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Reisekrankenversicherung Continentale

Da die Krankenkassen lediglich begrenzte Leistungen innerhalb Europas soweit den Mittelmeeranrainerstaaten und weltweit keine Leistungen übernehmen, bietet die Reisekrankenversicherung der Continentale eine gute Möglichkeit, die Versorgungslücke zu schließen.

Leistungen

  • für Auslandsreisen bis 72 Monate
  • ärztliche Heilbehandlungen einschließlich Röntgendiagnostik
  • Naturheilverfahren
  • Krankentransport zum Arzt oder ins Krankenhaus in erreichbarer Nähe
  • allopathische und homöopathische Arzneimittel, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
  • Zahnbehandlungen inklusive Material- und Laborleistungen
  • Zahnersatzbehandlungen, Kieferorthopädie
  • Zahnarztleistungen bis 1.020 Euro im Jahr pro versicherte Person
  • stationäre Heilbehandlung im vollen Umfang
  • medizinisch notwendiger Rücktransport
  • Überführung nach Deutschland oder Bestattung am Sterbeort im Todesfall bis 10.000 Euro

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Damit die individuellen Beiträge der Continentale Reise Krankenversicherung, die vom Alter abhängen, berechnet und die Leistungen mit den Produkten anderer Versicherungsgesellschaft verglichen werden können, kann der interne Vergleichsrechner genutzt werden. Dieser ist mittels dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ zu finden.

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Laut dem Kooperationsvertrag sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, bei Auslandsreisen finanziellen Schutz im Krankheitsfall zu leisten. Das Sozialversicherungsabkommen ist allerdings nur gültig für Europa sowie den Mittelmeeranrainerstaaten und es werden auch lediglich die Kosten in der Höhe übernommen, wie sie in Deutschland anfallen. Der Rest verbleibt beim Reisenden. Darüber hinaus sind einige Leistungen nicht erstattungswürdig und Reisen außerhalb Europas entfallen ganz in der Kostenübernahme. Eine Reisekrankenversicherung der Continentale sollte dabei unverzichtbar sein.

Die Continentale Versicherung

Der Versicherungsverbund der Continentale wurde mit dem Münchner Pensionsverein, der späteren Continentale Lebensversicherung, im Jahr 1892 gegründet. Der Zweig der Krankenversicherung fand 1926 seine Gründung. Im Laufe der Zeit folgten weitere Produkterweiterungen, auch eine reine Internetversicherung wurde ins Leben gerufen. Die Deutsche Internet Versicherung AG war im Jahr 2001 der erste, reine Online-Versicherer in Deutschland. Erst im Jahr 2010 wurden alle bis dato gegründeten Einzelversicherungen zu einem Konzern verschmolzen. Die Reisekrankenversicherungen der Continentale sind ein Zusatzangebot der Krankenversicherung.

Die Continentale Reisekrankenversicherungen

Die Reise Krankenversicherung Continentale unterscheidet sich in den „Tarifen“ unter dem Einzelangebot CALA und dem Zusatzpaket CALS, auf das der Versicherte jedoch nicht verzichten sollte, da hier die wichtigsten Leistungen enthalten sind. Grundsätzlich handelt es sich um eine Krankenversicherung für Auslandsreisen, die bis zu 72 Monate andauern. Es können alle Personen bis zum Alter von 65 Jahren versichert werden, die jedoch ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben müssen und sich lediglich für eine begrenzte Zeit im Ausland aufhalten wollen. Eine Notrufzentrale ist selbstverständlich auch erreichbar, die im Notfall jederzeit weiterhelfen kann. Die Continentale Reise Krankenversicherung ist vor dem Reiseantritt abzuschließen.

Leistungen der Continentale Reisekrankenversicherung

Im Tarif CALA sind „Leistungen“ für ambulante Heilbehandlungen enthalten. Diese umfassen alle ärztlichen Leistungen, in denen auch die Röntgendiagnostik sowie der Krankentransport zum Arzt oder ins nächste Krankenhaus inbegriffen sind. Ebenso kann der Reisende die Naturheilverfahren in Anspruch nehmen. Es werden alle ärztlichen Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel übernommen, die der Heilung förderlich sind und zu einer schnellen Genesung führen. Bei den zahnärztlichen Leistungen werden unter anderem Behandlungen, Material- und Laborkosten, Zahnersatz oder die Kieferorthopädie getragen. Selbst notwendig werdende Implantate können beansprucht werden. Allerdings dürfen die Kosten den Höchstbetrag von 1.020,00 Euro pro versicherte Person nicht überschreiten. Im Zusatzpaket CALS sind alle anfallenden Kosten für eine stationäre Heilbehandlung inbegriffen. Wird ein Rücktransport aus dem Ausland medizinisch notwendig, übernimmt die Reisekrankenversicherung der Continentale auch hierfür die Kosten. Sollte der Todesfall im Ausland eintreten, wird die Überführung nach Deutschland oder aber die Beisetzung am Sterbeort in Höhe bis zu 10.000 Euro kostentechnisch übernommen.

Versicherungsvergleich

Da die Beiträge altersabhängig sind, sollte der „interne Tarifrechner“ zur genauen Berechnung genutzt werden. Auf diesem Weg ist es ebenfalls möglich, die genauen Leistungen einsehen zu können und diese mit denen Produkten der anderen Versicherer zu vergleichen.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich