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Reisekrankenversicherung Bruderhilfe

Die Bruderhilfe bietet die Reisekrankenversicherung zu günstigen Konditionen bei einem guten Leistungsumfang an.

Stationäre und ambulante Behandlungen

  • Volle Kostenübernahem bei stationärer Unterbringung
  • Übernahme aller ambulanten Behandlungskosten und ärztlichen Honorare
  • Übernahme von zahnmedizinischen Behandlungen zur Schmerzstillung
  • Erstattung von Kosten für Medikamente und Arzneimittel

Transport und Überführung

  • Übernahme von Transportkosten in eine Klinik im Reiseland
  • Rücktransport aus medizinischen Gründen in das Heimatland
  • Übernahme von Überführungskosten bis zu 5.000 Euro innerhalb Europas
  • Übernahme von Überführungskosten bis zu 10.000 Euro außerhalb Europas
  • Keine Übernahme von Bestattungskosten im Ausland

Tarife und Geltungsbereich

  • Nur als Jahrespolice abschließbar
  • 6,49 Euro Jahresbeitrag für Versicherungsnehmer bis zu 65 Jahren
  • 12,99 Euro Jahresbeitrag für Versicherungsnehmer ab 65 Jahren
  • Keine Familienversicherung abschließbar
  • Weltweiter Versicherungsschutz ohne Ausschlüsse
  • Reisen bis zu einer maximalen Dauer von 6 Wochen enthalten
  • Keine Selbstbeteiligung durch den Versicherungsnehmer

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Die Beiträge zur Reisekrankenversicherung hängen von der zu versichernden Reise und den Reiseteilnehmern ab. Über den für diese Seite entwickelten Tarifrechner können Sie die Angebote zahlreicherer Versicherer gegenüberstellen. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie zum Tarifrechner und haben im Anschluss daran die Möglichkeit zum Onlineabschluss.

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Die Bruderhilfe ist der offizielle Versicherer im Raum der Kirchen und war ursprünglich ein von Pfarrern gegründeter Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Zwischenzeitlich hat sich zwar die Struktur des Versicherers verändert, aber die Policen der Bruderhilfe zeichnen sich durch günstige Beiträge aus. Für die Reise ist die Krankenversicherung der Bruderhilfe verfügbar. Für alle interessierten privaten Personen bietet die Bruderhilfe für die Reise eine Krankenversicherung mit dem Leistungsumfang einer privaten Zusatzversicherung an. Die Reisekrankenversicherung der Bruderhilfe ist eine Ganzjahrespolice und deckt so alle privaten Reisen innerhalb eines Kalenderjahres ab. Detaillierte Informationen zu den Leistungen der Krankenversicherung stehen unter http://www.vrk.de/versicherungen/absicherung_krankheit/auslandsreisekranken/index.jsp zur Einsicht. Vor Antritt der Reise kann die Krankenversicherung der Bruderhilfe online beantragt und nach der Angebotsübermittlung abgeschlossen werden.

Tarife und Beiträge

Die Reisekrankenversicherungen der Bruderhilfe sind nur als Ganzjahresversicherung verfügbar. Der Abschluss erfolgt für den Zeitraum von einem Kalenderjahr und die Police verlängert sich immer um ein weiteres Jahr, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Für eine einzelne Reise ist die Krankenversicherung der Bruderhilfe nicht abschließbar. Während der Versicherungslaufzeit von einem Jahr sind alle privaten Reisen unabhängig vom Reiseland abgedeckt, wenn die maximale Reisedauer von 6 Wochen nicht überschritten wird. Für alle privaten Reisenden bietet die Bruderhilfe die Reisekrankenversicherungen bis zu einem Alter von 65 Jahren zu einem Jahresbeitrag von 6,49 Euro an. Gegen eine Beitragserhöhung von 6,50 Euro kann die Reisekrankenversicherung auch durch ältere Versicherungsnehmer beantragt werden. Eine Familienversicherung bietet die Bruderhilfe derzeit nicht an, so dass der Abschluss für jeden Reisenden einzeln erfolgen muss. Unabhängig vom Alter des Versicherungsnehmers und dem Reiseland muss im Versicherungsfall keine eigene Beteiligung getragen werden.

Leistungsumfang

Unabhängig vom gewählten Reiseland stattet die Bruderhilfe die Reisekrankenversicherung mit umfangreichen Leistungen aus. Alle anfallenden ambulanten und stationären Behandlungskosten werden ohne Höchsterstattungsgrenze übernommen. Bei zahnmedizinischen Maßnahmen erfolgt die Erstattung nur für schmerzstillende Behandlungen. Weitere zahnmedizinische Maßnahmen sind im Versicherungsumfang nicht enthalten. Im Bereich der Transportkostenübernahme enthält die Versicherungspolice sowohl die Transportkosten im Reiseland als auch den medizinisch sinnvollen Rücktransport in das Heimatland. Wenn der Rücktransport organisiert werden soll, steht eine Notrufnummer zur Verfügung. Der Versicherungsnehmer sollte diese immer nutzen wenn ein Transport nötig ist, da bei Inanspruchnahme der Notrufnummer die Übernahme der anfallenden Kosten garantiert ist. Sollte der Versicherungsnehmer während des Auslandsaufenthaltes versterben, dann macht die Bruderhilfe die Höhe der Erstattung vom Reiseland abhängig. Für die Überführung aus einem europäischen Land werden 5.000 Euro übernommen. Bei Reiseländern außerhalb Europas liegt die Erstattungshöchstgrenze für die Überführung bei 10.000 Euro. Weitere Erstattungshöchstgrenzen legt die Bruderhilfe für die Reisekrankenversicherungen nicht fest. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsgesellschaften trägt die Bruderhilfe aber nur die Überführungskosten. Eine Bestattung im Ausland und die Kostenübernahme hierfür sind im Versicherungsumfang nicht enthalten.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich