Reisekranken-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Reisekrankenversicherung Kündigung

Bereits vor dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist es sinnvoll, über die Kündigungs- oder Widerruf- Formalitäten Bescheid zu wissen, denn dabei gilt es unter Umständen gewisse Fristen einzuhalten.

Kündigung Reisekrankenversicherung

  • Einmalvertrag – keine Kündigung notwendig, Vertrag erlischt automatisch bei Reiseende
  • Jahresvertrag – fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres

Fristgerechte Kündigung

  • meist 3 Monate vor Ablauf – Versicherungsbedingungen sind im Einzelfall jedoch maßgeblich
  • muss in schriftlicher Form und mit Unterschrift erfolgen
  • Musterschreiben unter https://www.europa.de/de/assets/pdf/reisekranken/europa_reisekranken_musterkuendigung.pdf

Storno Reisekrankenversicherung

  • Widerruf des Antrags – Frist von 14 Tagen nach Antragserstellung, erlischt auch vor Ablauf von 14 Tage mit der ersten Beitragszahlung
  • Widerruf eines abgeschlossenen Vertrages – Frist von 4 Wochen nach Erhalt der Police (Erstellungsdatum der Police ist maßgeblich)

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Damit gleich beim Abschluss die wirklich passende Reisekrankenversicherung ausgesucht wird, ist ein Versicherungsvergleich sinnvoll. Mit unserem Tarifrechner können Sie schnell und einfach die besten Reisekrankenversicherungen ermitteln und unnötigen Ärger bei Widerruf einer doch nicht passenden Versicherung vermeiden. Nutzen Sie daher das blaue Feld “Zum Versicherungsvergleich”, um die Berechnung zu starten. Im Anschluss an den Tarifvergleich ist auf Wunsch ein direkter Onlineabschluss möglich.


Zu jeder sorgfältigen Reiseplanung gehört auch ein umfassender Versicherungsschutz. Eine der wichtigsten Versicherungen auf Reisen ist dabei eine Reisekrankenversicherung. Wer viel reist hat vielleicht schon selber die Erfahrung gemacht, dass die medizinische Betreuung im Ausland ohne Absicherung durch eine Reisekrankenversicherung teuer werden kann. Zum Abschluss stehen zwei verschiedene Versicherungsvarianten zur Verfügung. Doch was gilt es zu beachten, wenn die Reisekrankenversicherung nicht mehr benötigt wird. Muss sie überhaupt gekündigt werden und welche Fristen gilt es dabei zu beachten?

Einmalpolice

Zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung stehen zwei Abschlussvarianten zur Verfügung. Zum einen wird die Reisekrankenversicherung als sogenannte Einmalpolice, zum anderen als Jahresversicherung angeboten. Eine Einmalversicherung oder Einmalpolice bezieht sich immer auf eine konkrete Reise. Das heißt, die Versicherung wird ausschließlich für diese Reise abgeschlossen. Der Versicherungsschutz beginnt am Abreisetag und endet automatisch zum Reiseende. Eine Einmalversicherung ist immer dann empfehlenswert, wenn nur ab und an eine Reise unternommen wird. Da sich diese Form der Versicherung immer auf einen genau festgelegten Zeitraum bezieht, ist eine Kündigung der Reisekrankenversicherung nicht notwendig. Sie erlischt automatisch zum Reiseende.

Jahresversicherung

Anders sieht es beim Abschluss einer Jahresversicherung aus. Diese Variante zur Reisekrankenversicherung ist für alle Reisen innerhalb des Versicherungsjahres gültig. Dabei ist die Reisedauer für jede Reise, innerhalb des Versicherungszeitraumes, vertraglich festgelegt. Meist dürfen die Reisen nicht länger als 42 Tage sein, jedoch gibt es je nach Tarif Unterschiede. Eine Jahresversicherung bedarf einer fristgerechten Kündigung, sofern sie nicht mehr benötigt wird. Dabei kann die Kündigungsfrist der Reisekrankenversicherung je nach Tarif variieren. In der Regel beträgt die Reisekrankenversicherungen Kündigungsfrist jedoch 3 Monate zum Ablauf. Wer eine laufende Reisekrankenversicherung kündigen möchte, sollte daher in den Versicherungsbedingungen seines Vertrages nachschauen, ob die Kündigungsfrist Reisekrankenversicherung tatsächlich den üblichen 3 Monaten entspricht.

Kündigen Reisekrankenversicherung

Allgemein bedarf die Kündigung eines Versicherungsvertrages immer der Schriftform. Dies gilt auch für die ordentliche Kündigung einer Reisekrankenversicherung. Soll die Versicherung zum Ablauf gekündigt werden, müssen für die Kündigung keine Gründe angegeben werden. Es reicht ein formloses Schreiben an die Versicherung, in dem um Beendigung des Vertrages zum Ablauf gebeten wird. Wer ein Kündigungsschreiben selber verfassen möchte, sollte unbedingt um Bestätigung bitten. Desweiteren gehören die Versicherungsscheinnummer, Name und vollständige Adresse des Versicherungsnehmers, sowie das genaue Ablaufdatum des Vertrages in das Kündigungsschreiben. Ganz wichtig ist die Unterschrift. Fast alle Versicherungsunternehmen akzeptieren eine Kündigung des Vertrages nur mit Unterschrift des Versicherungsnehmers. Eine einfache Email reicht daher in der Regel zur Kündigung der Reisekrankenversicherung nicht aus. Wer das Kündigungsschreiben nicht selber verfassen möchte, kann ein Reisekrankenversicherung Kündigung Muster verwenden. Ein Kündigung Muster Reisekrankenversicherung halten die meisten Anbieter online bereit. Ein Beispiel dafür das Musterschreiben der Europa Versicherung unter https://www.europa.de/de/assets/pdf/reisekranken/europa_reisekranken_musterkuendigung.pdf.

Reisekrankenversicherung Storno

Ein Versicherungsstorno ist nicht, wie häufig angenommen die Kündigung einer Versicherung, sondern der Widerruf eines Versicherungsantrages oder eines bereits abgeschlossenen Vertrages. Beim Storno Reisekrankenversicherung muss demnach zwischen Antrag auf Reisekrankenversicherung und einem bereits abgeschlossenen Vertrag zur Reisekrankenversicherung unterschieden werden. Wer einen Antrag zur Reisekrankenversicherung gestellt hat, kann diesen generell innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass die Widerspruchsfrist mit Zahlung des Erstbeitrages auch vor Ablauf der 14 Tage erlischt. Bei einem Vertragsabschluss besteht ein erneutes Widerrufrecht, diesmal von 4 Wochen, ab Erhalt der Versicherungspolice. Maßgeblich zur Berechnung der Widerruffrist ist das Erstellungsdatum der Police. Auch ein Reisekrankenversicherung Storno – als Widerruf der Versicherung oder des Antrages – muss in schriftlicher Form erfolgen.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich