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Reisekrankenversicherung Düsseldorfer

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen decken nur teilweise oder gar nicht die Kosten bei einer Erkrankung im Ausland. Daher ist die Reisekrankenversicherung der Düsseldorfer als Alternative zu werten.

Leistungen

  • weltweiter Krankenschutz für 6 Wochen, bei länger andauerndem Auslandsaufenthalt auf 8 Wochen erweiterbar 
  • keine Altersgrenzen
  • erforderliche ambulante und stationäre Behandlungen
  • verschriebene Medikamente und Verbandmittel
  • Notfallerstversorgung mit anschließendem Transport ins Krankenhaus oder zum Arzt
  • im Todesfall Überführung oder Beisetzung im Ausland bis 10.000 Euro
  • Schmerzbehandlung beim Zahnarzt inklusive Füllungen
  • einfache Reparaturen von Zahnprothesen, jedoch nicht bei Kronen oder Zahnersatz

Testurteil

Die frühere Düsseldorfer, und heutige Vigo Reisekrankenversicherung hat bei der Stiftung Warentest Finanztest im Juni 2012 mit einem „Befriedigend (2,6)“ abgeschnitten. Den Link zum Testurteil gibt es hier: http://www.testberichte.de/p/vigo-krankenversicherung-vvag-tests/ar8-testbericht.html

Beitrag berechnen & Versicherung vergleichen

Der interne Vergleichsrechner ist über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreichbar. Auf diesem Weg können, nach den individuellen Angaben, die Tarife berechnet und die Leistungen mit anderen Anbietern verglichen werden.

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Eine Auslandsreise ist eine aufregende Angelegenheit, denn auf diesem Weg lassen sich fremde Länder mit ihren Kulturen kennenlernen. Aber eine unvorhergesehene Erkrankung können die Urlaubsfreuden trüben. Innerhalb europäischer Länder kommt zwar die gesetzliche Krankenkasse für einen Teil der Kosten auf. Jedoch sind die Leistungen selbst in diesem Bereich unzureichend. Für Reisen außereuropäischer Länder ist keine Kostenerstattung zu erwarten. Mit einer Reisekrankenversicherung der Düsseldorfer lässt sich jedoch die Versorgungslücke schließen.

Die Düsseldorfer Versicherung

Bei diesem Versicherungsunternehmen handelt es sich um eine junge Gesellschaft, denn ihre Gründung fand erst im Jahr 1985 als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit statt. Sie spezialisierte sich von Anfang an auf das Geschäft der privaten Zusatzversicherungen, die sich an den individuellen Bedarf der Versicherten richten und mit dessen Hilfe die Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen geschlossen werden. Schon zu Anbeginn hatte die Düsseldorfer Reisekrankenversicherungen in ihrem Programm. Anfang 2012 benannte sich das Unternehmen in „Vigo Krankenversicherung VVaG“ um. Die Reisekrankenversicherungen der Düsseldorfer jedoch bleiben von der Namensänderung unberührt. 

Die Reise Krankenversicherung der Düsseldorfer

Auch wenn sich das Unternehmen umbenannt hat, so wird noch immer von der Düsseldorfer Reisekrankenversicherung gesprochen, auch wenn es sich grundsätzlich nun um die Vigo Reisekrankenversicherung handelt. Die „Tarife“ jedoch sind gleichbleibend. So gehört zu den Vorzügen, dass ein weltweiter Auslandsreisekrankenschutz besteht und keinerlei Altersbegrenzungen angewandt werden. Jedoch ist ab dem 65. Lebensjahr ein höherer Beitrag zu zahlen, da das Krankheitsrisiko mit zunehmendem Alter ansteigt. Die Düsseldorfer Reise Krankenversicherung bietet Schutz auf allen Reisen bis zu 6 Wochen Dauer. Wenn der Aufenthalt diesen Zeitraum übersteigen wird, kann die Verlängerung auf bis zu 8 Wochen vereinbart werden.

Leistungen der Düsseldorfer Reisekrankenversicherung

Zu den „Leistungen“ der Reisekrankenversicherung der Düsseldorfer gehören alle erforderlichen, ärztlichen Untersuchungen sowie Behandlungen. Wird ein Krankenhausaufenthalt notwendig, wird dieser im vollen Umfang übernommen, auch als Privatpatient. Zur schnellen Heilung sind entsprechende Arzneimittel notwendig. Diese sowie anfallende Kosten für Verbandmittel werden übernommen. Ebenfalls wird eine Notfallerstversorgung mit anschließendem Transport in das nächstgelegene Krankenhaus oder zum Arzt gezahlt. Ein wichtiger Punkt ist der Rücktransport, welcher im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht vorhanden ist. Ist dieser medizinisch notwendig und wird ärztlich angeordnet, dann übernimmt die Düsseldorfer Reise Krankenversicherung auch hierfür die Kosten. Tritt der Todesfall ein, wird die Überführung nach Deutschland oder alternativ die Bestattung am Aufenthaltsort bis zu einer Höhe von 10.000 Euro übernommen. Bei Zahnproblemen werden die Kosten für eine Schmerzbehandlung inklusive der notwendigen Füllungen bezahlt. Ebenfalls sind einfache Reparaturen von Prothesen abgesichert. Dieser Schutz greift jedoch nicht bei Zahnkronen oder Zahnersatz.

Testurteil

Noch zu Zeiten der Düsseldorfer Reise Krankenversicherung konnte das Unternehmen im Jahr 2007 bei der Stiftung Warentest Finanztest mit einem „Sehr gut (0,9)“ punkten. Als Vigo hingegen reichte es im Juni 2012 lediglich noch zu einem „Befriedigend (2,6)“.

Versicherungsvergleich

Durch den „internen Vergleichsrechner“ lassen sich die individuellen Beiträge berechnen und die Leistungen mit denen, anderer Versicherungsgesellschaften gegenüberstellen.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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