Geltungsbereich
- weltweite Gültigkeit
- Einzel- oder Familienversicherung
- Personen mit ständigem Schweizer Wohnsitz
Versicherungsleistungen
- Leistungsfälle
- schwere Verletzungen oder schwere Erkrankungen (Als schwer werden gewöhnlich Gesundheitsbeeinträchtigungen betrachtet, die eine Reisefortführung unzumutbar machen.)
- unvorhergesehene Verschlechterung chronischer Erkrankungen, falls ärztlich bescheinigt
- ambulante und stationäre Behandlungsmaßnahmen
- Krankentransport zum Krankenhaus und zum Wohnort
- Einzelversicherung: bis 2.500 CHF
- Familienversicherung: bis 5.000 CHF
- Rückreise
- Betreuung mitreisender Minderjähriger
- ein Krankenhausbesuch durch bis zu zwei dem Erkrankten nahestehende Personen (Voraussetzung: über 7-tägiger Krankenhausaufenthalt)
- Krankenhausvorschuss bis 5.000 CHF (bis 30 Tage nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes zurückzuzahlen)
- Überführungskosten im Todesfall
- Such- und Bergungskosten bis 10.000 CHF
Versicherungsausschlüsse
- Schäden durch Drogen-, Arzneimittel- oder Alkoholmissbrauch
- Folgen vorsätzlicher Straftaten
- Personen mit ständigem Auslandswohnsitz
- Leistung vorbehalten: bei Schäden durch Kriegsereignisse, Aufstände, Neutralitätsverletzungen, Erdbeben, Vulkanausbrüchen, atomaren Reaktionen und Epidemien (allenfalls Leistung für Schäden, die innerhalb von 14 Tagen nach Erstauftritt des Schadensereignisses gemeldet wurden)
- vorbehalten: Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit
Besonderheiten
- Versicherungslaufzeit: ein Jahr
- automatische Laufzeitverlängerung, falls nicht schriftlich bis drei Monate vor Versicherungsende gekündigt wird
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Die Reisekrankenversicherung Basler „Medi Service SOS“ ist Bestandteil der Reiseversicherung der Basler Versicherungen, Basel.
Geltungsbereich
Die Reisekrankenversicherungen Basler leisten bei schweren Verletzungen oder Erkrankungen sowie bei unvorhergesehenen, ärztlich bescheinigten Verschlechterungen chronischer Krankheiten. (Als schwer gelten gewöhnlich Verletzungen, die eine Reisefortführung unmöglich oder unzumutbar machen.) Die Versicherung kann als Einzel- oder Familienversicherung abgeschlossen werden.
Versicherungsleistungen
Die Basler Reisekrankenversicherungen erstatten die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungsmaßnahmen, den Krankentransport in das nächstgelegene Spital, einen medizinisch notwendigen Transport in ein Krankenhaus am Wohnort, die Rückreise zum Wohnsitz, die Betreuung von mitreisenden Kindern und einen Krankenhausbesuch bei über 7-tägigem Krankenhausaufenthalt durch bis zu zwei dem Erkrankten nahe stehenden Personen. Die Basler Reise Krankenversicherung leistet ferner einen Krankenhausvorschuss bis zu 5.000 CHF, der spätestens 30 Tage nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes zurückzuzahlen ist. Kosten für Rücktransporte aus dem Ausland werden bei Einzelversicherung bis 2.500 CHF und bei Familienversicherungen bis 5.000 CHF getragen. Im Todesfall übernimmt die Versicherung die Überführungskosten. In die Reisekrankenversicherung Basler sind Such- und Bergungskosten in Höhe von 10.000 CHF eingeschlossen.
Versicherungsausschlüsse
Die Basler Reisekrankenversicherung zahlt nicht bei Schäden, die der Versicherte mittels Drogen-, Arzneimittel- oder Alkoholmissbrauch selbst verursacht hat sowie hinsichtlich von Folgen vorsätzlicher – vollendeter oder versuchter – Straftaten. Ferner werden keine Leistungen an Personen mit ständigem Auslandswohnsitz erbracht.
Die Reise Krankenversicherung behält sich vor, bei Schädigungen durch Kriegsereignisse, Revolutionen, Aufstände, Neutralitätsverletzungen, innere Unruhen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, atomare Reaktionen, Wasser aus künstlichen Wasseranlagen (z. B. Stauseen) und Epidemien Leistungen zu erbringen. Versichert sind jedenfalls bei solchen Ereignissen nur Schäden, die 14 Tage nach Erstauftritt des Ereignisses eingetreten und gemeldet werden. Zudem kann die Basler Reisekrankenversicherung ihre Leistungen bei grober Fahrlässigkeit kürzen.
Besonderheiten
Die Reise Krankenversicherung Basler leistet nur an Personen mit ständigem Schweizer Wohnsitz. Die Versicherungslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch, falls nicht drei Monate vor Versicherungsende schriftlich gekündigt wird.
http://www.baloise.ch/de/privatkunden/mobilitaet-reisen/reiseversicherung.html#tabinst1_0
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die Versicherungsbedingungen der Basler Reisekrankenversicherungen sind ausführlich unter http://www.baloise.ch/de/privatkunden/mobilitaet-reisen/reiseversicherung.html#tabinst1_2 dargestellt.
Testbewertung
Eine kritische Würdigung von namentlich auch von der Basler Reisekrankenversicherung verwendeter Versicherungsbedingungen befindet sich unter http://www.ktipp.ch/tests/1022608/Reiseversicherung.