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Reisekrankenversicherung R+V

Im Ausland können Behandlungen im Krankheitsfall schnell zu einer finanziellen Belastung führen. Mit der Reisekrankenversicherung der R u V muss das nicht sein – ohne Risiko kann der Urlaub so ganz sicher zur Entspannung dienen.

Die Leistungen:

  •  Versicherungsschutz fĂĽr eine Mindestreisedauer von 45 Tagen
  • KostenĂĽbernahme fĂĽr ambulante und stationäre Behandlungen
  • Kostenerstattung bei Arznei- und Heilmitteln
  • medizinisch notwendige KrankenrĂĽcktransporte nach Deutschland
  • ergänzender Unfallschutz möglich
  • 24-Stunden-Notruf

Die Vorteile:

  • umfassender Versicherungsschutz auf Auslandsreisen weltweit sowie rund um die Uhr
  • Absicherung bei allen akut auftretenden Erkrankungen oder Unfällen
  • positive Bewertungen durch unabhängige Ratingagenturen

Testurteil

Im Test 5/2008 von Stiftung Warentest Finanztest schnitt die Reisekrankenversicherung der RuV mit dem Ergebnis „Gut (2,4) ab.

Das ausfĂĽhrliche Testergebnis finden Sie unter http://www.testberichte.de/test/produkt_tests_r_v_versicherung_reisekrankenversicherung_tarif_jr_p73861.html

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Unser Tarifrechner, den Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ starten können, bietet Ihnen eine gute Möglichkeit, die Tarife der verschiedenen Anbieter zu vergleichen und so den optimalen Versicherungsschutz zu finden.

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Unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist, kann eine Erkrankung im Ausland eine kostspielige Angelegenheit werden. Das liegt daran, dass von den hohen Behandlungskosten oft nur ein Bruchteil übernommen wird, den Rest müssen Urlauber aus eigener Tasche zahlen. Mit der R u V Reisekrankenversicherung können Sie für Ihren Urlaub vorsorgen und diesen unbeschwert genießen.

RuV Reisekrankenversicherung: Leistungen

Die Reisekrankenversicherung der R V bietet eine Absicherung im Tarif JR an. In Verbindung mit diesem Tarif haben Urlauber die Möglichkeit, zusätzlich auch eine Risiko-Unfallversicherung für Auslandsreisen abzuschließen. Sowohl die Unfallversicherung als auch die Reisekrankenversicherung der RuV stellen dabei rechtlich eigenständige Verträge dar. Generell besteht durch die Reisekrankenversicherung der R+V Versicherungsschutz für eine Reisedauer von 45 Tagen. Reisen, die länger andauern, können aber gegen einen Beitragszuschlag auch abgesichert werden. In der Reisekrankenversicherung werden Kosten für medizinisch indizierte ambulante sowie stationäre Behandlungen oder auch schmerzstillende Zahnbehandlungen übernommen. Auch der Rücktransport nach Deutschland ist abgesichert, sofern er medizinisch notwendig ist. Zusätzlich dazu sind über die Auslandsreise-Unfallversicherung Unfälle (z. B. durch rutschen, stolpern, stürzen) abgedeckt. Abnutzungserscheinungen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall) gelten dabei jedoch nicht als Unfall.

R u V Reisekrankenversicherung: LeistungsausschlĂĽsse

In der R+V Reisekrankenversicherung gibt es natürlich auch Leistungsausschlüsse, denn nicht jeder denkbare Fall kann abgesichert werden. Arznei- sowie Hilfsmittel ohne ärztliche Verordnung, Hörgeräte und Sehhilfen oder auch Behandlungen durch Heilpraktiker sind im Versicherungsschutz nicht enthalten. Auch Kosten für Behandlungen, die schon vor Reiseantritt absehbar waren oder zu dessen Zweck die Reise angetreten wird, werden nicht übernommen. Über die Unfallversicherung sind keine Unfälle versichert, die durch Drogen- oder Alkoholkonsum verursacht wurden.

Reisekrankenversicherung R u V: Beiträge

Die Beiträge zur R+V Reisekrankenversicherung richten sich nach der Dauer der Reise, dem versicherten Personenkreis sowie dem jeweils gewählten Versicherungsschutz. Singles zahlen für eine Reisedauer von 45 Tagen ohne Unfallversicherung einen Beitrag von 11,50 EUR, mit Unfallversicherung liegt der Beitrag bei 14,29 EUR. Für Familien wird ein Beitrag von 26 EUR (mit Unfall 31,58 EUR) fällig, Einzelpersonen ab 65 Jahren zahlen 45 EUR (mit Unfall 47,49 EUR). Dauert die Reise länger als 45 Tage, wird in der Reisekrankenversicherung für Personen bis 64 Jahre ein Beitrag von 2,50 EUR pro Tag erhoben, Personen ab 65 Jahren zahlen einen Mehrbeitrag von 5 EUR pro Tag. Für Familien gibt es hierbei keine Ermäßigungen. In der Unfallversicherung ist eine Verlängerung für einen Pauschalbetrag von 2,77 EUR pro Person bis 64 Jahre (ab 65 Jahren 4,44 EUR) möglich, Familien zahlen hier einen Pauschalbetrag von 5,54 EUR). Prinzipiell sollten die Preise für die Reisekrankenversicherung allerdings vor Vertragsabschluss immer erfragt werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Reisekrankenversicherung der R+V im Test

Die RuV Reisekrankenversicherung wird in vielen Testberichten – u. a. Focus-Money, Finanztest, Morgen&Morgen – als „gut“ beurteilt worden. Grund dafür ist das gute Preis-Leistungs-Verhältnis des Anbieters.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung fĂĽr Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht ĂĽbernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich