Reisekrankenversicherungen mĂŒssen die individuell benötigten Leistungsbausteine enthalten.
Reisekrankenversicherung mit RĂŒcktransport
- insbesondere in LÀndern mit eingeschrÀnkter medizinischer Versorgung
- in LĂ€ndern auĂerhalb Europas
- Versicherungsklausel âmedizinisch notwendigâ oder medizinisch sinnvollâ beachten (besser: Bezug auf bestimmte stationĂ€re Aufenthaltsdauer)
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
- insbesondere in bergigen und bewaldeten Regionen sowie bei Aufenthalten am Meer
- hohe Such- und Bergungskosten in schwer zugÀnglichen Gegenden
- auf ausreichende Deckungssummen achten
Automatische VerlÀngerung einer Reisekrankenversicherung
- nicht bei seltenen Einzelreisen
- sinnvoll bei hÀufigeren Reisen
- automatische VerlĂ€ngerung bei JahresvertrĂ€gen, falls nicht rechtzeitig gekĂŒndigt wird
- Bei bestimmten Reisekrankenversicherungen ist keine VerlĂ€ngerung oder VerlĂ€ngerung nur auf Antrag möglich (z. B. Versicherungen fĂŒr AuslĂ€nder in Deutschland).
Selbstbehalt bei Reisekrankenversicherungen
- PrĂŒfung der vorgesehenen Regelungen zum Selbstbehalt im Einzelfall
- grundsÀtzlich vorzuziehen: Reisekrankenversicherung ohne oder nur mit geringem Selbstbehalt
Kombination mit Unfallversicherung
- falls keine anderweitige ausreichende Unfallversicherung vorhanden ist
- gesetzliche Unfallversicherung hÀufig nicht ausreichend
- kein Schutz bei UnfÀllen wÀhrend des Urlaubs oder in der Freizeit
- kein Schutz mitreisender Familienangehöriger
- hohe Deckungssummen fĂŒr den InvaliditĂ€tsfall vereinbaren
- auf VersicherungsausschlĂŒsse z. B. bestimmter Sportarten achten
Zusatzversicherungen
- im Rahmen von Krankenversicherungen oder ReisevertrÀgen möglich
- zuweilen gĂŒnstige Konditionen z. B. fĂŒr Mitglieder einer bestimmten Krankenkasse
- auf Versicherungsumfang achten: einige Zusatzversicherungen enthalten deutlich geringere Leistungen als separate Reisekrankenversicherungen
- Leistungsvergleich (einschlieĂlich Regelungen zum Selbstbehalt) vor Vertragsabschluss besonders wichtig
Vorauszahlungen
- Oft wird im Ausland (insb. auĂerhalb von Notfallbehandlungen) eine Vorauszahlung verlangt.
- KostenĂŒbernahmegarantie durch Reisekrankenversicherung vermeidet finanzielle
Belastungen und ggf. Behandlungsverzögerungen.
Einreisen von AuslÀndern in den Schengen-Raum
- Reisekrankenversicherung erforderlich
- Mindestdeckungssumme 30.000 âŹ
- Sicherstellung des RĂŒcktransportes in die Heimat und medizinischer Notfallversorgung
Auslandswohnsitz von Deutschen
- innerhalb Europas
- nur zeitlich begrenzte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitnehmern
- Regelungen im Auslandsstaat bestimmen ĂŒber Leistungsumfang
Selbstbeteiligungen und Familienversicherung
- auĂerhalb Europas
- Erlöschen der deutschen Krankenversicherungen (bei privaten Krankenkassen: i. d. R. nach ein bis drei Monaten)
Einreisen in die Ukraine
- Reisekrankenversicherung: Voraussetzung fĂŒr Einreise/Visum
- akzeptiert werden Reisekrankenversicherung von AXA und Hanse Merkur
Reisekrankenversicherung bei Work-and-Travel-Reisen
- Verbindung von Auslandsaufenthalt mit vorĂŒbergehender BerufstĂ€tigkeit
- in einigen Staaten: Voraussetzung fĂŒr Einreise/Visum
Unterlagen zur Reisekrankenversicherung mitnehmen
- Nachweis fĂŒr Krankenversicherungsschutz
- bei der Einreise
- bei notwendiger Heilbehandlung
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Die Versicherungsanbieter stellen fĂŒr vielfĂ€ltige Reisezwecke die geeigneten Versicherungsbausteine zur VerfĂŒgung. Unter der Vielzahl angebotener Reisekrankenversicherungen sollte daher mit einem Tarifrechner die passende Versicherung ausgewĂ€hlt werden. Zu unserem Tarifrechner gelangen Sie ĂŒber den auf dieser Seite befindlichen blauen Button âZum Versicherungsvergleichâ.
Reisekrankenversicherungen mĂŒssen an den individuellen Bedarf durch Auswahl geeigneter Leistungsbausteine angepasst werden.
RĂŒcktransport, Bergungskosten und Unfallschutz
Besonders wichtig ist die Vereinbarung einer Reisekrankenversicherung mit RĂŒcktransport bei einem Aufenthalt in LĂ€ndern, in denen die medizinische Versorgung nicht ausreichend sichergestellt ist, zumal die EuropĂ€ische Krankenversicherungskarte (EHIC) ohnehin nur die ambulante und stationĂ€re Versorgung in einem Reiseland im europĂ€ischen Gemeinschaftsraum absichert. Auch auf die Bedingungen einer Reisekrankenversicherung mit RĂŒcktransport ist zu achten: âMedizinisch notwendigâ ist ein RĂŒcktransport nur bei nirgends im Reiseland gegebener Möglichkeit einer der Erkrankung entsprechenden medizinischen Versorgung. Da diese völlige Unmöglichkeit einer Behandlung weltweit in kaum noch einem Land anzutreffen ist, sollte zumindest die RĂŒcktransportvoraussetzung âmedizinisch sinnvollâ in der Reisekrankenversicherung genannt sein, bei der auf die Gesamtverfassung des Reisenden Bezug genommen wird. Vorzuziehen ist jedoch eine auf eine voraussichtliche stationĂ€re Aufenthaltsdauer (z. B. von lĂ€nger als 14 Tagen) abstellende Bedingung fĂŒr einen RĂŒcktransport. Insbesondere bei Reiseaufenthalten in bergigen oder bewaldeten Regionen oder bei einem Badeurlaub am Meer empfiehlt sich die Einbeziehung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten in die Reisekrankenversicherung. VerunglĂŒckt ein Reisender an einer fĂŒr Krankenwagen schwer zugĂ€nglichen Stelle, mĂŒssen oft Spezialfahrzeuge oder Hubschrauber zur Bergung eingesetzt werden. Gerade bei hĂ€ufigeren Aufenthalten in unzugĂ€nglichen Regionen sollten im Rahmen einer Reisekrankenversicherung mit Bergungskosten ausreichende Deckungssummen vereinbart werden. Eine Reisekrankenversicherung und Unfallschutz lassen sich kombinieren. Eine Reisekrankenversicherung Unfallversicherung sichert die Folgekosten einer unfallbedingten InvaliditĂ€t ab. Sinnvoll ist ein Reisekrankenversicherung Unfallschutz vor allem dann, wenn keine anderweitige, ausreichende Unfallversicherung vorhanden ist, die UnfĂ€lle auf Auslandsreisen abdeckt. Die gesetzliche Unfallversicherung schĂŒtzt nur bei Arbeitsplatz- und ArbeitswegeunfĂ€llen, nicht aber bei den hĂ€ufiger auftretenden Schadenereignissen in der Freizeit und im Urlaub. Auch Familienangehörige sind im Rahmen einer ggf. vorhandenen gesetzlichen Unfallversicherung nicht geschĂŒtzt. Bei Einschluss einer Unfallversicherung in die Reisekrankenversicherung ist auf hohe Deckungssummen zu achten, um die bei dauernder InvaliditĂ€t entstehenden erheblichen laufenden oder einmaligen Kosten (z. B. behindertengerechter Umbau einer Wohnung) abzudecken. Wer mit bestimmten Risiken versehene Sportarten ausĂŒbt (wie z. B. Skifahren, tieferes Tauchen, die Benutzung von FluggerĂ€ten, Boxen oder Ringen), der sollte bei Vertragsabschluss auf mögliche VersicherungsausschlĂŒsse einer angebotenen Reisekrankenversicherung achten.
