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Reisekrankenversicherung Wiener Städtische

Versicherungsbedingungen 

  • weltweite Gültigkeit (Ausnahme: Österreich sowie andere Wohnsitzländer) 
  • Versicherungsvoraussetzung ist österreichischer Wohnsitz und kein überwiegender Auslandsaufenthalt. 
  • Abgesichert sind jährlich beliebig viele, bis zu sechswöchige Reisen. 
  • Eingeschlossen sind Ehepartner, Lebensgefährten und bis 19 Jahre alte Kinder.
  • Höchsteintrittsalter: 75 Jahre

Jahresprämien

  • Einzelversicherung: 29,40 €
  • Familienversicherung: 58,80 €

Versicherungsleistungen

  • stationäre Behandlungskosten (Selbstbehalt 10 %), 
  • Transportkosten zum Krankenhaus
  • Nachsendekosten bei nicht verfügbaren Arzneimitteln 
  • Such- und Bergungskosten (Selbstbehalt 10 %)
  • Kosten medizinisch notwendiger Heimflüge
  • max. 10 Übernachtungen Angehöriger bis 50 € je Übernachtung, falls das Krankenhaus mind. 50 km von der Reiseunterkunft entfernt ist
  • bei Kindererkrankung max. 2.000 € Nachreise-, Übernachtungs- und Rückreisekosten, falls über fünftägige Transportunfähigkeit vorliegt 

Versicherungsausschlüsse

  • Schwangerschafts- und Entbindungskosten
  • Unfälle aufgrund Suchtmittel- und Alkoholmissbrauch
  • Heilbehandlungen, zwecks derer eine Reise angetreten wurde 
  • Reisen entgegen ärztlicher Empfehlung
  • Unfälle als Aktiver bei Sportveranstaltungen
  • berufsbedingte, längere Auslandsaufenthalte

Reisekrankenversicherung für Ausländer

  • Versicherungsabschluss spätestens eine Woche nach Österreich-Einreise 
  • Höchsteintrittsalter: 75 Jahre
  • Versicherungsleistungen:
    • Behandlungskosten nach Unfällen und Erkrankungen
    • stationärer Krankenhausaufenthalt
    • unfallbedingte Bergungskosten bis 4.000 €
    • Zusatzkosten bei SOS-Rücktransport in das Heimatland
  • Tarifvariante 1:
    • Versicherungslaufzeit bis drei Monate
    • Versicherungsschutz bis 30.000 €
    • Monatsprämie je Person 20 €
  • Tarifvariante 2:
    • Versicherungslaufzeit über 3 bis 12 Monate
    • Unbegrenzter Versicherungsschutz
    • Monatsprämie je Person 60 €

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Die Reisekrankenversicherung Wiener Städtische schützt bei Krankheit auf weltweiten Reisen bei Unfällen und bei gesundheitlichen Problemen. 

Versicherungsvoraussetzungen

Die TOP MED Reisekrankenversicherungen der Wiener Städtischen versichern Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich ohne überwiegenden Aufenthalt im Ausland. Innerhalb der jeweils ersten sechs Wochen sind auch mehrere Auslandsaufenthalte jährlich abgesichert. Die Familienversicherung schließt sowohl Ehepartner und Lebensgefährten als auch im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder bis zum vollendeten 20. Lebensjahr ein. Das Höchsteintrittsalter liegt bei 75 Jahren. Vom weltweiten Versicherungsschutz sind nur Österreich sowie diejenigen Länder ausgeschlossen, in denen der Versicherungsnehmer über einen Wohnsitz verfügt.

