Innerhalb Europas und den Mittelmeeranrainerstaaten bietet die Barmer GEK eine Reise Krankenversicherung automatisch als Basisschutz an, welcher über die Europäische Krankenversichertenkarte beansprucht werden kann. Dieser sollte jedoch mit einer zusätzlichen Reisekrankenversicherung aufgestockt werden.
Leistungen und Ausschlüsse
- Basisleistungen im Krankheitsfall bei einem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt
- verbleibende Differenz muss vom Versicherten getragen werden
- Krankenrücktransport wird nicht übernommen
- schmerzstillende Zahnbehandlungen müssen selbst gezahlt werden
- Auslandsschutz gilt nicht für weltweite Reisen
Alternativen
- Schließung der Versorgungslücken mit dem Kooperationspartner der Barmer GEK möglic
- Der Kooperationspartner bietet umfangreiche Leistungen
- weltweite Reisen sind bis 42 Tage pro Reise abgesichert
- medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Rücktransporte
- Schmerzbehandlung beim Zahnarzt
- 24 Stunden-Notrufservice, sowie noch weiterer Versicherungsschutz
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Bei einer anstehenden Auslandsreise ist es wichtig, sich auch über den Krankenschutz Gedanken zu machen. Die Reisekrankenversicherung der Barmer GEK bietet einen gewissen Schutz bei Reisen ins europäische Ausland, empfiehlt aber dennoch, auch eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen.
Europäische Krankenversichertenkarte
Wer vom Krankenversicherungsschutz im Ausland Gebrauch machen möchte, muss im Besitz der „Europäischen Krankenversichertenkarte“ sein. Nur damit ist Reise Krankenversicherung der Barmer GEK gültig. Dabei handelt es sich nicht um eine gesonderte Karte, sondern vielmehr ist sie in der Krankenversichertenkarte, dessen jeder im Besitz sein sollte, integriert. Damit wird dem Versicherten ermöglicht, im Ausland direkt einen Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen, wenn ein Krankheitsfall vorliegt. Die auflaufenden Kosten werden direkt mit der Barmer GEK Reisekrankenversicherung abgerechnet. Sie ist gültig in allen europäischen Ländern sowie den Mittelmeeranrainerstaaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Sollte der gesetzlich Versicherte jedoch noch nicht im Besitz der Europäischen Krankenversichertenkarte sein, dann kann auch eine Ersatzbescheinigung verwendet werden, die ebenfalls von der Krankenkasse ausgestellt wird und mit der genauso die Leistungen Reisekrankenversicherungen der Barmer GEK beansprucht werden können.
Ausschlüsse
Jedoch sind bei den Barmer GEK Reisekrankenversicherungen „Ausschlüsse“ im Versicherungsschutz für das Ausland vorhanden. So werden nicht die vollen Leistungen bei einem Arzt- oder Krankenhausbesuch übernommen, sondern lediglich in der Höhe, wie sie auch in Deutschland erstattungswürdig wären. Dies bedeutet, dass immer eine Differenz bei dem Reisenden verbleibt, die direkt nach der Behandlung zu zahlen ist. Diese Tatsache hängt damit zusammen, dass im Ausland die Behandlungskosten vielfach um einiges höher liegen als hierzulande. Ebenfalls übernimmt die Barmer GEK Reise Krankenversicherung keine Leistungen bei Behandlungen durch den Zahnarzt und auch ein notwendig werdender Krankenrücktransport wird nicht erstattet. Darüber hinaus ist keine Kostenübernahme bei Reisen in außereuropäische Länder zu erwarten.
Private Reisekrankenversicherung
Da die Barmer GEK um die Versorgungslücken weiß, die im Übrigen durch Gesetzesbeschlüsse festgelegt sind, ist sie eine Kooperation mit einem privaten Krankenversicherer eingegangen. Somit können die Ausschlüsse der Barmer GEK Reisekrankenversicherung perfekt abgedeckt werden. Der Kooperationspartner stockt den Basisschutz perfekt auf und kann selbst bei weltweiten Reisen ein Versicherungspaket anbietet. Abgesichert sind alle Reisen, die bis zu 42 Tage pro Jahr andauern. Zu den „Leistungen“ gehören unter anderem ein 24 Stunden-Notrufservice, Kostenübernahme von Krankenrücktransporten, sofern sie als medizinisch notwendig ausgewiesen werden und dabei ärztlich verordnet sind. Ebenfalls gehören schmerzstillende Zahnbehandlungen zum Leistungspaket, und im Krankenhaus wird der Reisende als Privatpatient behandelt.
Versicherungsvergleich
Auch wenn die Barmer GEK ihren Versicherten diesen Kooperationspartner für die zusätzliche Krankenversorgung anbietet, so ist der gesetzlich Versicherte nicht dazu verpflichtet, dieses Angebot wahrzunehmen. Ebenso stellt sich ihm die Möglichkeit, die für ihn beste Absicherung mittels dem „internen Tarifrechner“ herauszufinden. Hierzu sind lediglich einige, individuelle Angaben nötig, damit ein adäquater Vergleich aller Angebote erfolgen kann.