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Reisekrankenversicherung Mobiliar

Geltungsbereich

  • weltweite, bis zu zwölf Monate dauernde Reisen
  • Abschluss durch Personen mit Schweizer oder Liechtensteiner Wohnsitz
  • bei Mehrpersonenversicherung: Absicherung auch des Ehe- oder Lebenspartners sowie im Haushalt lebender, nicht berufstätiger Kinder
  • Versicherungslaufzeit: ein Jahr

Versicherungsleistungen

  • Arztbehandlungen im Ausland, Arzneimittel und unverzichtbare Anschaffungen:
    • Kostenvorschuss bis 5.000 CHF (rückzahlbar bis 30 Tage nach Rückkehr zum Wohnort)
  • Krankentransport zum nächstgelegenen Krankenhaus
  • ein Krankenhausbesuch zweier nahe stehender Personen (bis 10.000 CHF; bei mehr als 7-tägigem Klinikaufenthalt)
  • Nachsendung lebenswichtiger Arzneien
  • Suchaktionen (bis 50.000 CHF)
  • Rettungsmaßnahmen (unbegrenzte Kostenhöhe)
  • Bergungskosten
  • Überführungskosten Verstorbener
  • Kostenersatz für unabwendbare Telefonkosten
  • zusätzliche Transportkosten:
    • zum Schweizer/Liechtensteiner Wohnort
    • zum Schweizer/Liechtensteiner Krankenhaus 
    • zum Ort einer Reisefortsetzung (bis 10.000 CHF)

Versicherungsausschlüsse

  • vor Reiseantritt vorhandene Erkrankungen, Schwangerschaftsbeschwerden und Unfallverletzungen
  • bei Reiseantritt vorhersehbare Ereignisse
  • Rennteilnahmen, Wettfahrten, Geländewettbewerbe
  • Trainings- und Wettkampfteilnahme im professionellen Sport
  • Sportarten, die Körperkontakt beinhalten und Verletzungen beabsichtigen
  • vollendete und versuchte Vorsatzstraftaten
  • „Teilnahme an Raufereien“
  • schwere Trunkenheit (Blutalkoholgehalt ab 2,0 Promille)
  • Chemikalien-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch
  • mit besonderen Gefahren verbundene gewagte Handlungen
  • Entführungen
  • Krieg, Neutralitätsverletzung, Revolution, Atomenergieschaden
  • falls die Hilfe nicht über das „Mobi24 Call-Service-Center AG“ angefordert wurde: Leistungsbegrenzung auf 500 CHF

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Der Geltungsbereich, die Leistungen und Versicherungsausschlüsse sowie die Versicherungsprämien weichen bei Reisekrankenversicherungen deutlich voneinander ab. Ein Tarifrechner ermöglicht allerdings einen unabhängigen Vergleich. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ können sie die am besten geeignete Reisekrankenversicherung auswählen.

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Die Reisekrankenversicherungen Mobiliar werden als Bestandteil der „MobiTour“-Reiseversicherung der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, Bern angeboten.

Geltungsbereich

Die Mobiliar Reisekrankenversicherung gilt auf weltweiten, bis zu zwölf Monaten dauernden Reisen. Die Versicherung kann von Personen mit Schweizer oder Liechtensteiner Wohnsitz abgeschlossen werden. Bei einer Mehrpersonenversicherung sind neben dem Versicherungsnehmer auch der Ehe- oder Lebenspartner sowie im Haushalt lebende Kinder abgesichert, soweit sie nicht eine Berufstätigkeit ausüben. Die Reisekrankenversicherung Mobiliar hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch, wenn nicht spätestens drei Monate vor Versicherungsende gekündigt wird.

Versicherungsleistungen

Die Reise Krankenversicherung Mobiliar leistet einen Kostenvorschuss bis zu 5.000 CHF für Arztbehandlungen im Ausland, lebensnotwendige Arzneimittel und unverzichtbare Anschaffungen im Ausland. Der Kostenvorschuss muss bis 30 Tage nach Rückkehr zum Wohnort zurückgezahlt werden. Die Mobiliar Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für den Krankentransport zum nächstgelegenen Krankenhaus, einen Krankenhausbesuch für zwei dem Versicherten nahe stehenden Personen bis 10.000 CHF bei Klinikaufenthalten von über 7 Tagen, die Nachsendung lebenswichtiger Arzneien, Suchaktionen bis 50.000 CHF, alle erforderlichen Rettungsmaßnahmen, Bergungskosten, die Überführungskosten für Verstorbene sowie unabwendbare Telefonkosten. Die Mobiliar Reisekrankenversicherungen tragen Zusatzkosten bei Rückreise zum Schweizer oder Liechtensteiner Wohnort und bei Rücktransport in ein Schweizer Krankenhaus oder (bis zu 10.000 CHF) zu dem Ort, an dem der zurück gereiste Versicherte die Reise fortsetzt. Bei Reisefortsetzung oder Reisebeendigung erforderlich werdende zusätzliche Transportkosten werden bis zu 1.000 CHF getragen.

Versicherungsausschlüsse

Vor Reiseantritt vorliegende Erkrankungen, Schwangerschaftsbeschwerden und Unfallverletzungen sind nicht versichert. Auch soweit Ereignisse bei Reiseantritt vorhersehbar waren, leistet die Versicherung nicht. Keine Leistungen der Mobiliar Reise Krankenversicherung erfolgen bei Rennteilnahmen und Wettfahrten, Fahrten auf Rundkursen, Trainingsgeländen und Rennstrecken, bei allen Geländewettbewerben, Wettkampf- und Trainingsteilnahmen im professionellen Sport sowie generell bei Ausübung von Sportarten, die Verletzungen beabsichtigen und laufen Körperkontakt beinhalten (z. B. Ringen und Boxen). Ausgeschlossen sind Versicherungsleistungen bei vollendeten oder versuchten Vorsatzstraftaten, bei „Teilnahme an Raufereien“ und nach schwerer Trunkenheit (ab einem Blutalkoholgehalt von 2,0 Promille) sowie Chemikalien-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch. Nach Ausübung mit besonderen Gefahren verbundener gewagter Handlungen kann eine Versicherungsleistung nicht in Anspruch genommen werden. Zu den gewagten Handlungen gehören das Tauchen in Wassertiefen von über 40 Metern, Bungeejumping, Canyoning, Expeditionsteilnahmen und Bergtouren über 5.000 Höhenmetern. Erforderliche Behandlungen aufgrund von Entführungen werden gleichfalls nicht erstattet. Leistungen bei psychischen Erkrankungen erfolgen nur, wenn ein Psychiater die Ernsthaftigkeit der Erkrankung attestiert. Bei Kriegshandlungen, Neutralitätsverletzungen und Revolutionen sowie bei von Atomenergie verursachten Schäden zahlen die Reisekrankenversicherungen Mobiliar nur, wenn der Versicherte nachweist, dass sein Schaden in keinerlei Zusammenhang mit den genannten Ereignissen steht. Erfolgte die Hilfeanforderung nicht gegenüber der „Mobi24 Call-Service-Center AG“, so begrenzen sich die Leistungen der Mobiliar Reisekrankenversicherungen auf 500 CHF je Schadenfall.

Allgemeine Versicherungsbedingungen 

Zusätzliche Informationen einschließlich der „Allgemeinen Bedingungen“ der „MobiTour 24 h Personen-Assistance“ der Reisekrankenversicherung Mobiliar sind unter http://www.mobi.ch/mobiliar/live/versicherungen-unternehmen/reiseversicherung-unternehmen/reisen-personen-assistance_de.html ersichtlich.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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