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Reisekrankenversicherung TCS

Im Umfang des ETI Schutzbriefes ist eine Reisekrankenversicherung enthalten. Die angebotene Dienstleistung „TCS Heilungskosten“ ist Inhaber einer Mitgliedschaft vorbehalten und kann nur in Verbindung mit dem Schutzbrief beantragt werden.

Schutzbriefleistungen 

  • Reisekrankenversicherung mit europaweiter oder weltweiter Gültigkeit
  • Auslandsrechtsschutzversicherung für alle Reisenden
  • Annullierungskostenversicherung im Grundumfang enthalten
  • Umfassende Service- und Assistanceleistungen für alle Reiseteilnehmer

Versicherungsnehmer und Beitrag 

  • Reisekrankenversicherung nur für motorisierte und nicht motorisierte TCS Mitglieder verfügbar
  • Jahresschutzbrief einschließlich Reisekrankenversicherung für Einzelreise und Familien abschließbar
  • Beitragsberechnung anhand des Geltungsbereiches
  • Familienversicherung für alle im Haushalt lebenden Personen abschließbar
  • Nicht im Haushalt wohnende minderjährige Kinder bei der Einzelversicherung beitragsfrei mitversichert
  • Zusatzreisekrankenversicherung nur für Inhaber einer Krankenversicherung gemäss KVG

Leistungen 

  • Übernahme von anfallenden ambulanten Behandlungskosten
  • Übernahme von Heilungskosten und Unterbringungskosten bei stationärer Behandlung
  • Leistungsdauer bei stationärer Unterbringung bis zur medizinisch vertretbaren Rückreise
  • Selbstbehalt gemäß Sozialversicherungsgesetzgebung innerhalb EU und EFTA erstattungsfähig
  • Keine Leistungserbringung bei zahnmedizinischen Behandlungen
  • Kosten für medizinisch notwendigen Rücktransport nicht im Versicherungsumfang enthalten

Beitrag berechnen & Anbieter vergleichen

Der Beitrag zur Reisekrankenversicherung hängt von der Zahl der Reiseteilnehmer, vom Geltungsbereich, den enthaltenen Leistungen und vom Anbieter ab. Mit dem seiteninternen Tarifrechner können Sie die verfügbaren Angebote zahlreicher Versicherer gegenüberstellen und die für Sie günstigste Police ermitteln. Über den blau hinterlegten Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie zum Tarifrechner. Im Anschluss an den Vergleich können Sie die passende Reisekrankenversicherung online beantragen.

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Mit einer bestehenden Mitgliedschaft beim größten Schweizer Mobilitätsclub ist der umfassende ETI Schutzbrief verfügbar. Die Reisekrankenversicherungen TCS werden unter der Bezeichnung TCS Heilungskosten angeboten und sind nur in Verbindung mit dem ETI Schutzbrief abschließbar. Wird die Reise Krankenversicherung TCS abgeschlossen, so kann diese ebenso wie der Schutzbrief mit einem weltweiten oder europaweiten Geltungsbereich ausgestattet werden. Der für Inhaber einer motorisierten oder nicht motorisierten Mitgliedschaft angebotene ETI Schutzbrief enthält neben der TCS Reisekrankenversicherung eine Auslandsrechtsschutzpolice und eine Annullierungskostenversicherung. Die TCS Reisekrankenversicherungen in Verbindung mit dem weltweiten oder europaweiten Schutzbrief für TCS Mitglieder können für Einzelreisende und für die ganze Familie abgeschlossen werden. 

Beitrag und versicherte Personen

Um die TCS Reise Krankenversicherung als ergänzenden Schutz zur gesetzlichen Versicherung abzuschließen, muss bereits eine Mitgliedschaft beim Mobilitätsclub bestehen. Nur bei einer bestehenden Mitgliedschaft oder im Rahmen einer Neuanmeldung kann der ETI Schutzbrief beantragt werden. Für Einzelpersonen beträgt der jährliche Beitrag bei einem europaweiten Geltungsbereich 75 CHF. Für die ganze Familie wird ein Beitrag von 103 CHF erhoben. Wird der Geltungsbereich weltweit gewählt, dann erhebt der TCS für den Schutzbrief einen Jahresbeitrag von 145 CHF für Einzelpersonen und 191 CHF für die ganze Familie. Die TCS Reisekrankenversicherung ist ein Bestandteil des Schutzbriefes und wird bei Abschluss für eine Einzelperson auch auf minderjährige Kinder ausgeweitet, wenn diese nicht dauerhaft beim registrierten Mitglied wohnen. Der Schutzbrief für die ganze Familie beinhaltet die Reisekrankenversicherungen für alle Personen, die im gleichen Haushalt leben und dort gemeldet sind. Im ETI Schutzbrief ist zusätzlich eine Notfall- und Pannenhilfe für motorisierte Mitglieder enthalten. Darüber hinaus besteht für alle im Versicherungsumfang abgedeckten Reisen eine Auslandsrechtsschutzversicherung und eine Annullierungskostenpolice. Diese deckt die anfallenden Stornogebühren bei einem Reiserücktritt und die Kosten bei einer verspäteten Anreise. 

Leistungen

Die Reisekrankenversicherung TCS hat für alle Reisen weltweit oder europaweit in vollem Umfang Gültigkeit. Im Versicherungsumfang sind private Reisen sowie Geschäfts- und Dienstreisen gleichermaßen gedeckt. Die TCS Reise-und Auslandskrankenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die allen Inhabern einer gemäß KVG vorausgesetzten obligatorischen Krankenversicherung zur Verfügung steht. Inhaber des ETI Schutzbriefes sind während der gesamten Reisedauer gegen anfallende Behandlungskosten im Ausland versichert. Durch die Versicherung werden die Kosten für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen in vollem Umfang übernommen. Die Aufwendungen für eine stationäre Unterbringung und die Verpflegung werden für den Zeitraum übernommen, indem eine Rückreise in das Heimatland aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Wenn innerhalb Europas eine eigene Beteiligung durch die bereits vorhandene Krankenversicherung gefordert wird, wird dieser Betrag von der Reisekrankenversicherung erstattet. Erstattungsfähig ist hier die eigene Beteiligung gemäß der Sozialversicherungsgesetzgebung. Die Übernahme von Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland ist bei der Reisekrankenversicherung nicht enthalten.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich