz fallen Kosten im Zusammenhang mit Entzugsbehandlungen, Kuren und Reha-Maßnahmen, eine Kostenübernahme bei einer Krankheit die bei Reiseantritt vorhersehbar war sowie Behandlungen aufgrund von geistiger oder seelischer Störung.

Allgemeine Informationen

Für Auslandsreisen ist eine Reisekrankenversicherung unumgänglich, denn die Kosten einer Behandlung im Krankheitsfall oder bei Unfall können ziemlich hoch sein. Die Versicherung wird für Singles und Familien für eine Reisedauer von maximal 45 Tagen angeboten.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich