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Reisekrankenversicherung Easyjet

Geltungsbereich

  • Absicherung von Einzelreisen
    • in alle europäischen Länder
    • einschließlich Anrainerstaaten des Mittelmeeres
    • ohne Deutschland, Wohnsitzstaaten und Staaten mit jährlich mehr als dreimonatigem Aufenthalt
  • versicherte Reisedauer: maximal 31 Tage

Versicherungsleistungen

  • Krankenhaus- und Arztkosten: bis 150.000 €
  • ambulante Arztbehandlungen
  • stationäre Klinikaufenthalte (einschl. Operationen)
  • ärztlich verschriebene Arzneien
  • Rollstuhlanmietung und Gehstützen
  • Rettungs-, Bergungs- und Suchaufwendungen
  • Vermisstensuche (bis 5.000 €)
  • krankenhausnahe Unterbringung eines Angehörigen
    • bis zu 80 € täglich, max. 8 Tage
    • falls Anwesenheit notwendig
  • Rücktransport in wohnortnahe Klinik
  • Überführung Verstorbener
  • Übernahme von Heilbehandlungskosten, bis die Transportfähigkeit wiederhergestellt ist (max. 45 Tage)
  • bei Kostenübernahme durch andere Stelle: Spesentagespauschale von 40 €, max. 30 Tage
  • Heilbehandlung von Frühgeburten: max. 100.000 €
  • Zahnbehandlung: Schmerztherapie und Zahnprothesen-Reparatur (bis 250 €)
  • bei Reisen in Deutschland/im Wohnsitzland/in einem Land mit jährlich mehr als dreimonatigem Aufenthalt:
    • Spesentagespauschale von 37 €/max. 45 Tage
    • Krankenrücktransport
    • Überführung Verstorbener 

Versicherungsausschlüsse

  • Schiffsreisen
  • nicht versicherte Wagnisse: Krieg, Unruhen, Streik, Kernenergieschäden, „Eingriffe von hoher Hand“, vorsätzlich verursachte Schäden, Expeditionen
  • Länder, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt
  • Heilbehandlungen, deren Erfordernis vor Reisebeginn bekannt oder mit denen zu rechnen war
  • ärztliche Maßnahmen, die Reiseanlass waren
  • Suchttherapien
  • Hilfsmittel- und Prothesenerwerb
  • Schadensereignisse aufgrund Arzneimittel-, Drogen- oder Alkoholmissbrauch
  • Entbindungen ab 37. Schwangerschaftswoche
  • Behandlungen wegen Pflegebedürftigkeit
  • Psychotherapien
  • Verletzungen bei aktiver Wettkampfbeteiligung

Reise-Assistance

  • Notfallunterstützung
  • Erstattung empfohlener Telefon- und Fahrtkosten

Besonderheiten

  • Versicherung im Rahmen des „easyJet-Reiseschutz-Paketes“
  • Die Versicherung ist nur gemeinsam mit einem easyjet-Flugticket zu erwerben.

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Die Reisekrankenversicherung easyJet bietet Versicherungsschutz über die Mondial Assistance Europe N. V., Amsterdam.

Geltungsbereich

Die easyJet Reisekrankenversicherung gilt für eine einzelne Reise vollumfänglich in Europa einschließlich nichteuropäischer Anrainerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, nicht aber in Deutschland, in Ländern mit ständigem Wohnsitz sowie in Staaten, in denen sich der Versicherte mehr als drei Monate jährlich aufhält. Die Versicherung deckt Reisen mit einer maximalen Dauer von 31 Tagen ab. 

Versicherungsleistungen

Die Versicherungssumme für Krankenhaus- und Arztkosten liegt bei höchstens 150.000 €. Die Reisekrankenversicherungen easyJet ersetzen die Aufwendungen für ambulante Arztbehandlungen, ärztlich verschriebene Arzneien und Heilbehandlungen, Rollstuhlanmietungen und Gehstützen, stationäre Klinikaufenthalte inklusive unmittelbar erforderlicher Operationen, unfallbedingte Rettungs-, Bergungs- und Suchaufwendungen und die krankenhausnahe Unterbringung eines Angehörigen (bis zu täglich 80 € für maximal 8 Tage, soweit die Anwesenheit des Angehörigen notwendig ist). Bei zu befürchtender Gefahr für die versicherte Person wird eine Vermisstensuche bis 5.000 € bezahlt. Die easyJet Reise Krankenversicherung sorgt auch für medizinisch angezeigte Rücktransporte in eine wohnortnahe Klinik und für eine Überführung Verstorbener. Heilbehandlungskosten werden bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, höchstens jedoch für 45 Tage übernommen. Kommt eine dritte Stelle für die Kosten auf, so zahlt die easyJet Reisekrankenversicherung eine Spesentagespauschale von 40 €, höchstens aber 30 Tage. Heilbehandlungen bei Frühgeburten werden bis maximal 100.000 € getragen. Bis zu 250 € erfolgt Kostenersatz für schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnprothesen-Reparatur. Bei Reisen in Deutschland, im Wohnsitzland sowie in Ländern mit jährlich mehr als dreimonatigem Aufenthalt wird bei Verletzungen oder akuten Erkrankungen eine Spesentagespauschale von 30 € für höchstens 45 Tage gezahlt. Ferner trägt die Versicherung einen notwendigen Rücktransport und die Überführung Verstorbener. 

Versicherungsausschlüsse

Die Reise Krankenversicherung easyJet gilt nicht für Schiffsreisen. Nicht durch die Reisekrankenversicherung easyJet abgesicherte Ereignisse sind Krieg, innere Unruhen, Streik, Kernenergieschäden, „Eingriffe von hoher Hand“ und vorsätzlich verursachte Schäden und Expeditionen. Kein Ersatz erfolgt in Ländern, für die durch das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Außerdem werden Kosten von Heilbehandlungen nicht erstattet, deren Erfordernis dem Versicherten vor Reisebeginn bekannt war oder mit denen er rechnen musste. Nicht ersetzt werden ärztliche Maßnahmen, die Reiseanlass waren, Massage- und Wellnessanwendungen, Lymphdrainagen, der Erwerb von Hilfsmitteln und Prothesen, die Therapie von Suchtkrankheiten, Schadensereignisse aufgrund Arzneimittel-, Drogen- oder Alkoholmissbrauch, ab der 37. Schwangerschaftswoche vorgenommene Entbindungen, durch Pflegebedürftigkeit verursachte Behandlungen, Psychotherapien sowie Verletzungen bei aktiver Wettkampfbeteiligung. 

Reise-Assistance

Die Reise-Assistance der Reise Krankenversicherung easyJet unterstützt in Notfällen. Den Empfehlungen der Assistance entsprechende Telefon- und Fahrtkosten einschließlich von Krankenhausbesuchsfahrten werden erstattet. 

Besonderheiten

Die easyJet Reisekrankenversicherungen können nur gemeinsam mit einem easyJet-Flugticket erworben werden und sind Bestandteil des „easyJet Reiseschutz-Paketes“, das u. a. auch eine Reiserücktrittsversicherung enthält.

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der easyJet Reisekrankenversicherungen können unter https://www.magroup-online.com/EZY/DE/DE/EZY_DE_de_TCs_WL.pdf aufgerufen werden.

Testergebnis

Der Reiseversicherungstarif, zu der auch die Reise Krankenversicherung easyJet gehört, wurde in 11/2010 bzw. 12/2010 sowohl vom Portal testberichte.de als auch von der Zeitschrift Finanztest mit „befriedigend“ (3,2) bewertet, http://www.testberichte.de/p/mondial-tests/easyjet-09-elv007-testbericht.html ).

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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