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Reisekrankenversicherung Württembergische

Wenn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen versagen, dann kann die Reisekrankenversicherung der Württembergische eine Alternative sein.

Leistungen

  • weltweiter Schutz bei Reisen mit einer Dauer bis zu 6 Wochen
  • weltweiter Schutz für Langreisende bis zu 24 Monaten
  • ärztliche Behandlungen ambulant oder stationär inklusive Unterkunft, Verpflegung und notwendiger Operationen 
  • verschriebene Arznei-, Heil- und Verbandmittel 
  • medizinisch notwendiger Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus 
  • medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport 
  • Schmerzbehandlungen beim Zahnarzt inklusive notwendiger, einfacher Füllungen

Testurteil

Die Reisekrankenversicherung schnitt bei der Stiftung Warentest Finanztest mit einem „Befriedigend (3,5)“ ab. Das Testurteil ist unter http://www.testberichte.de/test/produkt_tests_wuerttembergische_versicherung_reisekrankenversicherung_ohne_selbstbehalt_rkl__p115203.html einzusehen.

Beitrag berechnen & Versicherung vergleichen

Wer den internen Vergleichsrechner nutzt, der mit Hilfe des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreichbar ist, kann aufgrund seiner individuellen Angaben den Tarif berechnen lassen und die Leistungen mit anderen Versicherungsangeboten ganz bequem vergleichen.

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Es ist fast soweit: eine Reise ins Ausland ist gebucht, die Koffer sind gepackt, aber etwas Wichtiges fehlt noch. Gemeint ist eine Reisekrankenversicherung, die vor den finanziellen Gefahren schützt, die im Falle einer Erkrankung auf den Reisenden zukommen können. Zwar sagen die gesetzlichen Krankenkassen einen gewissen Schutz bei Reisen innerhalb Europas und den Mittelmeeranrainerstaaten zu, aber selbst da sind die Leistungen unzureichend. Bei Reisen außerhalb Europas ist keinerlei Kostendeckung zu erwarten, da kann eine Reisekrankenversicherung der Württembergische eine Alternative darstellen.

Württembergische Versicherungen

Die Württembergische hat ihren Ursprung bereits im Jahr 1828. In diesem Jahr wurde sie als erste private Sachversicherung für den süddeutschen Raum gegründet. Zu der damaligen Privat-Feuer-Versicherung kamen im Laufe der Zeit weitere Versicherungszweige hinzu, so dass das Unternehmen zu einer Gesellschaft anwuchs, die auf dem Versicherungsmarkt ihren festen Platz einnahm. Im Jahr 1999 schloss sich die Württembergische mit der Gesellschaft Wüstenrot zusammen, bei dem es sich ebenfalls um ein Traditionsunternehmen handelt. Zu den Angeboten des Konzerns gehört auch das Anbieten von Reisekrankenversicherungen der Württembergische.

Die Württembergische Reisekranken Versicherung

Die Württembergische Reisekrankenversicherung leistet bei Auslandsreisen bis zu sechs Wochen pro Reise. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Urlaubsreise oder beispielsweise um eine Dienstreise handelt. Es werden „Tarife“ für Einzelpersonen sowie für Familien angeboten. Auch Senioren über 70 Jahre können von den Leistungen der Reise Krankenversicherung Württembergische profitieren, allerdings haben sie, wenn sie älter als 70 Jahre alt sind, höhere Beiträge zu zahlen, da auch das Risiko der Erkrankung höher liegt. Sollte ein längerer Auslandsaufenthalt in Planung sein, dann wird ein gesonderter Tarif angeboten. Dieser schützt jeden, der sich aus individuellen Gründen für lange Zeit im Ausland aufhalten will oder muss, für eine Reisedauer von 24 Monaten. Das Besondere dabei ist, dass selbst bei bestimmten Reiseländern, wie die USA, kein Beitragszuschlag erhoben wird.

Leistungen der Reisekrankenversicherung Württembergische

Die „Leistungen“ beinhalten alle ärztlichen Behandlungen. Wenn ein stationärer Aufenthalt notwendig wird, dann sind ebenfalls die Unterkunft, Verpflegung sowie alle nötigen Operationen inbegriffen. Auch verschriebene Medikamente, Verband- und Heilmittel werden kostenmäßig übernommen. Sollte der Versicherte nicht mehr in der Lage sein, im Notfall eigenständig den Arzt oder das Krankenhaus aufsuchen zu können, dann wird ein medizinisch notwendiger Transport übernommen. Ein Rücktransport nach Deutschland ist besonders teuer, wenn er selber getragen werden muss. Die Württembergische Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten, wenn dieser medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet wird. Sehr häufig sind Zahnprobleme ein Thema beim Auslandsaufenthalt. Eine Schmerzbehandlung beim Zahnarzt inklusive der notwendigen Füllungen befinden sich ebenfalls im Leistungspaket. 

Testurteil

Die Württembergische Reisekranken Versicherung konnte in der Ausgabe 08/2012 der Stiftung Warentest Finanztest mit einem „Befriedigend (3,5)“ abschneiden. Als „Gut“ wurden nur die allgemeinen Bedingungen bewertet, bei den Ausschlüssen bei Kriegen und Pandemien reichte es sogar nur zu einem „Mangelhaft“.

Versicherungsvergleich

Mit Hilfe des „internen Vergleichsrechners“ können die individuellen Beiträge berechnet sowie die angebotenen Leistungen mit denen anderer Anbieter verglichen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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