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Reisekrankenversicherung KPT

Versicherungsleistungen

  • ambulante und stationäre Behandlungskosten
  • bei Aufenthalten außerhalb der Schweiz
  • soweit sie die Leistungen der Krankenpflichtversicherung übersteigen
  • Zahnbehandlungen bis 3.000 CHF, soweit unfallbedingt erforderlich

Assistance Leistungen

  • Notfallberatung und Organisation von Hilfe über KPT-Notruf
  • Unfall- und Krankentransport
  • Rücktransport in die Schweiz (bis spätestens 30 Tage nach Versicherungsablauf)
  • Rettungs- und Bergungsmaßnahmen bis 20.000 CHF
  • Überführung Verstorbener
  • Übernahme zusätzlicher Hotelkosten bis 1.500 CHF (falls Familienangehörige mitreisen, bis 3.000 CHF)
  • Beschaffung von im Reiseland nicht verfügbaren Medikamenten

Besonderheiten

  • Versicherungsvoraussetzung: Schweizer Wohnsitz oder Grenzgänger mit Schweizer Krankenpflichtversicherung
  • Versicherungen können für Einzelpersonen und für Familien (doppelte Versicherungsprämie) abgeschlossen werden.
  • Versicherungslaufzeit: zwischen 17 und 365 Tagen
  • Bei Verweigerung vertrauensärztlicher Untersuchung erfolgt keine Versicherungsleistung. 
  • Erlöschen der Versicherung am Laufzeitende

Versicherungsausschlüsse

  • Krieg, Erdbeben, atomare Strahlung
  • Teilnahme an Wettfahrten und Wettkämpfen
  • Missbrauch von Arzneimitteln, Drogen, Tabak und Alkohol
  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Entbindungen nach 26. Schwangerschaftswoche
  • Vorerkrankungen und Unfallfolgen

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Die Reisekrankenversicherungen KPT stellen die Gesundheitsversorgung bei weltweiten Reisen sicher.

Versicherungsleistungen

Die Reise Krankenversicherung KPT ersetzt die bei Aufenthalten außerhalb der Schweiz entstehenden, ambulanten und stationären Behandlungskosten, soweit sie nicht von der gesetzlichen Pflichtversicherung abgedeckt werden, deren Leistungen die KPT allerdings bevorschusst. Nur unfallbedingt notwendige Zahnbehandlungen werden bis 3.000 CHF erstattet. Rücktransporte werden bis spätestens 30 Tage nach Versicherungsvertragsende übernommen, falls ein vorheriger Rücktransport medizinisch unmöglich war.

Versicherungsvoraussetzungen und Besonderheiten

Im Rahmen der KPT Reise Krankenversicherung können Personen mit Schweizer Wohnsitz oder Grenzgänger versichert werden, die eine schweizerische Krankenpflegepflichtversicherung besitzen. Der Versicherungsschutz erlischt bei Wegfall des Schweizer Wohnsitzes. Die Versicherungsprämie muss bis spätestens zwei Tage vor Reiseantritt bezahlt werden. Verweigert der Versicherte eine vertrauensärztliche Untersuchung, so erfolgt seitens der KPT Reisekrankenversicherung keine Leistung.

Assistance Leistungen

Über den ständig besetzten KPT-Notruf wird umfassende Beratung sichergestellt und rasche Hilfe organisiert. Zu den Assistance-Leistungen gehören Unfall- und Krankentransporte, Rücktransporte in die Schweiz, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen (bis 20.000 CHF), Überführung in Todesfällen sowie die Übernahme zusätzlicher Hotelkosten nach stationären Aufenthalten bis 1.500 CHF (täglich 150 CHF bis zu 10 Tage) für den Versicherten sowie bis 3.000 CHF, falls Familienangehörige mitreisen. Benötigte, aber im Reiseland nicht erhältliche Arzneimittel werden beschafft. 

Versicherungsausschlüsse

Von der Versicherung ausgeschlossen sind u. a. Behandlungen, die aufgrund kriegerischer Ereignisse, Erdbeben, atomarer Strahlung, Flugzeugentführungen, Rallye- und Wettfahrten, professionellen Wettkämpfen, „Wagnissen“, Arzneimittel-, Drogen-, Tabak- und Alkoholmissbrauch, Schwangerschaftskomplikationen und nach der 26. Schwangerschaftswoche erfolgenden Entbindungen erforderlich werden. Die Versicherung umfasst ferner nicht die Behandlung bestehender Krankheiten und sowie der Folgen eines vorangegangenen Unfalls oder kosmetischer Eingriffe im Ausland.

Versicherungstarife und Prämien

Die KPT Reisekrankenversicherungen können für einzelne Personen oder (mit jeweils doppelter Versicherungsprämie) als Familienversicherung abgeschlossen werden. Für eine einzelne Person beträgt die Prämie für eine KPT Reisekrankenversicherung z. B. bei einer Reisedauer von 17 Tagen 25 CHF, bei 31 Tagen 35 CHF, bei 62 Tagen 50 CHF, bei 183 Tagen 104 CHF und bei 365 Tagen 136 CHF. Nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer erlischt die Versicherung.

Versicherungsbedingungen (AVB)

Die AVB der KPT Reisekrankenversicherungen können unter http://www.kpt.ch/reiseversicherung aufgerufen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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