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Reisekrankenversicherung WGV

Reisekrankenversicherung übernimmt Kosten für

  • ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland
  • Medikamente und sonstige Heil- und Hilfsmittel nach ärztlicher Verordnung im Ausland
  • medizinisch notwendige und sinnvolle Krankenrücktransporte
  • schmerzstillenden Zahnbehandlungen
  • je nach Tarif und Anbieter sind weitere Leistungen möglich

Produktpalette WGV

  • Lebensversicherungen
  • Rentenversicherungen
  • Unfallversicherungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Rechtsschutzversicherungen
  • Hausratversicherungen
  • Gebäudeversicherungen
  • Kfz-Versicherungen
  • keine Reisekrankenversicherungen

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Zahlreiche Angebote zur Reisekrankenversicherung von verschiedenen Anbietern und mit unterschiedlichen Leistungen machen die Wahl der richtigen Reisekrankenversicherung nicht einfach. Nutzen Sie daher den seiteninternen Vergleichsrechner für einen umfassenden Versicherungsvergleich. Über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“# gelangen Sie direkt auf den Tarifrechner. Nach der Tarifberechnung haben Sie Gelegenheit, die Reisekrankenversicherung Ihrer Wahl direkt online abzuschließen.

 

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Bei der Planung einer Auslandsreise ist es wichtig, rechtzeitig an einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu denken. Für Mitglieder in den gesetzlichen Krankenkassen ist deshalb eine zusätzliche Reisekrankenversicherung unumgänglich. Doch auch für privat Versicherte kann der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sinnvoll sein. Zum Abschluss stehen zahlreiche Anbieter und Tarife zur Auswahl. WGV Reisekrankenversicherungen stehen dabei jedoch nicht zur Auswahl, denn Reisekrankenversicherungen gehören nicht zur Produktpalette des Unternehmens.

Warum ist eine Reisekrankenversicherung wichtig?

Wer ins Ausland reist genießt, wenn überhaupt, lediglich einen eingeschränkten Krankenversicherungsschutz. Kassenärztliche Behandlungen werden in jedem Land nach eigenen Gebührenverordnungen und Richtlinien abgerechnet. Nur in den sogenannten Schengen Staaten werden kassenärztliche Leistungen von den deutschen Krankenkassen in gewissem Umfang übernommen. Dabei richtet sich die Kostenübernahme jedoch immer nur nach der deutschen Gebührenverordnung. In allen anderen Ländern werden die Kosten für kassenärztliche Leistungen noch nicht einmal anteilig von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland getragen. Darüber hinaus ist es im Ausland gängige Praxis, dass die meisten medizinischen Leistungen auf Privatbasis abgerechnet werden. Auch diese Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung ist deshalb für jeden Auslandsaufenthalt enorm wichtig. Reisekrankenversicherungen gehören zur Produktpalette vieler Anbieter. Eine WGV Reisekrankenversicherung gibt es jedoch nicht.

Leistungsumfang einer Reisekrankenversicherung

Selbstverständlich kann der Leistungsumfang einer Reisekrankenversicherung je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich sein. Allgemein gehört jedoch die Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen zu den Leistungen einer Reisekrankenversicherung. Ebenfalls werden medizinische Rücktransporte von der Versicherung bezahlt. Dabei muss der Rücktransport medizinisch sinnvoll oder notwendig sein. Auch ärztlich verordnete Medikamente, Heil- und Hilfsmittel gehören zum Leistungsumfang nahezu aller Reisekrankenversicherungen. Zahnbehandlungen im Ausland werden in vielen Tarifen nur in einem gewissen Umfang getragen. Meist handelt es sich dabei um schmerzstillende Behandlungen. Einige Tarife übernehmen darüber hinaus auch die Kosten für Reparaturen am Zahnersatz oder Zahnfüllungen. Zusätzliche Leistungen gehören je nach Tarif und Anbieter zum Versicherungsumfang. Ein Anbietervergleich ist daher vor dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung in jedem Fall sinnvoll, denn nicht alle Tarife beinhalten den benötigten Versicherungsumfang und nicht bei allen Versicherungsgesellschaften ist eine Reisekrankenversicherung erhältlich. Wer eine Reise Krankenversicherung WGV sucht, wird kein entsprechendes Angebot auf dem Markt finden, denn Reisekrankenversicherungen WGV gehören nicht zum Versicherungsangebot beim WGV.

WGV Versicherungsgesellschaft

Der WGV gehört zu den bekannten Versicherungsgesellschaften. Das Unternehmen bietet eine breite Produktpalette für Privat- und Geschäftskunden an. Dazu gehören Lebens- und Rentenversicherungen, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Rechtsschutzversicherungen und Hausrat- und Gebäudeversicherungen. Auch Kfz-Versicherungen sind beim WGV erhältlich. Eine WGV Reise Krankenversicherung gehört leider nicht zum Angebot des Unternehmens. 

Ein Vergleich lohnt sich

Auch wenn keine Reisekrankenversicherung WGV auf dem Markt erhältlich ist, gibt es doch zahlreiche Anbieter im Bereich der Reisekrankenversicherungen. Ein Versicherungsvergleich ist daher vor dem Abschluss einer solchen Versicherung mehr als sinnvoll. Mit dem seiteninternen Vergleichsrechnen finden Sie völlig unkompliziert die besten Angebote zur Reisekrankenversicherung. Nutzen Sie daher das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den Tarifrechner zu gelangen.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich