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Reisekrankenversicherung TUI

Versicherungsleistungen

  • abgesicherte Reisedauer: 31 Tage
  • Übernahme von Heilbehandlungskosten außerhalb des Wohnsitzlandes des Versicherten
    • ambulante und stationäre Behandlungen 
    • Behandlung Frühgeborener bis 100.000 €
    • Zahnbehandlung (Schmerzstillung) bis 350 €
    • Kosten für Gehstützen und Rollstuhlanmietung
    • Heilbehandlung bis zur Herstellung der Transportfähigkeit
    • Tagesspesenpauschale 50 € (bis 30 Tage) bei stationärer Behandlung
    • Unterbringungskosten für Begleitperson eines bis 12 Jahre alten Kindes 
    • kein Selbstbehalt
  • Krankentransport- und Überführungskosten

Versicherungsausschlüsse

  • Heilbehandlungen, deren Erfordernis vor Reiseantritt bekannt war oder die zum Reisezweck gehörten
  • absehbare Verschlimmerung einer Vorerkrankung
  • Erwerb von Prothesen, Hör- und Sehhilfen
  • Heilbehandlungen aufgrund drogen- oder alkoholbedingter Unfälle

Versicherungsleistungen bei Reisen im Wohnsitzland

  • Tagesspesenpauschale von 50 € (bis 30 Tage) bei stationärer Behandlung
  • Rücktransport oder Überführung

Assistance-Leistungen

  • Beistand in Notfällen
  • Übernahme von Rettungs-, Bergungs- oder Suchkosten bis 5.000 €
  • Übernahme von zusätzlichen Rückreisekosten betreuungslos gewordener Kinder

Versicherungsprämie

Die TUI Card Gold kostet jährlich 69,90 € (Einzelreisende) bzw. 119,90 € (Gruppen bis sechs Personen).

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Die TUI Reisekrankenversicherungen, die zu einer TUI Card Gold gehören, ersetzen Kosten bei Krankheiten und Unfällen während einer Reise.

Versicherungsleistungen

Mit den Reisekrankenversicherungen TUI sind Heilbehandlungs-, Krankentransport- und Überführungskosten im Todesfall bis zu einer Reisedauer von 31 Tagen versichert.

Heilbehandlungskosten

Ersetzt werden Aufwendungen, die in Ländern entstehen, in denen der Versicherte nicht über einen ständigen Wohnsitz verfügt. Dazu gehören Kosten für ambulante Arztbehandlungen, Arzneimittel, Heilbehandlungen und stationäre Krankenhausaufenthalte einschließlich von Operationen. Behandlungskosten für im Ausland Frühgeborene werden bis 100.000 € übernommen. Zahnbehandlungen zur Schmerzstillung und Zahnprothesenreparaturen sind bis zu 350 € mitversichert. Auch die Kosten für Gehstützen und die Anmietung eines Rollstuhls werden von der Reise Krankenversicherung TUI getragen. Bei zum Reiseende bestehender Transportunfähigkeit erfolgt die Erstattung der Heilbehandlungskosten bis zur Herstellung der Transportfähigkeit. Bei stationärem Aufenthalt zahlt die TUI Reisekrankenversicherung ohne Einzelnachweis für bis zu 30 Tage pauschalierte Tagesspesen in Höhe von 50 €. Bei stationärer Behandlung eines bis 12 Jahre alten, versicherten Kindes werden die Unterbringungskosten einer Begleitperson übernommen. Eine Selbstbeteiligung wird nicht berechnet.

Krankentransport- und Überführungskosten

Die TUI Reise Krankenversicherung erstattet die Kosten für einen Rücktransport in das wohnortnächste geeignete Hospital. Bei Tod eines Versicherten wird die Überführung, wahlweise die Bestattung im Ausland (bis in Höhe der Überführungskosten) bezahlt.

Versicherungsausschlüsse

Nicht ersetzt werden Heilbehandlungen, die zum Reisezweck gehörten, deren Erfordernis dem Versicherten vor Reisebeginn bekannt war oder die wegen einer absehbaren Verschlimmerung einer Vorerkrankung notwendig werden. Der Erwerb von Prothesen, Hörgeräten, Sehhilfen oder Herzschrittmachern wird nicht durch die TUI Reisekrankenversicherungen abgedeckt. Ebenfalls erfolgt kein Ersatz für nach einem Unfall erforderliche Heilbehandlungen und Rücktransporte, wenn der Unfall auf Drogen- oder Alkoholmissbrauch zurückzuführen ist.

Reisen in Ländern mit ständigem Wohnsitz

Bei Reisen in einem Wohnsitzland wird bei stationärem Aufenthalt ein pauschaler Tagesspesensatz von 50 € bis zu 30 Tagen nach Behandlungsbeginn ohne Nachweis gezahlt. Ferner übernimmt die TUI Reisekrankenversicherung auch innerhalb des Wohnsitzlandes die Rücktransport- und Überführungskosten.

Assistance Leistungen

Der 24-Stunden-Service der TUI Assistance Notrufzentrale leistet Beistand in Notfällen. Die Notrufzentrale stellt Kontakt zu Hausärzten und Krankenhausärzten her, organisiert den Rücktransport in ein wohnortnahes Krankenhaus, beschafft und versendet verordnete Medikamente, organisiert die Überführung im Todesfall oder die Rückreise, hilft bei Umbuchungen sowie bei ggf. notwendiger Beschaffung von Bargeld oder Ersatzdokumenten und bevorschusst eventuell notwendige Gerichts- und Anwaltskosten bis zu 2.500 € sowie Strafkautionen bis 12.500 €. Für nicht mehr betreute Kinder unter 16 Jahren sorgt die Reise Krankenversicherung TUI für die Rückreise, deren Zusatzkosten sie übernimmt. Ferner übernimmt die Versicherung Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten bis 5.000 €.

Prämien

Die Jahresgebühr der TUI Card Gold beträgt für Einzelreisende 69,90 € und für Gruppen bis zu sechs Personen 119,90 €.

Versicherungsbedingungen 

Die Versicherungsbedingungen der TUI Reisekrankenversicherung können unter http://www.tui-card.de/index.php?id=105 eingesehen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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