Automatische VerlÀngerung, Selbstbehalte und Vorauszahlungen
Wenn nur eine Einzelreise versichert werden soll, kommt eine Reisekrankenversicherung ohne automatische VerlĂ€ngerung in Betracht. Wer hĂ€ufiger verreist, der kann â bezogen auf eine Einzelreise kostengĂŒnstigere – JahresvertrĂ€ge abschlieĂen, die beliebig viele Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres absichern und sich automatisch verlĂ€ngern, wenn nicht ein oder drei Monate vor Ablauf der Versicherung gekĂŒndigt wird. Einige Versicherungen wie hĂ€ufig z. B. die VertrĂ€ge fĂŒr aus dem Ausland nach Deutschland einreisende AuslĂ€nder verlĂ€ngern sich nicht automatisch, sondern können ggf. auf Antrag durch die Versicherung verlĂ€ngert werden oder sind von vornherein als Reisekrankenversicherung ohne VerlĂ€ngerung vorgesehen. Ob eine Reisekrankenversicherung ohne Selbstbehalt fĂŒr einen Reisenden gĂŒnstiger ist als ein Vertrag mit Eigenanteil, hĂ€ngt von der Ausgestaltung einer Selbstbeteiligung ab. HĂ€ufig dĂŒrfte eine Reisekrankenversicherung ohne Selbstbeteiligung vorzuziehen sein, wenn â wie bei vielen Versicherungsangeboten vorgesehen â ein Eigenanteil von 20 % je Schadenfall getragen werden muss. Ăber die QualitĂ€t einer Reisekrankenversicherung entscheidet nicht zuletzt das AusmaĂ der festgelegten Selbstbeteiligungen, auf die daher bei Vertragsabschluss besonders zu achten ist. Oft werden im Ausland vor Beginn einer ambulanten oder stationĂ€ren Behandlung zumindest dann Vorauszahlungen verlangt, wenn keine Notfallbehandlung vorliegt. In vielen FĂ€llen kann eine KostenĂŒbernahmegarantie des Versicherers im Rahmen einer Reisekrankenversicherung ohne Vorauszahlung vor solchen Anforderungen bewahren, die nicht nur eine finanzielle Belastung darstellen, sondern bei verzögerter Behandlungsaufnahme möglicherweise auch eine GesundheitsgefĂ€hrdung bedeuten.
Reisezusatzversicherungen
Zu bestimmten GrundvertrĂ€gen kann ein Reisekrankenversicherung Zusatz vereinbart werden. Eine zusĂ€tzliche Reisekrankenversicherung lĂ€sst sich zum Beispiel im Rahmen einer bestehenden privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung abschlieĂen. Solche Zusatzversicherungen, die nur den Mitgliedern einer bestimmten Krankenkasse offenstehen, sind zuweilen mit besonders gĂŒnstigen Beitragskonditionen ausgestattet. Auch Reiseanbieter verfĂŒgen ĂŒber Angebote von Reisezusatzversicherungen, beispielsweise als Zusatzbaustein zu einer Flugreise. HĂ€ufig bieten Zusatzversicherungen aber nicht die Versicherungsleistungen eigenstĂ€ndiger Reisekrankenversicherungen, die oft nur unwesentlich höhere PrĂ€mie aufweisen. Gerade vor Abschluss einer Zusatzversicherung bei einem Reiseanbieter sollten nicht nur Versicherungsleistungen, sondern vor allem auch VersicherungsausschlĂŒsse und die Regelungen zu Selbstbehalten genau geprĂŒft und ein Vergleich mit anderen Anbietern vorgenommen werden.
