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Reisekrankenversicherung für ausländische Besucher

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Die Leistungen einer Incoming Reisekrankenversicherung für ausländische Besucher und Studenten entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und erfüllen die Krankenversicherungspflicht.

Leistungsumfang

  • Erstattung von ärztlichen Behandlungskosten während des Aufenthaltes
  • Übernahme von stationären Unterbringungs- und Behandlungskosten
  • Erstattung von zahnmedizinischen Behandlungen
  • Rücktransport in das Heimatland des ausländischen Besuchers

Tarife

  • Versicherungsdauer wird auf die Reisedauer abgestimmt
  • Konditionsgünstige Policen für Studenten und Au-pairs verfügbar
  • Policen für beruflich bedingte Aufenthalte in Deutschland abschließbar

Visums- und Versicherungspflicht

  • Incoming Reisekrankenversicherung zur Visumausstellung nötig
  • Krankenversicherungspflicht für ausländische Gäste in der Bundesrepublik Deutschland
  • Abschluss bis zu vier Wochen nach der Einreise in Deutschland möglich

Beiträge berechnen & Anbieter vergleichen

Die Kosten für eine Incoming Reisekrankenversicherung sind vom Zweck der Reise, von der Dauer der Reise und den persönlichen Angaben des Versicherungsnehmers abhängig. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie zum seiteninternen Tarifrechner. Dieser vergleicht die verfügbaren Angebote zahlreicher Versicherer und ermöglicht Ihnen den Abschluss der passenden und günstigsten Police.

 


 

Nicht nur für Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht. Laut den gültigen Gesetzen ist die Reisekrankenversicherung für Ausländer vorgeschrieben. Unterschieden wird hierbei aber zwischen einer Reisekrankenversicherung für Besucher und einer Krankenversicherung für Personen, die sich über einen längeren Zeitraum und zu beruflichen Zwecken in Deutschland aufhalten. In Deutschland lebende Personen können für Besucher die Reisekrankenversicherung beantragen und diesen so den für den Aufenthalt notwendigen Versicherungsschutz gewährleisten. Abhängig vom Ursprungsland muss der ausländische Gast bereits zur Visumsausstellung und somit zur Einreise eine Bestätigung über die vorhandene Krankenversicherung vorlegen. Wenn für die Reise die Krankenversicherung für Ausländer abgeschlossen wird, wird diese von den Versicherungsgesellschaften als sogenannte Incoming Police angeboten.

Anbieter und Tarife

Die Incoming Reisekrankenversicherung für ausländische Besucher kann nicht bei allen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Reisekrankenversicherungen für Ausländer in Deutschland werden überwiegend von Spezialversicherern angeboten. Deren Haupttätigkeitsfeld liegt im Vertrieb von Auslands- und Reisekrankenversicherungen für deutsche Bürger und für Ausländer in Deutschland. Die angebotenen Reisekrankenversicherungen für Ausländer unterscheiden sich nur geringfügig in den enthaltenen Leistungen. Ausschlaggebend bei der Auswahl einer Incoming Versicherung und dem Abschluss der Versicherung ist der Zweck der Reise. Die Versicherungsgesellschaften und auch der ADAC bieten die Reisekrankenversicherung für Besucher an, die einen privaten Aufenthalt innerhalb Deutschlands planen. Zudem gibt es Versicherungstarife, die auf den Aufenthalt als Au-pair ausgelegt sind. Nahezu alle namhaften deutschen Krankenversicherer bieten eigene Tarife für ausländische Studenten an, die ein Semester oder einen Teil ihres Studiums an einer deutschen Hochschule absolvieren. In allen angebotenen Versicherungspolicen für ausländische Besucher in Deutschland ist die Kostenübernahme bei ambulanten und stationären Behandlungen integriert. Darüber hinaus ist der medizinisch vertretbare Rücktransport des Versicherungsnehmers in dessen Heimatland im Leistungsumfang enthalten.

Antrag und Frist

Generell kann jede in Deutschland lebende Person für ausländische Gäste eine Reisekrankenversicherung beantragen. Der Antrag auf eine Reisekrankenversicherung für Besucher der Bundesrepublik Deutschland kann bei der Mehrzahl der Anbieter direkt über das Internet gestellt werden. Hierfür sind nur wenige Daten nötig, die zu versichernde Person betreffen. Wer für ausländische Gäste eine Reisekrankenversicherung beantragen will, muss die persönlichen Daten angeben können und die Dauer der Reise. Die meisten Incoming Reisekrankenversicherungen werden als Einmalpolice angeboten und auf die Dauer des Aufenthalts abgestimmt. Aufgrund der Nachweispflicht zur Visumsausstellung ist es ratsam, die Reisekrankenversicherung für Besucher bereits im Vorfeld zu beantragen. Die dann ausgestellte Versicherungsbestätigung muss zur Ausstellung des Einreisevisums vorgelegt werden. Es ist aber auch möglich, die Incoming Reisekrankenversicherung nach der Einreise in Deutschland zu beantragen. Hierbei ist in der Regel eine Frist von vier Wochen festgelegt. Der Antrag auf eine Incoming Reisekrankenversicherung kann von in Deutschland lebenden Personen für den ausländischen Besuch ebenso gestellt werden wie von Firmen und Gewerbekunden für ihre ausländischen Mitarbeiter.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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