Versicherungsleistungen

Bei unaufschiebbaren stationären Behandlungen übernimmt die Reise Krankenversicherung Wiener Städtische 90 Prozent der Kosten, unabhängig davon, ob eine Operation erforderlich ist. Dazu zählen auch akute Schübe latenter oder chronischer Krankheiten. Eingeschlossen sind bei Krankheit oder Unfall die Kosten des Transports in ein Krankenhaus. Falls Medikamente am Aufenthaltsort nicht beschafft werden können, werden Nachsendekosten dringend benötigter Arzneimittel übernommen. Die Reisekrankenversicherung Wien übernimmt 90 % unfallbedingter Such- und Bergungskosten. Falls medizinisch erforderlich, werden außerdem die Heimflugkosten vollständig getragen. Soweit das Krankenhaus bei stationärem Aufenthalt mindestens 50 Kilometer von der Reiseunterkunft entfernt ist, bezahlt die Wiener Städtische Reise Krankenversicherung die Übernachtungskosten mitreisender Familienangehörigen bis zu 50 € je Übernachtungstag (maximal 10 Übernachtungen). Werden Kinder, die noch nicht das 20. Lebensjahr erreicht haben, stationär behandelt, so können statt der Übernachtungskosten täglich bis zu 50 € Begleitkosten in Anspruch genommen werden. Bei Auslandserkrankungen von Kindern leistet die Wien Reisekrankenversicherung maximal 2.000 € Nachreise-, Übernachtungs- und Rückreisekosten. Voraussetzung ist, dass Tyrol Air Ambulance eine ab Krankenhausaufnahme mindestens sechstägige Transportunfähigkeit bescheinigt.

Versicherungsausschlüsse

Die Wiener Städtische Reisekrankenversicherung deckt nicht Untersuchungen während der Schwangerschaft und Entbindungskosten ab. Auch sind durch Suchtmittel- oder Alkoholmissbrauch ausgelöste Unfälle nicht abgesichert. Erfolgte die Reise zwecks einer Heilbehandlung oder anderer versicherter Leistungen, kann die Wiener Städtische ebenso nicht in Anspruch genommen werden wie bei aufgrund von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen ärztlichen Fehlern oder Obliegenheitsverletzungen des Versicherten notwendig werdenden Behandlungen. Dazu gehören auch Reisen, die entgegen einer ärztlichen Empfehlung unternommen wurden. Nicht versichert sind ferner Unfälle aufgrund Teilnahme an Sportwettkämpfen oder an dazugehörigen, offiziellen Trainingseinheiten. Zudem werden Erkrankungen oder Unfälle während berufsbedingter, längerer Auslandsaufenthalte nicht abgesichert. 

Versicherungsprämien

Für Einzelversicherungen wird eine Jahresprämie von 29,40 € und für Familienversicherungen 58,80 € berechnet.

Reisekrankenversicherung für Ausländer 

Die Wiener Städtische bietet auch Ausländern während eines vorübergehenden Österreich-Aufenthaltes die Möglichkeit einer Reisekrankenversicherung. Die Versicherung muss spätestens eine Woche nach der Einreise nach Österreich abgeschlossen werden. Das Höchsteintrittsalter liegt bei 75 Jahren. Auch Bekannte und Verwandte können mitversichert werden. Die Reisekrankenversicherung für Ausländer steht in zwei Tarifvarianten zur Verfügung. In der ersten Variante besteht bis zu dreimonatiger Versicherungsschutz in Höhe von 30.000 €, bei der die Monatsprämie je Person 20 € beträgt. Die zweite Tarifvariante enthält betragsmäßig unbegrenzten Versicherungsschutz für bis zu zwölf Monate. Hierbei liegt die Versicherungsprämie 60 € je Person/Monat. Abgesichert sind die Behandlungskosten nach Unfällen und akuten Erkrankungen, der Aufenthalt in Krankenhäusern sowie unfallbedingte Bergungskosten bis zu 4.000 €. Zudem werden zusätzliche Kosten bei notwendigem SOS-Rücktransport in die Heimat des Versicherten erstattet. 
http://www.wienerstaedtische.at/privat/gesundheit/reise-krankenversicherung.html 

Versicherungsbedingungen

Die Versicherungsbedingungen der Wiener Städtischen Reisekrankenversicherung sind unter http://www.wienerstaedtische.at/privat/urlaub/top-med-reise-krankenversicherung.html ersichtlich.

Testergebnis

Ein Vergleich der Wiener Städtischen mit anderen Reisekrankenversicherungen (ohne Benotung) wird unter http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d149/Reiseversicherungen2011.pdf vorgenommen.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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