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Reisekrankenversicherung Gulet

Geltungsbereich

  • weltweite Reisen (ausgenommen Österreich) bis 31 Tage Reisedauer
  • möglich sind Einzel- und Familienversicherungen
  • Familienversicherung:
    • bis 7 Personen 
    • davon bis zu zwei Erwachsene (ab 18 Jahre)
    • unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis

Versicherungsleistungen

  • stationäre Behandlungskosten und Transportkosten bis 400.000 €
  • bei akuten Beschwerden aufgrund von Vorerkrankungen: Beschränkung des Versicherungsschutzes auf 40.000 €
  • Rücktransportkosten
  • bei Transportunfähigkeit: Heilbehandlungskosten bis max. 90 Tage
  • Kosten eines Krankenbesuchs (falls mehr als 5-tägigger Krankenhausaufenthalt)
  • Überführung im Todesfall
  • Schwangerschaftskomplikationen und Fehlgeburten bis zur 35. Schwangerschaftswoche
  • bei ambulanten und stationären Behandlungen sowie bei Krankentransporten: Selbstbehalt von 20 % 

Leistungen bei inländischen Schadensfällen

  • Rettungstransportkosten (Kraftfahrzeug, bei voraussichtlich mind. 5-tägigem Krankenhausaufenthalt)
  • Kosten eines Krankenbesuchs
  • Überführung Verstorbener

Versicherungsausschlüsse

  • Folgen von Organtransplantationen, Dialyse, Schizophrenie, Aids
  • voraussehbare Verschlimmerung von Krankheiten
  • Behandlungen, die einen Reisezweck darstellten
  • Behandlungen, die bei Reiseantritt bekannt oder zu erwarten waren
  • Kuren
  • prothetische und konservative Zahnbehandlungen
  • Unfälle aufgrund Luftfahrzeugbenutzung (Ausnahme: Passagier von Motorflugzeugen mit Passagiertransportbewilligung)
  • berechtigungsloses Führen von Wasser- und Landfahrzeugen
  • Hörgeräte, Sehhilfen, Prothesen, Einlagen
  • Schwangerschaftsunterbrechungen, Entbindungen 
  • Arztatteste, Arztgutachten
  • Impfungen, Kontrolluntersuchungen, Nachbehandlungen
  • kosmetische Behandlungen
  • Folgen schwerer, in den letzten 12 Monaten stationär behandelter Krankheiten (u. a. Krebs, Herzkrankheiten, psychische Erkrankungen)
  • Folgen anderer Krankheiten, die innerhalb der letzten neun Monaten stationär oder innerhalb der letzten sechs Monate ambulant behandelt wurden 

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Die Reisekrankenversicherung Gulet ist eine Versicherung der Europäischen Reiseversicherung, Wien, die als Bestandteil des Gulet Reiseschutzes abgeschlossen werden kann. 

Geltungsbereich

Die Reise Krankenversicherung Gulet gilt bei weltweiten Reisen bis zu 31 Tagen (ausgenommen Österreich). Die Reisekrankenversicherungen Gulet sind ein Angebot für Einzelreisende und Familien (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis bis zu 7 Personen, davon 2 Erwachsene ab 18 Jahren).

Versicherungsleistungen

Ersetzt werden Kosten, die während einer Auslandsreise aufgrund Unfall oder akuter Erkrankung entstehen. Stationäre Behandlungskosten und Transportkosten werden bis zu 400.000 € übernommen. Bei Akuterkrankungen aufgrund chronischer oder bestehender Krankheiten ist die Gesamtleistung der Gulet Reise Krankenversicherung auf 40.000 € beschränkt. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören Rücktransportkosten oder bei Transportunfähigkeit die Heilbehandlungskosten bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit für höchstens 90 Tage ab dem Schadensereignis, die Kosten von einem Krankenbesuch bei länger als fünf Tage dauerndem Aufenthalt in einem Auslandskrankenhaus und die Überführung im Todesfall. Schwangerschaftskomplikationen und Fehlgeburten sind bis zur 35. Schwangerschaftswoche abgesichert. Bei ambulanten und stationären Behandlungen sowie bei Notfall- und Verlegungskrankentransporten wird ein Selbstbehalt von 20 % in Abzug gebracht.

Leistungen bei inländischen Schadensfällen

Im Inland werden Rettungstransportkosten bis zum wohnortnächsten Krankenhaus bei voraussichtlich mindestens 5-tägigen Krankenhausaufenthalten, die Kosten eines Krankenbesuchs (falls kein Verlegungskrankentransport stattfindet) sowie Aufwendungen zur Überführung Verstorbener übernommen.

Versicherungsausschlüsse

Gulet Reisekrankenversicherungen ersetzen keine Aufwendungen aufgrund von Organtransplantationen, Dialyse, Schizophrenie und Aids sowie bei voraussehbaren Verschlimmerungen von Erkrankungen, bei den Reisezweck bildenden und bei Reiseantritt bekannten oder zu erwartenden Behandlungen, Kuren, prothetischen oder konservierenden Dentalbehandlungen. Kosten nach Unfällen bei Benutzung von Luftfahrzeugen (ausgenommen als Passagier von Motorflugzeugen, die eine Passagiertransportbewilligung besitzen) sowie bei berechtigungsloser Führung von Wasser- und Landfahrzeugen auch außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs werden ebenfalls nicht abgedeckt. Nicht erstattet werden die Kosten für Hörgeräte, Sehhilfen, Zahnspangen, Einlagen und Prothesen, Schwangerschaftsunterbrechungen, Entbindungen, Arztatteste und Arztgutachten, Impfungen, Kontrolluntersuchungen, Nachbehandlungen und kosmetische Behandlungen. Schließlich erfolgt kein Ersatz bei im Zusammenhang mit verschiedenen Krankheiten entstehenden Kosten, die während der letzten zwölf Monate stationär behandelt wurden (Herzkrankheiten, Krebs, Schlaganfall, Diabetes Typ 1, Multiple Sklerose, Epilepsie und psychische Erkrankungen). Ferner wird kein Versicherungsschutz gewährt bei Kosten, die im Zusammenhang mit anderen Krankheiten stehen, die in den vergangenen 6 Monaten ambulant oder innerhalb der letzten 9 Monate stationär behandelt wurden.

Versicherungsprämien

Die nach Reisepreis gestaffelten Prämien des Reiseschutzpaketes Gulet betragen für Einzelpersonen bei einem Reisepreis von 1.500 € je nach Reiseziel zwischen € 50 € und 83 € und bei einem Reisepreis von 3.500 € zwischen 125 € und 156 €. Die Familienreiseprämie liegt bei einem Reisepreis von 2.000 € zwischen 103 € und 153 € und bei einem Reisepreis von 5.000 € bei 185 € und 252 €. 
http://www.tui.at/page.cfm?vpath=service/reiseversicherung

Allgemeine Versicherungsbedingungen 

Detaillierte Produktinformationen und die AVB der Gulet Reisekrankenversicherung können unter http://www.tui.at/dataarchive/data91/gulet_versicherungen_winter12_13.pdf aufgerufen werden.

Testergebnis

Ein Überblick über verschiedene Reisekrankenversicherungen (ohne Bewertung, einschließlich Gulet Reiseschutz) befindet sich unter http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d149/Reiseversicherungen2011.pdf.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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