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Reisekrankenversicherung ADAC

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Die ADAC Reisekrankenversicherungen bieten sowohl für weltweite Reisen als auch für den Aufenthalt innerhalb Deutschlands umfassende Leistungen im Krankheitsfall: 

Incoming Reisekrankenversicherung für Besucher und Gäste

  • Erfüllung der Nachweispflicht zur Visumausstellung
  • Übernahme von Behandlungskosten während des Aufenthalts in Deutschland
  • Abschluss bis zu vier Wochen nach der Einreise möglich
  • Haftpflichtversicherung als Zusatzpolice verfügbar

Reisekrankenversicherung für ADAC Mitglieder

  • Tarif Basis
    • Übernahme von stationären Behandlungskosten
    • Übernahme von ambulanten Behandlungskosten
    • Medizinisch notwendiger Rücktransport
  • Tarif Exklusiv
    • Enthält die Leistungen des Tarif Basis
    • Zahlung von Krankenhaustagegeld
    • Übernahme von Rooming-In Aufwendungen
  • Tarif Premium
    • Enthält die Leistungen der Tarife Basis und Exklusiv
    • Leistungserbringung bei Invalidität
    • Leistungserbringung bei Tod

Reisekrankenversicherung für Nichtmitglieder

  • Tarif Basis mit voller Kostenübernahme
  • Tarif Exklusiv mit zusätzlichen Leistungen
  • Tarif Premium mit integrierter Unfall- und Invaliditätsabsicherung

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der Leistungsumfang der angebotenen Tarife ist anbieterabhängig und kann daher stark variieren. Daher sollte vor jedem geplanten Versicherungsabschluss der interne Tarifrechner verwendet werden, da so die passende und beitragsgünstige Versicherung für den individuellen Bedarf gefunden werden kann.

 


 

Der ADAC bietet seinen Mitgliedern nicht nur umfangreiche Service- und Dienstleistungen im Bereich der Pannenhilfe. Darüber hinaus offeriert der ADAC sowohl für zahlende Mitglieder als auch für deren Angehörige konditionsgünstige Versicherungen rund um die Reise und den Verkehr. Es können aber alle privaten Personen online ADAC Reisekrankenversicherungen abschließen, auch wenn keine Mitgliedschaft besteht. Die ADAC Mitgliedschaft kann im Tarif Basis oder im Tarif Plus zu einem höheren Jahrespreis beantragt werden. Unter https://www.adac.de/produkte/versicherungen/incomingversicherung/rechner_antrag_tarifauswahl.aspx?ComponentId=933&SourcePageId=573 steht der Tarifrechner für die ADAC Reisekrankenversicherung zur Verfügung. Im Anschluss an die Berechnung können online die ADAC Reisekrankenversicherungen beantragt werden. Die Reisekrankenversicherung Incoming des ADAC ist für ausländische Besucher für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland ebenfalls online beantragbar. 

Weltweiter Versicherungsschutz

Bei der Mitgliedschaft im Tarif ADAC plus ist die Reisekrankenversicherung ohne zusätzlichen Beitrag bereits enthalten. Hier besteht die Wahl zwischen einer Einzelpolice und einer Familienpolice, so dass auch minderjährige Kinder des ADAC Mitgliedes versichert werden können. Nur bei der Mitgliedschaft im Tarif ADAC plus sind die Reisekrankenversicherungen enthalten, bei einer Basismitgliedschaft können alle ADAC Reisekrankenversicherungen gesondert beantragt werden. Wenn keine Mitgliedschaft beim ADAC besteht, kann die Reisekrankenversicherung im Tarif Basis, Exklusiv oder Premium abgeschlossen werden. Der Basistarif der Reisekrankenversicherung vom ADAC beinhaltet den grundlegenden Schutz vor anfallenden Behandlungskosten im Ausland. Hier werden sowohl die anfallenden Kosten für ambulante als auch für stationäre Behandlungen erstattet. Der Tarif Exklusiv enthält alles Leistungen des Grundtarifes und garantiert eine zusätzliche Zahlung von Krankenhaustagegeld bei einer stationären Behandlung während der Auslandsreise. Beim umfangreichen Tarif Premium ist neben der Kostenerstattung und der Zahlung von Krankenhaustagegeld eine Unfallversicherung integriert. Diese leistet, wenn es aufgrund eines Unfalls während der Reise zur Invalidität des Versicherungsnehmers kommt. Unabhängig vom gewählten Tarif der ADAC Reisekrankenversicherung ist der Rücktransport des Versicherungsnehmers in eine Klinik an seinem Heimatort enthalten. Der Rücktransport erfolgt in medizinisch notwendigen und vertretbaren Fällen stets durch einen ADAC Ambulanzflieger. Abgesichert sind alle Reisen weltweit, wenn diese eine einzelne Reisedauer von 45 Tagen nicht übersteigen. Die Reisekrankenversicherungen können durch Inhaber einer ADAC Plus Mitgliedschaft zu besonders günstigen Konditionen auf die ganze Familie ausgeweitet werden. 

Deutschlandweiter Versicherungsschutz

Die Reisekrankenversicherung Incoming des ADAC bietet für alle Besucher und Gäste für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland den umfassenden Schutz vor anfallenden Behandlungskosten. Darüber hinaus erfüllt der Abschluss der Reisekrankenversicherung für Besucher die Nachweispflicht zur Visumsausstellung. Der Versicherungsschutz der Incoming Reisekrankenversicherung wird von den Botschaften anerkannt. Der ausländische Gast ist mit der Reisekrankenversicherung gegen die anfallenden Kosten bei einer akuten Erkrankung oder Verletzung ausreichend versichert. Zudem erfolgt auch hier in medizinisch notwendigen Fällen der Rücktransport mit einem ADAC Ambulanzjet in das Heimatland des Versicherungsnehmers. Neben der Erstattung von Behandlungskosten und der Übernahme von Transportkosten erhalten Versicherungsnehmer der Reisekrankenversicherung umfassende organisatorische Unterstützung im Notfall. Die Reisekrankenversicherung für den Deutschlandaufenthalt kann um eine Haftpflichtversicherung erweitert werden. Diese deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der ausländische Besucher in Deutschland verursacht. Der Abschluss der Incoming Reisekrankenversicherung muss aufgrund des Visums vor der Einreise in Deutschland erfolgen. Online kann dies unter https://www.adac.de/produkte/versicherungen/incomingversicherung/rechner_antrag_tarifauswahl.aspx?ComponentId=933&SourcePageId=573 unabhängig von einer bestehenden Mitgliedschaft durchgeführt werden. Gleichzeitig kann die Reisekrankenversicherung in einer Geschäftsstelle des ADAC auch bis zu vier Wochen nach der Einreise beantragt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich