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Reisekrankenversicherung Raiffeisenbank

Versicherungsleistungen 

  • ambulante Arztbehandlungen
  • schmerzstillende Zahnarztbehandlungen
  • Arzneimittel
  • Heilmittel (ohne Hörgeräte und Sehhilfen)
  • Transport zum Krankenhaus
  • Rücktransport aus dem Ausland (einschließlich Begleitperson)
  • Überführungs- oder Bestattungskosten bis 12.000 €
  • bei stationärer Behandlung eines Kindes: Krankenhausunterbringung einer Begleitperson oder Krankenhaustagegeld (40 €)
  • Erstattung nachgewiesener Sachkosten bei Eigenbehandlung oder Behandlung durch Angehörige

Versicherungsausschlüsse

  • Heil- und Arzneimittel, falls nicht ärztlich verordnet
  • Hörgeräte und Sehhilfen
  • Behandlungen, die zum Reisezweck gehören
  • Behandlungen, die vor Reiseantritt als notwendig feststanden
  • Heilpraktiker-Behandlungen
  • Erkrankungen aufgrund Krieg und Terrorismus, falls eine Reisewarnung vorlag oder der Versicherte aktiv an den Unruhen teilnahm
  • vorsätzlich herbeigeführte oder suchtbedingte Erkrankungen
  • Psychotherapie
  • künstliche Befruchtungen
  • Schwangerschaftsabbrüche, Entbindungen und Fehlgeburten (ausgenommen: akute Schwangerschaftskomplikationen)
  • Rehabilitations-, Sanatoriums- und Kurmaßnahmen
  • Leistungsreduzierung bei unverhältnismäßig hohen Kosten
  • nachrangige Leistungspflicht gegenüber gesetzlichen Versicherungen

Besonderheiten

  • Abgesichert sind vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zum 45. Reisetag (Verlängerungsmöglichkeit bis zu 730 Tagen).
  • Neugeborene sind bei dreimonatiger Vorversicherung eines Elternteils und Anmeldung zur Mitversicherung ebenfalls geschützt.
  • Raiffeisenbank Reisekrankenversicherungen laufen zum vereinbarten Vertragsende aus. 

Versicherungsprämie

  • Einzelpersonen bis zu 64 Jahren
    • Prämie: 11,50 € bei 45-Tage-Versicherung
    • jeder Verlängerungstag: Zusatzprämie 2,50 € 
  • Familientarif
    • Prämie: 26 € bei 45-Tage-Versicherung
    • höchstens 64 Jahre alte Lebenspartner
    • Kinder bis zu 18 Jahren
    • Verlängerung auch für einzelne Familienmitglieder möglich
  • Einzelpersonen über 64 Jahren
    • Prämie: 45 € bei 45-Tage-Versicherung
    • jeder Verlängerungstag: Zusatzprämie 5 €
  • Die Versicherungsprämie wird als Einmalbetrag fällig.

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Die Raiffeisenbank Reise Krankenversicherung sichert den Versicherungsnehmer in Zusammenarbeit mit der R+V-Versicherung bei Unfällen und Krankheiten im Ausland ab.

Versicherungsleistungen 

Reisekrankenversicherungen Raiffeisenbank erstatten die Kosten für ambulante Arztleistungen, schmerzstillende Zahnarztleistungen (ohne Kieferorthopädie und Zahnersatz-Neuanfertigungen), Arzneimittel einschließlich Verbandsmaterial (ohne Stärkungs-, Nähr- und Kosmetikmittel), Heilmittel (einschließlich physikalischer Behandlungen), Hilfsmittel (ohne Hörgeräte und Sehhilfen), stationäre Behandlungen, Krankentransporte zum nächsten Krankenhaus und Rücktransporte aus dem Ausland (einschließlich erforderlicher Kosten einer Begleitperson) sowie Überführungskosten oder Bestattungskosten (am Ort des Versterbens) bis zu 12.000 €. Wird ein mitversichertes Kind stationär behandelt, trägt die Raiffeisenbank Reisekrankenversicherung die Krankenhausunterbringung einer Begleitperson. Wahlweise zahlt die Versicherung ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 40 €. Bei Eigenbehandlung oder Behandlung durch Lebenspartner, Kinder oder Eltern erfolgt die Erstattung nachgewiesener Sachkosten.

