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Reisekrankenversicherung ACE

Der Autoclub Europa e.V. bietet für seine Mitglieder eine Reisekrankenversicherung an. Diese kann als Einzelpolice oder als Bestandteil eines umfassenden Versicherungspaketes abgeschlossen werden.

Tarifoptionen 

  • Reiseversicherungspaket einschließlich Reisekrankenversicherung verfügbar
  • Reiseversicherungspaket mit Reisegepäckversicherung bis 1.500 oder 2.500 Euro verfügbar
  • Reine Reisekrankenversicherung für Einzelreisende und Familien abschließbar
  • Alle Reiseversicherung nur als Jahresversicherungen abschließbar • Reisekrankenversicherung und Reiseversicherungspaket für Singles, Paare und Familien verfügbar

Versicherte Reisen und Personen 

  • Reisekrankenversicherung und Reiseversicherungspaket nur für Mitglieder des ACE verfügbar
  • Versicherungsschutz für Privatreisen mit einer maximalen Dauer von 45 Tagen
  • Versicherungsschutz nur bei einer Mindestreisedauer von 4 Tagen gegeben
  • Versicherungsschutz für alle Reisearten einschließlich Kreuzfahrten und kombinierten Schiffsreisen
  • Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner sowie minderjährige Kinder verfügbar
  • Kein Versicherungsschutz bei Dienst- und Geschäftsreisen
  • Kinder von ACE Mitgliedern sind ab dem 18. Lebensjahr nicht mehr mitversicherbar

Versicherungsleistungen und Ausnahmen 

  • Übernahme von Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis zu 2.600 Euro
  • Volle Kostenerstattung für ambulante, stationäre und schmerzstillende Behandlungen
  • Organisation des medizinisch notwendigen Rücktransports und Kostenübernahme
  • Übernahme von Bestattungskosten oder Überführungskosten bei Tod im Ausland
  • Keine Kostenübernahme bei schwangerschaftsbedingten Behandlungen und Maßnahmen
  • Keine Erstattung für Arznei-, Hilfs- und Verbandsmittel

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der Beitrag zur Reisekrankenversicherung ist anbieterabhängig. Mit dem für diese Seite entwickelten Tarifrechner können Sie die aktuellen Versicherungsangebote im direkten Vergleich ermitteln und die für Sie günstigste Police online beantragen. Zum Tarifrechner gelangen Sie mit dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

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Der Auto Club Europa e.V. ist ein Mobilitätsdienstleister mit internationalem Wirkungskreis. Die gebührenpflichtige Mitgliedschaft im ACE beinhaltet zahlreiche Service- und Versicherungsleistungen für das versicherte Mitglied und für dessen Familienangehörigen. Der ACE bietet nicht nur Hilfestellung bei Unfällen und Pannen sondern offeriert allen Mitgliedern wichtige Zusatzversicherungen. Hierbei deckt der ACE sowohl den Reise- und Freizeitbereich ab. Mitglieder können zu günstigen Beiträgen die Reisekrankenversicherungen wahlweise mit oder ohne Zusatzpolice für das Reisegepäck beantragen. Detaillierte Tarifinformationen zu den angebotenen Reiseversicherungen sind unter https://www.ace-online.de/nc/leistungen-vorteile/versicherungen/ace-auslandsreise-krankenversicherung.html einsehbar.