Reisekrankenversicherungen bei Schengen-Visum
Eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro ist gemÀà einer EG-Verordnung (810/2009) bei einer Einreise von AuslĂ€ndern in den sog. Schengen-Raum erforderlich. Zum Schengen-Raum gehören die meisten EU-Staaten und die Schweiz. Die Mindestdeckungssumme soll den RĂŒcktransport in den Heimatstaat und eine medizinische Versorgung wĂ€hrend des Aufenthaltes im Schengen-Raum sicherstellen. Ein zur Einreise erforderliches Visum wird von den Auslandsvertretungen im Heimatland des Reisenden erst nach Vorlage einer ausreichend ausgestatteten Reisekrankenversicherung ausgestellt.
Reisekrankenversicherungen bei Auslandswohnsitz
Hat ein Deutscher seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt, so leistet die deutsche gesetzliche Reisekrankenversicherung ohne Wohnsitz in Deutschland gewöhnlich nur noch fĂŒr einen begrenzten Zeitraum weiter. Innerhalb von Europa bestehen die in Deutschland abgeschlossenen Krankenversicherungen nur bei vorĂŒbergehendem Aufenthalt oder bei Entsendung von Arbeitnehmern in das europĂ€ische Ausland fĂŒr bis zu 24 Monate fort. Ferner bestimmen immer die Regelungen des Aufenthaltslandes (Kostenbeteiligungen, Ausgestaltung von Sachleistungen) ĂŒber den Umfang der gewĂ€hrten Gesundheitsversorgung. AuĂerhalb Europas ist eine dauerhafte Fortgeltung deutscher Krankenversicherungen regelmĂ€Ăig ausgeschlossen. Bei einem Auslandswohnsitz muss daher in den meisten FĂ€llen eine separate Reisekrankenversicherung Wohnsitz Ausland abgeschlossen werden. Eine Ausnahme gilt bei Rentnern mit europĂ€ischem Auslandswohnsitz, die nur aus der deutschen Rentenversicherung eine Rente beziehen.
Reisekrankenversicherung bei Ukraine-Reisen
Seit 1997 muss bei Einreisen in die Ukraine eine Reisekrankenversicherung mit GĂŒltigkeit in der Ukraine nachgewiesen werden. Dies gilt sowohl fĂŒr visumsfreie Einreisen (zu Besuchs- oder touristischen Zwecken bis zu 90 Tagen) als auch als Ausstellungsvoraussetzung fĂŒr ein ggf. erforderliches Visum. Die Ukraine akzeptiert eine Reisekrankenversicherung der Hanse Merkur Reiseversicherung AG oder der AXA Krankenversicherung AG. Eine Kopie der Reisekrankenversicherung ist den Visumsantragsunterlagen beizufĂŒgen.
Reisekrankenversicherung bei Work-and-Travel-Reisen
Work-and-Travel-Reisen verbinden einen Auslandsaufenthalt mit einer vorĂŒbergehenden BeschĂ€ftigung im Reiseland. In einigen LĂ€ndern ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung Work and Travel die Voraussetzung fĂŒr die Erteilung eines entsprechend lĂ€ngerfristigen Visums bzw. fĂŒr die Einreisegenehmigung. Spezielle Reisekrankenversicherungen Work Travel sind auf das typische Alter von Work-and-Travel-Reisenden und auf die bei solchen Aufenthalten ĂŒbliche Aufenthaltsdauer abgestimmt. Eine Reise Krankenversicherung fĂŒr Work and Travel-Reisen ist zum Beispiel fĂŒr die Reiseziele USA, Kanada, Japan und Australien notwendig.
MitfĂŒhrung der Versicherungsunterlagen
Reisende sollten immer Unterlagen zu ihrer Reisekrankenversicherung mitnehmen. In einigen Staaten ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung zur Einreise erforderlich, wĂ€hrend in anderen Regionen RettungsmaĂnahmen oder Heilbehandlungen kaum ohne vorherige KlĂ€rung der Kostenfrage oder nur unter privater Rechnungsstellung zulasten des Reisenden durchgefĂŒhrt werden.