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Reisekrankenversicherung ERV Europäische

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Jahresverträge für Privat- und Geschäftsreisende

  • Versicherungsleistungen 
    • stationäre und ambulante Behandlung
    • Arzneimittel
    • Operationen
    • schmerzstillende Zahnbehandlungen
    • Behandlung bei Schwangerschaftskomplikation
    • Hilfsmittel
    • Rücktransport
    • Rettungs-, Such- und Bergungskosten 
    • bei Deutschlandreisen: Krankenhaustagegeld
  • unbegrenzte Versicherungssumme
  • Einzelreisen sind bis 45 Reisetage versichert. 
  • Versicherungsabschluss vor Reiseantritt
  • Sondertarife für Familien und Paare

Versicherung von Einzelreisen

  • Reisedauer: maximal ein Jahr 
  • Prämienzuschlag bei Reisen in die USA oder Kanada

Versicherung für Studenten und Aupairs

  • Reisedauer von maximal einem Jahr
  • Höchstalter 35 Jahre
  • Besonderheiten:
    • schmerzstillende Zahnbehandlungen bis 250 €
    • Ersatz abhanden gekommener Medikamente 
    • Selbstbehalt 100 €

Gruppen-Reisekrankenversicherungen 

  • Gruppenreisen zwischen 10 (Bahnreisen 6) und 150 Personen 
  • Besonderheiten:
    • Reisedauer bis 45 Tage
    • Prämie: 0,80 € je Person und Tag, mind. 25 €
    • Bei USA- und Kanadareisen erfolgt Prämienzuschlag. 

Reisekrankenversicherungen für Ausländer 

  • bis zu einjähriger Aufenthalt in einem Gastland (z. B. Deutschland)
  • Versicherungsabschluss spätestens am Einreisetag

Reisekrankenversicherung für Unternehmen

  • Gruppenversicherung für Unternehmen mit bis 250 Beschäftigten
  • Versichert sind jährlich bis 750 Reisetage und bis 90-tägige Reisen einzelner Mitarbeiter.
  • Je Reisetag werden 0,25 €, jährlich mind. 150 € berechnet. 

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Mit unserem Tarifrechner, den Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen, können Sie die günstigste Reisekrankenversicherung ermitteln.

 


 

Die Reisekrankenversicherung ERV Europäische schützt bei Krankheit auf weltweiten Reisen. 

Jahresverträge für Privat- und Geschäftsreisende

Jahresverträge der Reisekrankenversicherungen ERV Europäische gelten für weltweite Reisen sowie für Reisen innerhalb Deutschlands. Heilbehandlungskosten im Ausland werden ebenso wie Rettungs-, Such- und Bergungskosten ersetzt. Alle einzelnen Reisen bis zu 45-tägiger Dauer sind in unbegrenzter Höhe versichert. Der Versicherungsabschluss muss vor Reiseantritt erfolgen. Es stehen Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung zur Verfügung. Bei Unfällen und Krankheiten während einer Auslandsreise erstattet die ERV Europäische Reisekrankenversicherung die Kosten für stationäre und ambulante Behandlungen, Arzneimittel, Operationen, schmerzstillende Zahnbehandlungen, die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Hilfsmittel und Krankenrücktransport. Ebenso werden Rettungs-, Such- und Bergungskosten ersetzt. Bei Reisen in Deutschland wird Krankenhaustagegeld (50 €) gezahlt sowie der Krankenrücktransport übernommen. Spezielle Tarife gelten für die Reise Krankenversicherung ERV bei Familien und Paaren.

ERV Reisekrankenversicherung für Einzelreisen

Für einzelne Reisen abgeschlossene Reisekrankenversicherungen gelten bei unbegrenzter Versicherungssumme für Reisen mit einer Dauer von maximal einem Jahr. Die Einzelversicherung gilt weltweit, doch erfolgt bei Reisen nach Kanada und in die USA ein Prämienzuschlag. Es sind Versicherungen mit und ohne Selbstbehalt möglich. Es werden im Ausland notwendige Heilbehandlungskosten, Rettungs-, Such- und Bergungskosten sowie Krankentransporte übernommen.

Reisekrankenversicherung für Studenten, Praktikanten und Aupairs

Reisekrankenversicherungsverträge für Studenten und Aupairs können bei bis zu einjährigem Auslandsaufenthalt bis zum 35. Lebensjahr abgeschlossen werden. Die Reisekrankenversicherung ersetzt die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Heil-, Verbands- und Arzneimittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen (bis 250 €), abhanden gekommene Medikamente und einen Krankenrücktransport. Der Studententarif wird nur mit einem Selbstbehalt von 100 € angeboten.

Gruppen-Reisekrankenversicherungen 

Die Europäische Reise Krankenversicherung bietet für bis zu 45-tägige Gruppenreisen ab 10 Personen (bei Bahnreisen ab 6 Personen) bis 150 Personen einen gesonderten Tarif an. Die weltweit gültige Versicherung wird bei USA-/Kanadareisen mit einem Prämienzuschlag angeboten. Optional kann ein Selbstbehalt vereinbart werden. Pro Tag und Person werden 0,80 € bei einer Mindestversicherungsprämie von 25 € berechnet. Bei Deutschlandreisen werden der Krankenrücktransport übernommen und ein Krankenhaustagegeld (50 €) gezahlt. Bei Auslandsreisen erfolgt die Übernahme stationärer und ambulanter Heilbehandlungen, der Schmerzstillung dienender Zahnbehandlungen, von Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen sowie von Rücktransporten.

Reisekrankenversicherungen für Ausländer 

Auch bei höchstens einjährigen Besuchen von Ausländern in Deutschland (oder in einem anderen Gastland) gewährt die ERV Europäische Reiseversicherung Wien unbegrenzten Schutz. Der Versicherungsabschluss muss spätestens am Einreisetag erfolgen.

Reisekrankenversicherung für Unternehmen

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können eine weltweit gültige Gruppenreisekrankenversicherung für 0,25 € je Reisetag (Mindestprämie 150 €) abschließen. Mit der Versicherung werden jährlich je Mitarbeiter bis zu 90-tägige Reisen und insgesamt 750 Reisetage abdeckt. http://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/auslandskrankenversicherung/index.html#toggle=4 

Versicherungsbedingungen

Die detaillierten Versicherungsbedingungen der ERV Europäische Reisekrankenversicherung sind unter http://www.reiseversicherung.de/_pdf/produkte/versicherungsbedingungen/jahres-reiseversicherung.pdf, http://www.reiseversicherung.de/_pdf/produkte/versicherungsbedingungen/studenten-versicherung.pdf sowie unter http://www.reiseversicherung.de/_pdf/produkte/versicherungsbedingungen/standard.pdf aufgeführt.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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