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Reisekrankenversicherung Hallesche

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Aufgrund der Reisekrankenversicherung der Hallesche lässt sich die Versorgungslücke der Krankenkassen schließen. Reisende erwerben einen guten Krankenschutz auf europäischen sowie weltweiten Reisen.

Leistungen

  • stationäre oder ambulante Behandlungen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls
  • Unterbringung im Krankenhaus sowie notwendige Operationen
  • Krankentransport zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus
  • Kostenübernahme für medizinisch erforderliche Medikamente, Verband- und Heilmittel
  • Krankenrücktransport, sofern er medizinisch erforderlich ist
  • Schmerzbehandlung beim Zahnarzt inkl. notwendiger, einfacher Füllungen sowie Reparatur vom Zahnersatz
  • im Todesfall Kostenübernahme einer Überführung nach Deutschland oder Bestattung vor Ort in Höhe bis zu 5.000 Euro innerhalb Europas und 10.000 Euro innerhalb der restlichen Welt

Testurteil

Die Hallesche wurde in der Ausgabe 06/2012 von der Stiftung Warentest Finanztest mit einem „Befriedigend (2,7)“ beurteilt. Unter http://www.testberichte.de/p/hallesche-krankenversicherung-tests/urjeplus-testbericht.html lässt sich das Testergebnis nachlesen.

Beitrag berechnen & Versicherung vergleichen

Die Leistungen lassen sich über den blauten Button „Zum Versicherungsvergleich >>“, der zum internen Vergleichsrechner führt, mit den Produkten anderer Gesellschaften in Relation setzen. Weiterhin können auf diesem Weg individuell die Beiträge errechnet werden.

 


 

Ist eine Reise ins Ausland geplant, sollten die Überlegungen auch dahin gehen, welcher Auslandskrankenschutz für den Notfall aufkommen wird. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten zwar aufgrund eines Kooperationsvertrages bei Reisen innerhalb Europas einen gewissen Beitrag, der aber nicht ausreichend ist. Es verbleibt immer ein Rest beim Krankenkassenmitglied, für einige Leistungen erfolgt sogar generell keine Kostendeckung. Ebenso werden für weltweite Reisen keine Leistungen übernommen. Die Reisekrankenversicherung der Hallesche schließt die Versorgungslücke.

Die Hallesche Nationale

Im September 1934 wurde die Hallesche Krankenkasse in Berlin als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit von der heutigen KKH gegründet. Somit konnten Privatversicherte aus der gesetzlichen Absicherung in die Privatversicherungen ausgegliedert werden. Im Laufe der Jahrzehnte erfolgten ein Umzug sowie Kooperationen und zahlreiche Erweiterungen im Versicherungsangebot, so dass heute ein leistungsstarker Konzern auf dem Markt ansässig ist. Die Hallesche Reisekrankenversicherung ist ein Produkt der Hallesche Private Krankenversicherung.

Die Hallesche Nationale Reisekrankenversicherung 

Für Auslandsreisen werden verschiedene Arten der „Tarife“ in den Reisekrankenversicherungen der Hallesche angeboten. Zum einen kann ein Krankenversicherungsschutz für kurzfristige Auslandsreisen bis zu 8 Wochen Dauer pro Reise abgeschlossen werden. Soll der Auslandsaufenthalt jedoch länger andauern, wobei es unerheblich ist, ob e sich um einen Urlaub, ein Studium oder um berufliche Gründe handelt, dann wird ein Auslandskrankenschutz wahlweise für die Zeiträume bis zu einem Jahr oder bis zu sechs Jahren angeboten. So lässt sich für jede Reise die Krankenversicherung der Hallesche finden, die zu den individuellen Anforderungen passt. Grundsätzlich sind die Leistungen bei allen Versicherungsformen gleichlautend. Wird die Hallesche Krankenversicherung für die Reise abgeschlossen, erwirbt der Reisende eine Dauerpolice, die nicht mit dem Ende der Reise beendet wird. 

Die Leistungen der Hallesche Reisekrankenversicherung

Zu den „Leistungen“ gehören die ambulanten sowie die stationären Behandlungskosten. Hierbei ist es unerheblich, ob diese aufgrund einer Erkrankung oder einem Unfall durchgeführt werden. Auch die Unterbringung im Krankenhaus sowie nötige Operationen werden abgedeckt, was ebenfalls für den Krankentransport zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus gilt. Generell werden Medikamente zur Genesung beitragen, auch diese sind bei der Hallesche Nationale Reisekrankenversicherung inbegriffen, sowie Verband- und Heilmittel. Sollte der Rücktransport nach Deutschland notwendig werden, werden hierfür die anfallenden Kosten übernommen. Zahnprobleme treten immer dann auf, wenn man sie überhaupt nicht braucht. Eine schmerzstillende Behandlung inkl. einfacher Zahnfüllungen sowie Reparaturen am Zahnersatz werden daher ebenfalls bezahlt. Da selbst der Todesfall nie ausschließbar ist, übernimmt die Reisekrankenversicherung der Hallesche die notwendigen Kosten einer Überführung oder Bestattung vor Ort bis 5.000 Euro aus dem europäischen Ausland, weltweit bis 10.000 Euro. 

Testurteil

Die Leistungen der Hallesche Nationale Reisekrankenversicherung wurden in der Ausgabe 06/2012 von der Stiftung Warentest Finanztest mit einem „Befriedigend (2,7)“ beurteilt. Lediglich das Bewertungskriterium Krankenrücktransport, Überführung und Bestattung gab Grund zur Beanstandung.

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Mittels dem internen Vergleichsrechner ist es möglich, die Leistungen und Beiträge der Hallesche Krankenversicherung für die Reise mit den Produkten anderer Anbieter zu vergleichen.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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