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Reisekrankenversicherung GEK

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Geltungsbereich

  • weltweiter Versicherungsschutz (ausgenommen Deutschland)
  • Versicherungsschutz auf bis zu 42-tägigen Reisen („Auslandsreise-Zusatzschutz“) oder auf bis zu einjährigen Reisen („Langzeit-Zusatzschutz“)
  • Versicherungsvoraussetzung: deutscher Wohnsitz und Mitgliedschaft in der BARMER GEK
  • mitversichert in der Familienversicherung: Lebenspartner sowie Kinder (bis 21 Jahre), soweit noch in Ausbildung, in häuslicher Gemeinschaft lebend und bei der BARMER GEK versichert

Versicherungsleistungen

  • ambulante und stationäre Behandlung
  • Operationen
  • Medikamente, Heilmittel, Verbandmittel
  • Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und FrĂĽhgeburten
  • medizinisch erforderliche SchwangerschaftsabbrĂĽche
  • schmerzstillende Dentalbehandlungen
  • Anmietung von Hilfsmitteln
  • Krankentransporte
    • zur medizinischen Erstversorgung
    • zum Wohnsitz des Versicherten
  • ĂśberfĂĽhrung Verstorbener (bis 6.000 €)
  • Sachkostenersatz bei Behandlung durch nahe Angehörige

VersicherungsausschlĂĽsse

  • Heilbehandlungen, die einen Reisegrund darstellten
  • vor Reiseantritt feststehende Ereignisse
  • vorhersehbare Kriegshandlungen
  • Entwöhnungs-, Entzugs- und Entgiftungstherapien
  • Sanatoriums- und Kuraufenthalt
  • Unterbringungen aufgrund PflegebedĂĽrftigkeit
  • Krankengymnastik und Massagen
  • Stärkungs- und Nährpräparate
  • Mittel zur Gesundheitsprophylaxe
  • Zahnersatzneuanfertigungen
  • Kieferorthopädie

Besonderheiten

  • Die Versicherung ist als Zusatzversicherung nur fĂĽr Mitglieder der BARMER GEK erhältlich.
  • Versicherungslaufzeit: ein Jahr
  • Selbstbeteiligung: 50 € (bei Schadensfall ab 43. Reisetag)

Versicherungsprämien

  • „Auslandsreise-Zusatzschutz“ (bis 42 Reisetage)
    • Einzelpersonen bis 69 Jahren: Jahresprämie 6 €
    • Einzelpersonen ab 70 Jahren: Jahresprämie 17 €
    • Familien: Jahresprämie 14,50 € (zuzĂĽglich 11 € je Versichertem ab 70 Jahren)
  • „Langzeit-Zusatzschutz“ (Reisen ab 43. Tag bis zu einem Jahr)
    • Zusatzbeitrag: 1,50 €/Tag
    • Zusatzbeitrag bei Versicherten ab 70 Jahren: 3 €/Tag

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Die Reisekrankenversicherung GEK wird als Zusatzversicherung angeboten.

Geltungsbereich

Die GEK Reise Krankenversicherung schützt weltweit (nicht aber in Deutschland) bei Krankheiten und Unfällen auf bis zu 42-tägigen Reisen („Auslandsreise-Zusatzschutz“) bzw. auf bis zu einjährigen Reisen („Langzeit-Zusatzschutz“). Voraussetzung eines Versicherungsabschlusses ist ein ständiger deutscher Wohnsitz, mit dessen Aufgabe der Versicherungsschutz endet. (Ohne diese Zusatzversicherungen besteht für Mitglieder der BARMER GEK bereits ein „Basisschutz“ bei Reisen innerhalb Europas einschließlich der Mittelmeeranrainerstaaten.) In der Familienversicherung sind neben den Lebens-/ Ehepartnern auch Kinder (bis 21 Jahre) mitversichert, soweit sie sich in Ausbildung befinden, in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern leben und bei der BARMER GEK krankenversichert sind.

