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Reisekrankenversicherung Helsana

Geltungsbereich

  • weltweite Reisen 
  • bis zu 12 Monaten dauernde, vorübergehende Auslandsaufenthalte
  • bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
  • Laufzeit mindestens ein Jahr (wahlweise auch drei oder fünf Jahre)

Versicherungsleistungen

  • schulmedizinisch anerkannte Behandlungen in Notfällen
    • Voraussetzung: Rückreise oder Rücktransport zu einem schweizerischen Krankenhaus ist nicht möglich.
  • Suchaktionen (bis 20.000 CHF je Person)
  • Rettungsmaßnahmen
  • Krankentransporte, Rücktransporte zum Wohnort oder zu einem schweizerischen Krankenhaus 
  • für einen Krankenbesuch notwendige Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person 
    • einschließlich Unterkunfts- und Verpflegungskosten bis zu 1.000 CHF
  • ambulante Auslandsbehandlungen: Selbstbehalt 10 %
  • Übernahme von Medikamentenkosten zu 90 %
    • Voraussetzung: Medikamentenregistrierung bei dem Heilmittelinstitut Swissmedic
  • Schwangerschaften und Entbindungen
    • erst nach 365-tägiger Karenzzeit
  • „spezielle Behandlungsformen“
    • aufgeführt auf laufend aktualisierter Liste der Helsana
    • kalenderjährliche Erstattung bis 3.000 CHF
  • Krankentransporte innerhalb der Schweiz
    • bis zu jährlich 100.000 CHF

Versicherungsausschlüsse

  • bei bestimmten Medikamenten: keine oder nur hälftige Kostenübernahme
    • betrifft Medikamente, die auf einer speziellen, laufend aktualisierten Arzneimittel-Liste der Helsana Krankenversicherung aufgeführt sind 
  • keine Versicherungsleistungen bei Mutterschaft (Schwangerschaft und Entbindung) vor Ablauf einer 365-tägigen Karenzzeit

Versicherungsprämie

  • variiert nach Alter, Geschlecht und Wohnort

Besonderheiten

  • Gesundheitsprüfung vor Versicherungsabschluss
    • entfällt nur bei Versicherungsabschluss vor Geburt
  • Erlöschen der Versicherung
    • Wohnsitzverlegung in das Ausland
    • vorübergehender Auslandsaufenthalt von mehr als fünf Jahren
  • Tarif „Krankenpflege-Zusatzversicherung TOP“: Einbezogen ist eine weltweit geltende Rechtsschutzversicherung.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Reisekrankenversicherungen sind teilweise für spezielle Kundengruppen konzipiert und weisen immer individuelle Ausstattungsmerkmale auf. Ein Tarifrechner ermöglicht Ihnen einen umfassenden Versicherungsvergleich. Über den auf dieser Seite befindlichen blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen Sie unseren Tarifrechner.

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Die Reisekrankenversicherung Helsana wird als „Krankenpflege-Zusatzversicherung TOP“ von der Krankenversicherung Helsana AG, Dübendorf (Schweiz) angeboten.

Geltungsbereich

Die Reisekrankenversicherungen Helsana können von Personen mit Schweizer Wohnsitz bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres abgeschlossen werden. Die Versicherungslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr, wahlweise auch 3 oder 5 Jahre. Vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu 12 Monaten sind abgesichert.

Versicherungsleistungen

Die Reise Krankenversicherung Helsana ersetzt schulmedizinisch anerkannte Behandlungen in Notfällen, wenn eine Rückreise oder ein Rücktransport zu einem Schweizer Krankenhaus nicht möglich ist. Die Helsana Reisekrankenversicherungen erstatten Suchaktionen (bis 20.000 CHF je Person), Rettungsmaßnahmen, Krankentransporte, Rücktransporte zum Wohnort oder zu einem schweizerischen Krankenhaus sowie die für einen Krankenbesuch notwendigen Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person einschließlich im Ausland anfallender Unterkunfts- und Verpflegungskosten bis zu 1.000 CHF. Die Kosten ambulanter Auslandsbehandlungen übernehmen die Reisekrankenversicherungen Helsana ebenso zu 90 % wie die Kosten für Medikamente, die beim Schweizer Heilmittelinstitut Swissmedic für eine bestimmte Behandlung registriert sind. Schwangerschaften und Entbindungen werden nach 365-tägiger Versicherungsdauer (Karenzzeit) den Krankheiten gleichgestellt. „Spezielle Behandlungsformen“, die auf einer vom Versicherer laufend aktualisierten Liste verzeichnet sind, die bei der Helsana Krankenversicherung eingesehen oder dort auszugsweise erhältlich sind, werden nur bis kalenderjährlich 3.000 CHF erstattet. Innerhalb der Schweiz trägt die Helsana Reise Krankenversicherung Not-, Rettungs- und Bergungstransporte sowie notwendige Transporte zu einem anderen Schweizer Krankenhaus bis zu jährlich 100.000 CHF.

Versicherungsausschlüsse

Die Reisekrankenversicherung Helsansa führt eine ständig überarbeitete Liste von Medikamenten, für die keine oder nur eine hälftige Kostenerstattung vorgesehen ist. Diese Arzneimittelliste kann bei der Krankenversicherung eingesehen oder auszugsweise verlangt werden. Versicherungsleistungen werden bei Mutterschaft (Schwangerschaft und Entbindung) erst nach Ablauf einer Karenzzeit von 365 Tagen gewährt.

Versicherungsprämie

Die monatliche Versicherungsprämie variiert nach Alter, Geschlecht und Wohnort.

Besonderheiten

Voraussetzung für den Versicherungsabschluss ist eine Gesundheitsprüfung, die nur bei Versicherungsabschluss vor der Geburt entfällt. Die Versicherung erlischt bei Wohnsitzverlegung in das Ausland oder bei mehr als fünfjährigem vorübergehendem Auslandsaufenthalt. In den Tarif „Krankenpflege-Zusatzversicherung TOP“ ist u. a. auch eine weltweit geltende Auslands-Rechtsschutzversicherung einbezogen.

Versicherungsbedingungen 

Zusätzliche Informationen einschließlich der Versicherungsbedingungen zu den Helsana Reisekrankenversicherungen befinden sich unter http://www.helsana.ch/de/fuer_private/versicherungen/zusatzversicherung/top/.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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