Tarifoptionen und Versicherungsumfang

Die Reisekrankenversicherungen des Auto Club Europa können sowohl als einzelne Versicherungspolice als auch in einem Reiseschutzpaket abgeschlossen werden. Darüber hinaus bietet der ACE die Krankenversicherung für einzelne Personen oder als beitragsgünstige Familienpolice an. Wird für eine Reise die Krankenversicherung des ACE als Familienpolice beantragt, besteht keine Begrenzung der Personenanzahl. Versichert sind über die ACE Reisekrankenversicherung für Familien das eingetragene Mitglied, dessen Ehegatte oder Lebenspartner und alle minderjährigen Kinder. Sobald ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet, benötigt es eine zusätzliche Reisekrankenversicherung, da die Familienversicherung dann nicht mehr ausreichend ist. Für die Reisekrankenversicherung fordert der ACE einen jährlichen Beitrag von 8,50 Euro und wird unabhängig vom Alter des Versicherungsnehmers stets mit einem gleichbleibenden Beitrag angeboten. Die als Jahrespolice angebotene Reisekrankenversicherung für die ganze Familie kostet 18,50 Euro. Für die Reise ist die Krankenversicherung des ACE auch in Kombination mit einer Reisegepäckversicherung abschließbar. Das Reiseversicherungspaket mit Gepäckversicherung und Reisekrankenversicherung ist für Einzelpersonen und für Familien verfügbar. Abhängig vom persönlichen Bedarf kann die im Paket enthaltene Reisegepäckversicherung mit einer Summe von 1.500 Euro oder 2.500 Euro abgeschlossen werden. Die Leistungen der ACE Reisekrankenversicherungen sind stets gleich, unabhängig davon ob ein Einzelabschluss oder ein Paketabschluss erfolgt. 

Konditionen und Leistungen der Reisekrankenversicherung

Generell bietet der ACE für die Reise eine Krankenversicherung nur für Mitglieder an. Um die Versicherungspolice abschließen zu können, muss mindestens ein Versicherungsnehmer eine bestehende Mitgliedschaft beim Auto Club Europa e.V. vorweisen. Wird beim ACE für die Reise eine Krankenversicherung abgeschlossen, ist die Central Krankenversicherung der Versicherungsträger. Zur Inanspruchnahme der Leistung aus der ACE Reisekrankenversicherung werden die vorhandenen Originalbelege nicht an den Auto Club sondern an die Central übersandt. Der Versicherungsschutz einer Reisekrankenversicherung vom ACE besteht weltweit und immer für die ersten 45 Tage einer privaten Reise. Längerfristige Auslandsaufenthalte sind mit der Jahrespolice auch nicht auf Nachfrage versicherbar. Einen Ausschluss einzelner Reisearten und einzelner Reiseländer gibt es bei den Reisekrankenversicherungen des ACE nicht, so dass für alle versicherten Personen der uneingeschränkte Versicherungsschutz Gültigkeit hat. Erstattet werden von der Reisekrankenversicherung die im Ausland anfallenden Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen. Versicherungsnehmer können im Ausland auf die unterstützenden Maßnahmen durch den Versicherungsträger über eine Servicenummer zugreifen. Dann erfolgt die Vermittlung eines geeigneten Arztes oder einer Klinik. Auch ein notwendiger Rücktransport kann über diesen Weg organisiert werden. Sollte ein mitversichertes Kind während der Reise stationär behandelt werden müssen, kann ein Familienmitglied als Begleitperson in der Klinik verbleiben. Bis das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat, erstattet die Reisekrankenversicherung des ACE und der Central die anfallenden Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Begleitperson. Als zusätzliche Versicherungsleistung enthalten alle Reisekrankenversicherungen vom ACE die Kostenübernahme der Bergung nach einem Unfall. Die anfallenden Kosten für einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport zum Wohnort des versicherten Mitgliedes werden von der Reisekrankenversicherung erstattet. Sollte der Versicherungsnehmer im Ausland zu Tode kommen, werden entweder die Bestattung im Ausland oder die Überführungskosten getragen. Hierbei besteht eine Erstattungshöchstgrenze von 11.000 Euro. Die Versicherungsbedingungen der Reisekrankenversicherung und der Reisegepäckversicherung sind unter https://www.ace-online.de/fileadmin/user_uploads/Leistungen_und_Vorteile/Dokumente/Versicherungen/Auslandsreise-KV.pdf abrufbar.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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