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Reisekrankenversicherung UBS

Geltungsbereich

  • weltweite Auslandsreisen 
    • Reisedauer: max. 91 Tage
    • mindestens eine Übernachtung
  • versicherte Personen: Ehepartner, Lebenspartner, zum Haushalt gehörende Kinder bis einschl. 24 Jahren
  • Voraussetzung: mind. 50-prozentige Bezahlung einer Reise mit der UBS-Kreditkarte

Versicherungsleistungen

  • Auslandsheilungskosten
    • unbegrenzte Jahresdeckung
    • max. 250.000 CHF je Schadenfall
  • ambulante und stationäre Behandlungskosten
    • Voraussetzung: ärztliche Verordnung
    • Arzneimittel
    • Krankenhausaufenthalte
    • Kuren (bei Sondergenehmigung durch Versicherer)
  • Anmietung von Hilfsmitteln
  • erstmalige, unfallbedingte Anschaffung von Sehhilfen, Hörgeräten und Prothesen
  • unfallbedingt erforderliche Reparatur/Ersatzvornahme für Hilfsmittel
  • Krankentransport in nächstgelegenes Krankenhaus
  • Zahnbehandlung (bis 3.000 CHF)

Versicherungsausschlüsse

  • Personen ab Vollendung des 80. Lebensjahres
  • Schadensfälle in der Schweiz oder in Liechtenstein
  • Erkrankungen, die bei Versicherungsbeginn bestanden, und ihre Folgen
  • Folgen von Unfällen, die sich bis zum Versicherungsbeginn ereignet hatten
  • Kiefer- und Zahnerkrankungen
  • gynäkologische und pädiatrische Untersuchungen
  • homöopathische und prophylaktische Medikamente
  • Schwangerschaft, Schwangerschaftskomplikationen, Abtreibungen, Geburten
  • Unfall beim Fallschirmsprungen
  • Unfall beim Führen eines Flugzeuges oder Fluggerätes
  • Ausübung handwerklicher Berufstätigkeiten
  • Behandlungen, die Zweck der Reise waren
  • Schäden durch Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholmissbrauch
  • Teilnahme an Unruhen oder Streiks
  • Beteiligung an Wettfahrten
  • mit Gefahren verbundene, gewagte Handlungen
  • versuchte oder vollendete Straftaten
  • Kriegsereignisse, Terrorismus, Unruhen
  • Naturkatastrophen
  • „Vorfälle mit atomaren, biologischen oder chemischen Substanzen“
  • falls keine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse besteht:
    • Erstattung von nur 50 % der ambulanten und stationären Behandlungskosten
    • keine sonstigen Leistungen
  • Leistungspflicht: nur im Nachgang zu gesetzlichen Sozialversicherungen

Versicherungsprämien

  • jährlicher Zusatzbeitrag für Inhaber von Standard/Classic-Kreditkarten der UBS: 72 €
  • Kostenfreiheit für UBS-Platinum-Kreditkarten 

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Vielfältige Unterschiede kennzeichnen die angebotenen Reisekrankenversicherungen. Es wird daher empfohlen, vor dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung einen sorgfältigen Vergleich vorzunehmen. Über den auf dieser Seite befindlichen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie zu unserem Tarifrechner, mit dem Sie die günstigste Reisekrankenversicherung auswählen können.

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Die Reisekrankenversicherung UBS wird als Zusatzversicherung „UBS Reiseschutz Plus“ ergänzend zu allen Kreditkarten der UBS, Zürich/Basel angeboten.

Geltungsbereich

Reisekrankenversicherungen UBS ersetzen auf Auslandsreisen (bis zu 91 Tagen Reisedauer, mindestens eine Übernachtung) aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen entstehende Heilungskosten. Zu den mit einer Reise Krankenversicherung UBS versicherbaren Personen gehören Inhaber einer Hauptkreditkarte der UBS mit erstem Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein. Versichert sind Ehepartner, in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner sowie im Haushalt des Hauptkarteninhabers lebende Kinder (bis einschließlich 24 Jahren). Der Versicherungsschutz gilt weltweit während des gesamten Jahres unabhängig von einer unterjährigen Nutzung der Kreditkarte. Voraussetzung des Versicherungsschutzes während einer bestimmten Reise ist die zumindest 50-prozentige Bezahlung mit der UBS-Kreditkarte. 

