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Reisekrankenversicherung KKH

Mit der Europäischen Versichertenkarte ist lediglich ein Basisschutz bei europäischen Auslandsreisen erhältlich. Daher bietet die Krankenkasse verschiedene Tarife der Reisekrankenversicherung KKH Allianz als Zusatzmodule an.

Leistungen / Ausschlüsse

  • Basisschutz ambulante und stationäre Behandlungen 
  • Gebührendifferenz verbleibt beim Versicherten 
  • kein Rücktransport im Krankheitsfall 
  • keine Kostenerstattung von Zahnbehandlungen 
  • kein Schutz bei weltweiten Reisen

Zusatzleistungen der KKH Allianz

  • drei Tarife für Einzelpersonen, Familien sowie Langreisen zur Auswahl
  • weltweiter Reiseschutz 
  • Abschluss bis zum Eintrittsalter unter 70 Jahre möglich 
  • volle Kostenerstattung bei stationären und ambulanten Behandlungen 
  • Schmerzbehandlung Zahnarzt 
  • medizinisch notwendiger Rücktransport, auch mit Ambulanzflug 
  • Bestattung im Todesfall bis 10.000 Euro oder alternativ Überführung bis zur unbegrenzten Höhe 
  • 24 Stunden-Notruf mit Service-Leistungen 

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Selbstverständlich kann das Krankenkassenmitglied einen eigenen Reisekrankenschutz auswählen, denn der Abschluss bei der KKH Allianz ist nicht verpflichtend. Behilflich ist der interne Tarifrechner, der nach dem Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erscheint. Dazu sind lediglich einige persönliche Angaben notwendig.

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Wer sich auf eine Auslandsreise begibt, sollte auch immer darauf achten, eine Reisekrankenversicherung für den Krankheitsfall vor Ort zu besitzen. Die KKH Reisekrankenversicherung bietet ihren Versicherten dazu eine besondere Absicherung an, die über die normale gesetzliche Absicherung hinaus geht. 

Europäische Krankenversichertenkarte

Der herkömmliche Schutz der Reise Krankenversicherung der KKH ist über die „Europäische Krankenversichertenkarte“ erhältlich. Hierbei handelt es sich um die Rückseite der herkömmlichen Versichertenkarte, auf die jeder gesetzlich Versicherte Anspruch hat. Im Ausland können so nötig werdende Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus in Anspruch genommen werden. In den meisten Fällen wird der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Allerdings sollte bedacht werden, dass in einigen Ländern die Versicherten zuerst in Vorleistung treten müssen, auch wenn sie im Besitz der KKH Reise Krankenversicherung sind. Die Erstattung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn alle Rechnungen bei der Krankenkasse vorliegen. Wer diese Karte noch nicht besitzt, kann sich alternativ eine Auslandskrankenbescheinigung aushändigen lassen, welche die gleichen Rechte beinhaltet. 

Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen

Jedoch hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass zahlreiche Leistungen im Ausland nicht erstattungswürdig sind. Dazu zählt beispielsweise ein Krankenrücktransport, selbst wenn er medizinisch verordnet wird. Auch Schmerzbehandlungen beim Zahnarzt werden vom Leistungsträger nicht übernommen. Darüber hinaus werden die erstattungswürdigen Leistungen nur in der Höhe getragen, wie es in Deutschland der Fall wäre. Da jedoch die ausländischen Ärzte höhere „Tarife“ verlangen, bedeutet dies für den Reisenden, dass er immer eine Differenz selbst zu tragen hat. Wer ins außereuropäische Ausland verreist, wird keinerlei Leistungen erwarten können. Daher ist anzuraten, unbedingt den „Basisschutz“ mit den Zusatzprodukten der Reisekrankenversicherung der KKH Allianz aufzustocken.

Die Zusatzmodule der KKH Reisekrankenversicherungen

Bereits seit dem Jahr 2009 kooperiert die KKH mit der Allianz Privaten Krankenversicherung und nennt sich daher auch KKH-Allianz. Dadurch ist sie in der Lage, exklusive Zusatzleistungen anbieten zu können. Dies spiegelt sich auch in den Reisekrankenversicherungen der KKH wieder. Die besonderen „Tarife“ der KKH Reisekrankenversicherung nennen sich R30, R31 und R77. Sie richten sich an Einzelpersonen sowie Familien und sind für europa- sowie weltweite Reisen bis zu sechs Wochen Dauer gültig. Der dritte Tarif ist für lange Reisen gedacht, wobei der Schutz zwischen fünf und 365 Tagen erhältlich ist. Die Tarife können von jedem ausgewählt werden, der unter 70 Jahre alt ist. Mit diesen Policen ist es möglich, selbst noch in der letzten Sekunde vor dem Reiseantritt einen adäquaten Reisekrankenschutz zu erhalten. Zu den „Leistungen“ gehören unter anderem eine vollständige Kostenerstattung für ambulante sowie stationäre Behandlungen, schmerzstillende Zahnbehandlungen, medizinisch notwendigen Rücktransporten, Bestattung im Todesfall bis 10.000 Euro oder alternativ Überführung nach Deutschland in unbegrenzter Höhe.

Versicherungsvergleich

Trotz des umfangreichen Pakets der Reisekrankenversicherung KKH Allianz hat der Versicherte auch das Recht, eine eigene Reisekrankenversicherung auszuwählen. Der „interne Tarifrechner“ ist dabei behilflich.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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