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Reisekrankenversicherung DAK

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Die Reisekrankenversicherung „DAKplus Reise“ bietet sowohl für Geschäftsreisen als auch für private Urlaubsreisen den ergänzenden Versicherungsschutz zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

Stationäre Behandlungen

  • Übernahme der Kosten für stationäre Behandlungen
  • Zahlung von Krankenhaustagegeld bis zu maximal 20 Tagen

Ambulante Behandlungen

  • Kostenübernahme in voller Höhe für ambulante Behandlungen
  • Kostenübernahme bei ärztlich verordneten Massagen
  • Kostenübernahme für verordnete Medikamente und Verbandmittel
  • Übernahme von Kosten für Schwangerschaftsuntersuchungen
  • Übernahme von zahnmedizinischen Behandlungskosten ohne Höchstgrenze

Transportkosten und Überführungskosten

  • Übernahme von Transportkosten im Reiseland
  • Übernahme der Kosten bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport
  • Erstattung von Überführungskosten bis 10.000 Euro
  • Übernahme von Bestattungskosten im Ausland bis zu 10.000 Euro

Tarife und Reisedauer

  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Geschäfts- und Dienstreisen bis zu einer maximalen Dauer von 10 Tagen
  • Private Reisen bis zu einer maximalen Dauer von 56 Tagen
  • Prämiengünstiger Familientarif verfügbar

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Die für die Reisekrankenversicherung zu entrichtenden Beiträge sind nicht nur vom Leistungsumfang, sondern vom Alter des Versicherungsnehmers und der Anzahl der reisenden Personen abhängig. Über den blau hinterlegten Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie zum seiteninternen Tarifrechner. Mit diesem können Sie die Tarife der einzelnen Versicherungsanbieter direkt vergleichen und die für Sie passende Versicherungspolice ermitteln. Im Anschluss daran kann der Onlineabschluss erfolgen.

 


 

Die DAK bietet nicht nur die Krankenvollversicherung an. Vielmehr bietet die Versicherungsgesellschaft auch umfangreiche und individuell anpassbare Zusatzversicherungen aus dem Bereich der Gesundheitsvorsorge. Eine wichtige Zusatzversicherung für einen Auslandsaufenthalt ist die Reisekrankenversicherung der DAK. Alle Reisekrankenversicherungen der DAK werden in Kooperation mit der namhaften Hanse Merkur angeboten und können für Geschäfts- und Dienstreisen ebenso abgeschlossen werden wie für die private Urlaubsreise. Mit dem Tarif „DAKplus Reise“ bietet die DAK für die Reise eine Krankenversicherung sowohl für Mitglieder der privaten als auch der gesetzlichen Krankenkassen an.

Geltungsbereich und Geltungsdauer

Unabhängig vom Ziel der Reise ist die Krankenversicherung der DAK für Geschäfts- und Dienstreisen mit einer maximalen Dauer von 10 Tagen sowie für private Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 56 Tagen abschließbar. Solange eine Reise die festgelegte maximale Reisedauer nicht überschreitet besteht ein weltweiter Versicherungsschutz durch die Reisekrankenversicherungen der DAK und der Hanse Merkur ohne den Ausschluss einzelner Reise- und Urlaubsländer. Der Versicherungsschutz besteht hierbei immer für die Dauer eines Kalenderjahres und beinhaltet alle einzelnen Reisen innerhalb dieses Zeitraums.

Beiträge und Tarife

Die DAK Reisekrankenversicherungen sind für Einzelpersonen und für Familien abschließbar. Der in Kooperation mit der Hanse Merkur angebotene Tarif „DAK plus Reise“ ist eine Jahrespolice, deren Beitrag sich am Alter des Versicherungsnehmers orientiert. Einzelpersonen bis zum 64. Lebensjahr zahlen einen Beitrag von 7,10 Euro. Versicherungsnehmer zwischen 65 und 74 Jahren zahlen einen jährlichen Beitrag von 14,20 Euro. Mit dem Erreichen des 75. Lebensjahres steigt der jährliche Beitrag auf 34 Euro. Die DAK Reisekrankenversicherung für die ganze Familie kann für maximal zwei Erwachsene und alle Kinder bis zum 21. Lebensjahr abgeschlossen werden, solange diese den gleichen Wohnsitz haben wie die Eltern.

Leistungsumfang

Im Leistungsumfang der Reisekrankenversicherungen der DAK sind alle anfallenden ambulanten und stationären Behandlungen während einer versicherten Reise enthalten. Hierbei erstattet die DAK die Kosten auf privatärztlicherer Honorarbasis. Erstattungshöchstgrenzen sind bei den Reisekrankenversicherungen der Hanse Merkur und der DAK nicht vertraglich vereinbart. Ausschlaggebend für die Erstattungsfähigkeit ist bei ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Behandlungen die ärztliche Anordnung und die Vorlage eines entsprechenden Zahlungsbeleges. Wenn ein in der Familienpolice versichertes Kind stationär aufgenommen werden muss und unter 10 Jahren ist, wird ein Krankenhaustagegeld von 25 Euro geleistet. Dieses wird über eine maximale Dauer von 20 Tagen gezahlt. Im Versicherungsumfang der DAK Reisekrankenversicherung ist die Übernahme von Transportkosten enthalten, wenn dieser medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Unabhängig vom Reiseland werden die Rücktransportkosten in das Heimatland in voller Höhe übernommen. Hierbei muss im Vorfeld die 24 Stunden verfügbare Servicenummer informiert werden und der Rücktransport organisiert werden. Sollte der Versicherungsnehmer während der Reise versterben, leistet die DAK wahlweise in Form der Erstattung der Überführungskosten oder sie übernimmt die Begräbniskosten im Ausland. Hierbei ist eine Erstattungshöchstgrenze von 10.000 Euro in den Versicherungsbedingungen hinterlegt. Im Bereich der Übernahme von ambulanten Behandlungskosten besteht bei der DAK kein Ausschluss aufgrund der Schwangerschaft. Wenn während der Reise eine Schwangerschaftsuntersuchung durchgeführt werden muss, sind die Kosten hierfür in voller Höhe erstattungsfähig. Zahnmedizinische Behandlungen sind auf die Übernahme von Kosten für schmerzstillende Behandlungen und Füllungen in einfacher Ausfertig eingeschränkt. Darüber hinaus werden Kosten für Reparaturen am Zahnersatz ohne Höchstgrenze erstattet. Unabhängig von der Art des Versicherungsfalles erhebt die DAK keine eigene Beteiligung durch den Versicherungsnehmer. Die Kosten für alle Behandlungen sind stets in voller Höhe erstattungsfähig, solange die entsprechende Verordnung vorliegt.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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