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Reisekrankenversicherung DBV Winterthur

Die DBV Winterthur bietet die Reisekrankenversicherung für Angehörige des öffentlichen Dienstes und für Beamte in zwei Tarifen an. Der Leistungsumfang der beiden angebotenen Tarife ist identisch. Unterschiede bestehen in der Laufzeit der Tarife „ARE“ und „ARJ“

Ambulante Leistungen

  • Alle Reisen mit einer maximalen Reisedauer von 42 Tagen im Tarif „ARJ“ enthalten
  • Einzelreisen mit einer maximalen Dauer von 365 Tagen im Tarif „ARE“ versicherbar
  • Versicherungsschutz für die ganze Familie einschließlich mitreisender Kinder
  • 100 % Kostenübernahme bei ambulanten Behandlungen
  • 100 % Kostenübernahme bei zahnmedizinischen Maßnahmen
  • Volle Kostenerstattung für ärztlich verordnete Medikamente, Arzneimittel und Verbandsmittel
  • Keine eigene Beteiligung im Versicherungsfall
  • Zahnmedizinische Behandlungen für Schmerzstillung und einfache Füllungen zu 100 % erstattungsfähig
  • Keine Höchstgrenzen für die Erbringungen von ambulanten Heilbehandlungen

Stationäre Leistungen

  • 100 % Kostenerstattung bei stationärer Unterbringung
  • Volle Kostenübernahme bei einer notwendigen Operation im Ausland
  • Versicherungsnehmer hat bei stationärer Aufnahme Privatpatientenstatus
  • Abrechnung der Unterbringungs- und Behandlungskosten nach der Privatpatientenregelung
  • Keine Selbstbeteiligung durch den Versicherungsnehmer

Transportkosten

  • Übernahme von Transportkosten bei medizinischer Notwendigkeit
  • Rücktransport des Versicherungsnehmers oder versicherten Familienmitgliedes unabhängig vom Reiseland
  • Maximale Kostenübernahme von 5.000 Euro wenn der Transport nicht durch die DBV organisiert wird

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Die Kosten für die Reisekrankenversicherung hängen nicht nur vom Anbieter, sondern auch vom Versicherungsnehmer ab. Mit dem für diese Seite entwickelten Tarifrechner können Sie die verfügbaren und aktuellen Angebote direkt vergleichen und die passende Police online beantragen. Zum Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

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Die DBV ist aufgrund der im Jahr 2006 erfolgten Übernahme eine vollwertige Tochtergesellschaft der AXA Versicherungsgruppe. Die DBV Winterthur ist der Krankenversicherer für Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte. Die DBV Reisekrankenversicherungen werden durch die AXA Versicherung getragen und stehen hierbei nur Beamten und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes zur Verfügung. Von allen anderen Arbeitnehmern kann die Reisekrankenversicherung der DBV Winterthur daher nicht abgeschlossen werden. Arbeitnehmer und deren Angehörige, die nicht den von der DBV akzeptierten Personengruppen zugeordnet sind, können nicht über die DBV für eine Reise die Krankenversicherung abschließen. Diese Personengruppen können den entsprechenden Antrag bei der AXA Versicherungsgruppe einreichen. Die DBV Winterthur Reisekrankenversicherung ist in zwei verschiedenen Tarifen verfügbar. Hierbei kann die Reisekrankenversicherung als Dauerpolice mit der Laufzeit von einem Jahr oder aber als Einzelpolice mit einer auf die Reisedauer begrenzten Laufzeit abgeschlossen werden.

Ambulante Leistungen

Die DBV Reisekrankenversicherungen enthalten sowohl bei Einzelabschluss als auch bei Abschluss einer Dauerpolice die volle Kostenerstattung bei ambulanten Behandlungen im Ausland. Darüber hinaus trägt die DBV Reisekrankenversicherung die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente und für während der Reise benötigte Heilmittel, Hilfsmittel und Verbandsmittel. Die Kostenübernahme durch die DBV Winterthur erfolgt zu 100 %, ohne dass der Versicherungsnehmer oder ein mitversichertes Familienmitglied hier eine eigene Beteiligung tragen muss. Im Bereich der zahnmedizinischen Maßnahmen übernimmt die bei der DBV für eine Reise abgeschlossene Krankenversicherung die anfallenden Kosten ohne Höchstleistungsgrenze und ohne Selbstbehalt. Maßgeblich für die Kostenerstattung ist hier der Zweck der Zahnbehandlung. Die Kostenerstattung erfolgt nur für schmerzstillende Maßnahmen während des Auslandaufenthaltes und für einfache Füllungen. Reparaturen an einem bestehenden Zahnersatz oder an Prothesen sind bei der Reisekrankenversicherung der DVB Winterthur nicht gedeckt.

Stationäre Behandlung und Transport

Bei beiden Tarifen der von der DBV angebotenen Reisekrankenversicherung ist die Erstattung von stationären Kosten umfassend gegeben. Hier übernimmt die Tochtergesellschaft der AXA alle anfallenden Behandlungskosten, die stationären Unterbringungskosten und die Kosten für eine notwendige Operation. Der Versicherungsnehmer der Reisekrankenversicherungen der DBV Winterthur wird bei einem stationären Aufenthalt als Privatpatient behaltet und kann die hierfür anfallenden Aufwendungen geltend machen. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport muss durch die Rücksprache mit der rund um die Uhr erreichbaren Notrufnummer organisiert werden. Ist dieses Vorgehen erfolgt, übernimmt die Reisekrankenversicherung die Aufwendungen für den Rücktransport in das Heimatland in voller Höhe. Erfolgt die Organisation nicht über die Versicherungsgesellschaft, ist eine Höchsterstattungsgrenze für Rücktransportkosten in Höhe von 5.000 Euro in den Versicherungsbedingungen der Einzel- und der Dauerversicherung hinterlegt.

Geltungsbereich, Geltungsdauer und Versicherungsnehmer

Enthalten sind im Versicherungsumfang der Dauerpolice für die DBV Reisekrankenversicherung alle Einzelreisen mit einer maximalen Reisezeit von 42 Tagen. Der geografische Geltungsbereich ist nicht eingeschränkt, so dass der Versicherungsschutz unabhängig vom Reiseziel und unabhängig von der Art der angetretenen Reise in vollem Umfang besteht. Die Reisekrankenversicherungen der DBV können beim Tarif „ARJ“ für alle Familienmitglieder abgeschlossen werden. Minderjährige Kinder und der Ehepartner können dann in den Jahresvertrag aufgenommen werden, wenn der Hauptversicherungsnehmer der Reisekrankenversicherung bei der DBV den Beamtenstatus hat oder ein Angestellter des öffentlichen Dienstes ist. Der von der DBV Winterthur angebotene Tarif für die Einzelreise wird unter der Bezeichnung „ARE“ in der Produktpalette geführt. Der Abschluss dieser Einzelversicherung erfolgt für die geplante Reise. Anhand der Reisedauer wird die Laufzeit der Versicherung festgelegt. Die maximale Versicherungslaufzeit im Tarif „ARE“ für die Einzelreise beträgt hierbei unabhängig vom Reiseziel und der Reiseart 365 Tage ohne Unterbrechung.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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