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Reisekrankenversicherung Lufthansa

Geltungsbereich

  • weltweit (ausgenommen: Wohnsitzstaat des Versicherten)
  • bis zu 90-tägige Auslandsreisen
  • bei Behandlungen aufgrund von Unfällen und Krankheiten
  • versicherte Personen: Karteninhaber, Ehe- oder Lebenspartner, unterhaltberechtigte Kinder bis zum einschließlich zum 24. Lebensjahr

Versicherungsleistungen

  • betragsmäßig unbegrenzte Leistungen
  • verordnete Heil-, Verband- und Arzneimittel
  • erstmalig verordnete Hilfsmittel
  • Krankentransporte
    • zum Auslandskrankenhaus 
    • zurück zur Unterkunft, zum Wohnsitz oder zu wohnsitznahem Krankenhaus
  • Überführungskosten im Todesfall
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Sachkostenersatz bei Behandlung durch unmittelbare Angehörige
  • Voraussetzungen für Kriegsfolgenersatz:
    • keine aktive Teilnahme an Kriegshandlungen
    • nicht bei Kriegshandlungen im Wohnsitzland oder in dem Land, in dem sich der Versicherte 12 Monate ununterbrochen aufhielt
    • nicht bei Kriegshandlungen in Somalia, Irak, Nordkorea und Tschetschenien

Versicherungsausschlüsse

  • bereits bei Reiseantritt bestehende Erkrankungen
  • einen Reisezweck darstellende Behandlungen
  • Folgen von Unfällen und Krankheiten, die innerhalb von sechs Monaten vor Reiseantritt behandelt wurden 
    • Ausnahme: Behandlungen zur Beseitigung von Lebensgefahr oder großer Schmerzen
  • vorsätzliche Schadensherbeiführung
  • Entzugsbehandlungen
  • Psychotherapien
  • Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbrüche, Fehlgeburten, Entbindungen (Ausnahme: Schwangerschaftskomplikationen)
  • Zahnprothesen
  • Ersatz von Hilfsmitteln (Sehhilfen, Hörgeräte, Prothesen) 
  • Kur-, Sanatorium-, Bäderaufenthalte
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Unterbringungs- und Behandlungskosten wegen Pflegebedürftigkeit
  • HIV-/AIDS-Behandlungen
  • Einsargungs- und Einäscherungskosten
  • Leistungsherabsetzung bei unverhältnismäßigen Behandlungskosten
  • keine Leistungen, soweit Ansprüche gegen anderer Versicherungsträger bestehen

Besonderheiten

  • Aktivierung der Versicherung über Miles & More Credit Card erforderlich (im Gegensatz zu anderen Lufthansaversicherungen)
  • Beratung durch die Medical Help/Info Line
    • täglich 24 Stunden 
  • Impfungen, Tropenmedizin, Krankheiten in der Reiseregion, medizinische Vorsichtsmaßnahmen, stationäre und ambulante Auslandsbehandlungen
  • Beratung von Risikopatienten im Ausland
  • Benennung von englisch- und deutschsprachigen Ärzten

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Leistungsgründe, Versicherungsausschlüsse, die Regelungen zum Selbstbehalt und nicht zuletzt die Versicherungsprämien von Reisekrankenversicherungen weichen stark voneinander ab. Ein Überblick über die verschiedenen Angebote kann nur mit einem Tarifrechner hergestellt werden. Über den blauen Button „Zum Tarifrechner“ gelangen Sie zu unserem Tarifrechner, mit dem Sie die günstigste Reisekrankenversicherung ermitteln können.

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Die Reisekrankenversicherung Lufthansa Miles & More Credit Card ist eine Dienstleistung in Verbindung mit der Europäischen Reiseversicherung AG, München.