Versicherungsleistungen

Die UBS Reisekrankenversicherung verfügt hinsichtlich der Auslandsheilungskosten über eine unbegrenzte jährliche Versicherungsdeckung und eine maximale Versicherungsdeckung von 250.000 CHF je Schadenfall. Erstattungen erfolgen nach ärztlicher Verschreibung für ambulante und stationäre Behandlungskosten. Dazu gehören Heilbehandlungen einschließlich von Arzneimitteln, Krankenhausaufenthalte, Kuren (Genehmigung durch den Versicherer erforderlich), Behandlungen durch Chiropraktiker, Anmietungen von Hilfsmitteln, nach einem Unfall erstmalig erforderliche Beschaffungen von Sehhilfen, Hörgeräten und Prothesen, aufgrund eines Unfalls erforderliche Reparaturen oder Ersatzvornahmen für Hilfsmittel, Krankentransporte in die nächstgelegene Klinik sowie unfallbedingt erforderliche Dentalbehandlungen bis 3.000 CHF.

Versicherungsausschlüsse

Der Versicherungsschutz gilt nicht für Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Keine Leistung erfolgt ferner bei Schadensfällen in der Schweiz oder in Liechtenstein. Folgen aus Erkrankungen, die zum Versicherungsbeginn bereits bestanden und aus Unfällen, die sich bis zu diesem Zeitpunkt ereignet hatten, lösen keine Leistungspflicht der Reise Krankenversicherung UBS aus. Ebenso erfolgt keine Versicherungsleistung bei Erkrankungsverschlimmerungen oder bei sich wiederholenden Krankheiten, bei Kiefer- oder Zahnerkrankungen, Krebskrankheiten, für gynäkologische oder pädiatrische Untersuchungen, homöopathische oder prophylaktisch wirkende Arzneimittel sowie bei Geburten, Schwangerschaft, Abtreibung oder Schwangerschaftskomplikationen. Nicht gezahlt wird ferner bei einem Unfall anlässlich eines Fallschirmsprungs, der Führung eines Flugzeugs oder eines Fluggerätes und der Ausübung handwerklicher Berufstätigkeiten. Behandlungen, die ein Zweck der Reise waren, werden ebenfalls nicht ersetzt. Erstattungen erfolgen außerdem nicht, wenn ein Schaden durch Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholmissbrauch, durch Teilnahme an Unruhen oder Streiks, durch Beteiligung an Wettfahrten, mit Gefahren verbundenen gewagten Handlungen, grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen sowie durch versuchte oder vollendete Straftaten einstanden ist. Nicht versichert sind durch Kriegsereignisse, Terrorismus, Unruhen jeglicher Art, Epidemien, Naturkatastrophen und „Vorfälle mit atomaren, biologischen oder chemischen Substanzen“ verursachte Schäden. Ist der Versicherte nicht Mitglied einer Krankenkasse, so erstattet die UBS Reise Krankenversicherung nur 50 % der krankheits- oder unfallbedingten, ambulanten und stationären Behandlungskosten und erbringt auch keine sonstigen Leistungen. Die UBS Visa Reisekrankenversicherungen treten im Nachgang zu gesetzlichen Sozialversicherungen ein.

Versicherungsprämien

Der „UBS Reiseschutz Plus“ kostet für Standard/Classic UBS-Kreditkarteninhaber jährlich 72 €, während der Reiseschutz für Inhaber von Platinumkarten kostenfrei ist.

Versicherungsbedingungen 

Weitere Informationen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen „UBS Reiseschutz Plus“ können unter http://www.ubs.com/ch/de/swissbank/privatkunden/zahlen_und_sparen/cards/creditcards/services/carduse.html#title_ab89 aufgerufen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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