Versicherungsausschlüsse

Die Reise Krankenversicherung Raiffeisenbank ersetzt Heil- und Arzneimittel nicht, falls keine ärztliche Verordnung vorliegt. Auch die Kosten für Hörgeräte, Sehhilfen sowie Behandlungen, die zum Reisezweck gehören oder bereits bei Reiseantritt als notwendig feststanden, werden ebenso wenig wie Heilpraktiker-Behandlungen übernommen. Krankheits- und Unfallfolgen aufgrund von Krieg, Terrorismus und Unruhen werden nicht ersetzt, wenn sie aufgrund einer Reisewarnung (Auswärtiges Amt) absehbar waren oder der Versicherte an diesen Ereignissen aktiv teilgenommen hat. Nicht erstattet werden Aufwendungen infolge von vorsätzlich herbeigeführten oder durch Sucht verursachten Erkrankungen und für psychotherapeutische Maßnahmen. Ausgeschlossen sind ferner Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit künstlichen Befruchtungen, Schwangerschaften, Entbindungen, Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten (ausgenommen unvorhersehbare akute Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten), Rehabilitations-, Sanatoriums- und Kurmaßnahmen. Bei unverhältnismäßig hohen Kosten kann die Reise Krankenversicherung Raiffeisenbank die Erstattung angemessen reduzieren. Bei Ansprüchen aus gesetzlichen Versicherungen besteht eine Leistungspflicht der Reisekrankenversicherungen Raiffeisenbank nur bezüglich des verbleibenden Betrages.

Besonderheiten

Vorübergehende Auslandsaufenthalte werden bis zum 45. Reisetag abgesichert. Auf Antrag kann die Versicherungslaufzeit für Einzelreisen auf bis zu 730 Tage ausgedehnt werden. Neugeborene sind mit der Vollendung ihrer Geburt mitversichert, soweit zum Geburtstermin eine dreimonatige Vorversicherung eines Elternteiles vorliegt und das neugeborene Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt zur Mitversicherung angemeldet wird. Raiffeisenbank Reisekrankenversicherungen laufen zum vereinbarten Vertragsende aus. Der Schutz der Raiffeisenbank Reise Krankenversicherung beginnt nach erfolgter Beitragszahlung mit der Ausreise in das Ausland und endet mit der Wiedereinreise, spätestens aber mit Ablauf des Kalenderjahres. Überschreitet eine versicherte Auslandsreise den Jahreswechsel, endet die Versicherung mit der Wiedereinreise.

Versicherungsprämie

Versicherungsnehmer (Einzelpersonen) bis zu 64 Jahren (bei Versicherungsbeginn) zahlen eine Prämie von 11,50 € für eine 45-tägigen Versicherungslaufzeit. Bei einer darüber hinausgehenden Versicherungsdauer werden für jeden Verlängerungstag 2,50 € zusätzlich berechnet. Der Familientarif für eine 45-tägige Versicherung beträgt 26 €. Versichert sind neben den – höchstens 64 Jahre alten – Lebens- oder Ehepartnern Kinder bis zu 18 Jahren. Verlängerungen der Reisekrankenversicherung Raiffeisenbank sind auch für einzelne Familienmitglieder möglich. Über 64 Jahre alte Versicherungsnehmer tragen bei 45-Tage-Versicherungen eine Prämie von 45 €. Für jeden zusätzlichen Versicherungstag (bis zu einer Gesamtlaufzeit von 730 Tagen) werden 5 € berechnet. Die Versicherungsprämie wird als Einmalbeitrag erhoben.
http://www.ruv.de/de/privatkunden/krankenversicherung/auslandsreise-krankenversicherung/index.jsp 

Versicherungsbedingungen

Die Bedingungen der Raiffeisenbank Reisekrankenversicherungen sind unter http://www.ruv.de/de/download/produkte/privatkunden/pdf/2012/jr_versicherungsbedingungen.pdf aufgeführt.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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