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Reisekrankenversicherung IKK

Die Reisekrankenversicherung der IKK kann als Basisschutz für Reisen innerhalb Europas sowie den Mittelmeeranrainerstaaten gewertet werden. Jedoch ist es notwendig, den Schutz aufzustocken, damit keine finanziellen Einbußen die Urlaubskasse belasten.

Leistungen / Ausschlüsse

  •  Grundschutz bei stationären sowie ambulanten Behandlungen 
  • verbleibende Gebührendifferenz trägt der Versicherte 
  • kein Krankenrücktransport 
  • keine Übernahme bei Zahnbehandlungen 
  • bei weltweiten Reisen greift der Auslandsschutz nicht

Alternative

  • Versicherte im Tarif ISIfair ZAHN besitzen bereits den privaten Reisekrankenschutz
  • Kooperationspartner Signal Iduna bietet wahlweise eine Tages- oder Jahrespolice an 
  • weltweiter Schutz auf Reisen 
  • vollständige Kostendeckung bei stationären sowie ambulanten Behandlungen 
  • schmerzstillende Zahnbehandlung – Rücktransport, wenn er ärztlich angeordnet und medizinisch notwendig ist 
  • Überführung und Bestattung im Todesfall bis 10.000 Euro 

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Die Annahme des Versicherungsschutzes durch den Kooperationspartner ist nicht verpflichtend. Über den internen Tarifrechner, der sich hinter dem Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ verbirgt, kann mithilfe persönlicher Angaben die Auswahl zwischen verschiedenen Versicherern getroffen werden.

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Reisen ins Ausland sollten auch immer mit einer Reisekrankenversicherung abgesichert sein, denn zu schnell kann der Krankheitsfall eintreten. Die Reisekrankenversicherung der IKK bietet bereits einen Basisschutz an, der für europäische Reisen sowie die Mittelmeeranrainerstaaten gültig ist. Allerdings sollten vorhandene Lücken in der Versorgung mit einem zusätzlichen Auslandskrankenschutz abgesichert sein.

Die Europäische Krankenversicherungskarte

Zu beanspruchen ist der Krankenschutz der IKK Reisekrankenversicherungen mit der „Europäischen Krankenversicherungskarte“, in dessen Besitz mittlerweile jeder sein dürfte. Diese bildet die Rückseite jeder Krankenversicherungskarte und ist ein Bestandteil der IKK Classic Reisekrankenversicherung. Damit hat jeder Versicherte das Recht, im Krankheitsfall im Ausland eine ambulante oder stationäre Behandlung in Anspruch nehmen zu können. Die dafür anfallenden Kosten rechnet der Arzt oder das Krankenhaus dann direkt mit der IKK Reise Krankenversicherung ab, jedoch muss in einigen Ländern auch in Vorkasse getreten werden. Möglich wird dies durch ein Sozialversicherungsabkommen, welches mit den europäischen Staaten sowie den Mittelmeeranrainerstaaten besteht. Wer nicht im Besitz dieser Karte ist, kann sich alternativ von der IKK eine Auslandsbescheinigung ausstellen lassen, die ebenfalls zu den nötigen Behandlungen berechtigt. 

Versorgungslücken der Reise Krankenversicherung der IKK

Aber es bestehen auch, nicht unerhebliche „Versorgungslücken“ in den Reisekrankenversicherungen der IKK, für die der Gesetzgeber gesorgt hat. So wird der Schutz nicht bei weltweiten Reisen gewährt, was insbesondere bei USA-Reisen zu enormen Einbußen führen kann. Ebenso wird keine vollen Kostenübernahme bei den ambulanten oder stationären Behandlungen zugesichert, sondern es werden lediglich die Kosten in der Höhe getragen, wie es auch in Deutschland der Fall wäre. Die verbleibende Differenz muss der Reisende aus der eigenen Tasche direkt vor Ort und in bar bezahlen, denn ausländische Ärzte verlangen vielfach höhere „Tarife“ als hierzulande. Ein notwendig werdender Krankenrücktransport wird nicht gezahlt, auch nicht, wenn er vom Arzt verordnet wird. Genauso fallen Schmerzbehandlungen beim Zahnarzt aus dem Leistungskatalog.

Private Reisekrankenversicherung 

Damit sich die Versorgungslücken der IKK Classic Reisekrankenversicherung jedoch schließen lassen, empfiehlt die Krankenkasse den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung. Wer bereits im Besitz der privaten Zusatzversicherung ISIfair ZAHN ist, muss sich nicht mehr um einen weiteren Reisekrankenversicherungsschutz kümmern. In diesem Tarif sind die benötigten Leistungen bereits inklusive. Für alle anderen bietet die IKK ihren Kooperationspartner Signal Iduna an, mit dessen Absicherung ein weltweiter Schutz besteht. Dabei kann der Versicherte zwischen einer Jahrespolice oder einer Tagespolice auswählen. Zu den grundlegenden Leistungen gehören beispielsweise die volle Kostenübernahme bei ambulanten, stationären sowie schmerzstillenden zahnärztlichen Behandlungen. Ein notwendiger Transport zum Krankenhaus ist inbegriffen. Wird der Rücktransport medizinisch notwendig sowie ärztlich angeordnet, sind auch diese Gebühren inbegriffen. Eine Überführung oder Bestattung im Todesfall wird bis 10.000 Euro übernommen. 

Versicherungsvergleich

Auch wenn die Signal Iduna die Ergänzung der IKK Reise Krankenversicherung darstellt, so muss der Versicherte diesen nicht beanspruchen. Er hat genauso das Recht, sich über den „internen Tarifrechner“ um eine andere Reisekrankenversicherung zu kümmern, die besser zu ihm passt.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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