Versicherungsleistungen

Die GEK Reisekrankenversicherung ersetzt die Kosten von notwendigen Heilbehandlungen. Dazu gehören schulmedizinische Therapien und Medikamente sowie andere bewährte oder schulmedizinisch alternativlose Behandlungen. Die Reisekrankenversicherung GEK erstattet die Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen einschließlich Röntgendiagnosen, Medikamenten, Heilmitteln, Verbandmitteln sowie für stationäre Krankenhausbehandlungen einschließlich von Operationen. Versichert sind Schwangerschaftskomplikationen einschließlich von Fehl- und Frühgeburten sowie medizinisch erforderliche Schwangerschaftsabbrüche. Die Versicherung umfasst die Anmietung von Hilfsmitteln (nicht aber von Hörgeräten und Sehhilfen), Krankentransporte zur medizinischen Erstversorgung und zum Wohnsitz des Versicherten sowie die Überführung Verstorbener (bis zu 6.000 €). Die Reise Krankenversicherung GEK bezahlt schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige einfache Zahnfüllungen und Zahnersatzreparaturen. Erfolgt eine Behandlung durch nahe Angehörige, so werden Sachkosten ersetzt. Bei unverhältnismäßig kostenintensiven Maßnahmen darf die Versicherung ihre Leistungen angemessen kürzen. Bei Vorliegen von Ansprüchen gegen die gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung übernehmen die Reisekrankenversicherungen GEK nur den verbleibenden Kostenanteil. 

VersicherungsausschlĂĽsse

Kosten für Heilbehandlungen, die einen Reisegrund darstellten, werden von den GEK Reisekrankenversicherungen ebenso nicht erstattet wie Behandlungen oder Rücktransporte aufgrund von vor Reiseantritt bereits feststehenden Ereignissen. Ausgeschlossen sind auch Gesundheitsschädigungen aufgrund von vorhersehbaren Kriegshandlungen, vorsätzlich herbeigeführten Unfällen oder Krankheiten, Entwöhnungs-, Entzugs- oder Entgiftungstherapien, Sanatoriums- und Kuraufenthalte, Rehabilitationen, ambulante Behandlungen in Kurorten oder Heilbädern sowie Unterbringungen aufgrund Pflegebedürftigkeit. Die GEK Reisekrankenversicherung kommt nicht auf für Krankengymnastik, Bäder, medizinische Packungen, Massagen, Stärkungs- und Nährpräparate, Kosmetika und der Gesundheitsprophylaxe dienende Mittel. Die Versicherung trägt ferner nicht Zahnersatzneuanfertigungen, Kronen und kieferorthopädische Behandlungen.

Besonderheiten

Die Reise Krankenversicherung GEK kann nur von Mitgliedern der BARMER GEK als Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich, falls nicht einen Monat vor Vertragsablauf gekündigt wird. Nach dem 42. Reisetag wird je Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 50 € erhoben (Tarif „Langzeit-Zusatzschutz“).

Versicherungsprämien

Die Reisekrankenversicherungen GEK können von Einzelpersonen (Tarif RB) oder von Familien (Tarif RBF) abgeschlossen werden. Für Versicherungsnehmer bis zu 69 Jahren wird im Tarif RB eine Jahresprämie von 6 € und ab 70 Jahren ein Jahresbeitrag von 17 € berechnet. Der Kosten in der Familienversicherung liegen bei jährlich 14,50 € zuzüglich 11 € für Versicherte ab 70 Jahren. Bei Reisen, die länger als 42 Tage dauern, werden bis zu einem Alter einer versicherten Person von 69 Jahren für jeden zusätzlichen Reisetag 1,50 € und bei Versicherten ab 70 Jahren zusätzlich 3 €/Tag erhoben (Tarif „Langzeit-Zusatzschutz“). https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versicherte/Rundum-gutversichert/Leistungen-Beitraege/Multilexikon_20Leistungen/Alle_20Eintr_C3_A4ge/_C3_9Cberblick_20Auslandsschutz.html 

Allgemeine Versicherungsbedingungen 

Die AVB und das Produktinformationsblatt der GEK Reisekrankenversicherung befinden sich unter http://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versicherte/Rundum-gutversichert/Leistungen-Beitraege/WahltarifeZusatzversicherungen/Zusatzversicherungen/Auslandsreise/Versicherungsbedingungen_20Auslandsreise-Zusatzschutz,property=Data.pdf .

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung fĂĽr Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht ĂĽbernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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