Geltungsbereich

Die Lufthansa Reisekrankenversicherung gilt für bis zu 90-tägige Auslandsreisen bei medizinisch erforderlichen Behandlungen aufgrund von Unfällen oder Krankheiten. Zum Ausland zählt nicht der Staat des ständigen Wohnsitzes des Versicherten. Nicht nur der Karteninhaber, sondern auch der Ehepartner, im gemeinsamen Haushalt lebende Lebenspartner sowie unterhaltsberechtigte Kinder bis einschließlich zum 24. Lebensjahr sind mitversichert. 

Versicherungsleistungen

Die Miles and More Reisekrankenversicherung leistet betragsmäßig unbegrenzt. Die Versicherung ersetzt verordnete Heil-, Verband- und Arzneimittel sowie erstmals verordnete Hilfsmittel. Die Versicherung trägt den Krankentransport zum nächstgelegenen, geeigneten Auslandskrankenhaus sowie einen Rücktransport zur Unterkunft, zum ständigen Wohnsitz oder zu einem wohnsitznahen Krankenhaus. Ferner übernimmt die Versicherung die Überführungskosten in Todesfällen. Nur schmerzstillende Zahnbehandlungen und Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen werden von der Reise Krankenversicherung Lufthansa ersetzt. Bei einer Behandlung durch Angehörige werden Sachkosten erstattet.

Versicherungseinschränkungen

Für Erkrankungen, die bereits bei Reisebuchung bestanden, und für ihre Folgen haftet die Reisekrankenversicherung Miles More ebenso nicht wie für die Folgen von Krankheiten und Unfällen, die innerhalb von sechs Monaten vor der Reisebuchung behandelt wurden. Doch werden Behandlungen erstattet, die zur Beseitigung unmittelbarer Lebensgefahr oder großer Schmerzen notwendig sind. Behandlungen von Kriegsfolgen werden erstattet, wenn der Versicherte nicht aktiv am Kriegsgeschehen teilgenommen hat. Erstattungen erfolgen jedoch nicht bei Kriegshandlungen im Wohnsitzland, in einem Land, in dem sich der Versicherte ununterbrochen für 12 Monate aufhält sowie in Somalia, Irak, Nordkorea und Tschetschenien. Keine Versicherungsleistung erfolgt bei vorsätzlicher Schadensherbeiführung, für Entzugsbehandlungen, Psychotherapien, Schwangerschaftsbehandlungen, Schwangerschaftsabbrüche, Fehlgeburten, Entbindungen, prothetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie, Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Hörgeräte, Prothesen), Kur-, Sanatoriums- und Rehabilitationsmaßnahmen, Unterbringungen und Behandlungsmaßnahmen aufgrund einer Pflegebedürftigkeit, bei einen Reisezweck darstellenden Behandlungen, HIV-/AIDS-Behandlungen sowie für Einsargungs- und Einäscherungskosten. Bei unverhältnismäßigen Behandlungen ist der Versicherer zu einer angemessenen Leistungsherabsetzung berechtigt. Die Miles and More Reisekrankenversicherung leistet nur, soweit nicht Ansprüche aus anderen gesetzlichen oder sonstigen Versicherungen bestehen. 

Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Lufthansaversicherungen muss die Reisekrankenversicherung Lufthansa nicht über die Miles & More Credit Card aktiviert werden. Bei Gesundheitsfragen im Ausland steht medizinisches Fachpersonal über die Medical Help/Info Line des Assistance Service der Lufthansa Miles & More Credit Card 24 Stunden täglich bereit. Die Medical Help Line berät zu den Themen Impfungen, Tropenmedizin, Krankheitsausbreitung am Reiseort, medizinische Vorsichtsmaßnahmen und stationäre und ambulante Auslandsbehandlungen. Ferner werden allgemeine Beratungen für im Ausland befindliche Risikopatienten durchgeführt und bei Bedarf englisch- und deutschsprachige Auslandsärzte benannt.

Versicherungsbedingungen 

Informationen zu den Versicherungsbedingungen der Lufthansa Reisekrankenversicherung befinden sich unter http://www.miles-and-more-kreditkarte.com/service/versicherungen/detailseiten_versicherung/auslandskranken.html.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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